Hallo, ic hhabe folgendes "Problem": In diesem Jahr war ich bereits 19 Arbeitstage auf Dienstreise/Schulung in Deutschland. Nun bin ich zu einer 2-tägigen Veranstaltung bei der deutschen Muttergesellschaft eingeladen. Nehme ich den Termin wahr, so komme ich über die Bagatellregelung des dt. Finanzamtes (20 Tg.) und muss bekanntlich den entsprechenden Lohnanteil in D versteuern.
Aber wie ist die Konsequenz für die lux. Steuererklärung? Im Formular für die Steuererklärung steht: "Nichtansässige Steuerpflichtige können die Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. [-> =Absetzten von Sonderausgaben und ausgew. Belastungen] beantragen, wenn mindestens 90% des Gesamtbetrags ihrer inländischen als auch ihrer ausländischen Einkünfte in Luxemburg versteuert werden." Demnach würden wahrscheinlich alle Absetzmöglichkeiten in Lux. wegfallen, sobald man über die 20 Tage kommt.
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall?