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Forum / Steuern und Finanzen

2010 - Arbeit in Deutschland und 3 Monate in Luxembourg  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo an alle und danke für die gute Infos, ich bin hier neu, aber das Forum hilft gewaltig, sind mir aber einige Sachen unklar geworden.

Ok zurück zum Thema: Ich habe 6 Monate in De gearbeitet, gekündigt und dann werde ich demnächst in Lux anfangen zu arbeiten. Es werden genau 4 Monate in Luxembourg gearbeitet, 4 Mal Brutto Lohn x...

Meine Fragen:

- Ich weiß, dass das Bruttogehalt als Progressionsvorbehalt bei einer Deutschen Lohnsteuererklärung angegeben werden muss, richtig? Ich kann bei der Lohnsteuererklärung die KM Pauschale auch eingeben, richtig? Wenn schon sind es 50km am Tag, die werden aber nur als Werbungskosten anerkannt, und daher nutzt mir das ganze nicht oder? Bei 50*20*4*0.30 kommt man gerade so auf bisschen mehr al den Betrag der schon mit drin ist, die 920 Werbungskostenpauschale, oder kann ich diese als Sonderausgabe eingeben? Bis wann kann ich mir eigentlich Zeit lassen, mit der Lohnsteuererklärung in D, da ich, nächste Frage, die gleiche auch in Lux eingeben werde (bei der D werde ich, gehe ich von aus, nachzahlen müssen wegen Lux Brutto und daher lasse ich mir lieber viel Zeit) ? - Umgekehrt, da gibt es diesen Freibetrag in Lux. Kann mir jemand sagen wie hoch der momentan ist?Ich hab was von ca 11T Euro gehört? Wenn er 11 ist dann liege ich bisschen drüber, werde ich aber Lohnsteuer zurück bekommen, da ich nur 4 Monate gearbeitet haben werde, aber für 12 Steuer bezahlt habe - richtg?

- Die KM Pauschale in Lux, wie viel genau ist der maximal Betrag, ist es 3000 Euro? Trier Lux sind es 50 km bei mir, also liege ich über die 30 oder 35 daher kriege ich den maximalen Betrag durch 12 = 250Euro als Lohnvorteil? Oder wieviel genau sind es auf der Lohnsteuerkarte von TR nach LUX, damit ich das alles bei dem Bruttorechner eingebe und Netto ausrechnen kann?

- Ich habe hier Horrorgeschichten gelesen, dass man 11 Monate auf Lohnsteuererstattung warten muss? Ab wann kann man die Lohnsteuererklärung einreichen? Wenn ich das ganze in D Mitte Januar mache, erster Tag der Elsterausgabe, dann ist das Geld in 2-3 Wochen da, ohne wenn und aber. Wie lange dauert das ganze in Lux wenn ich mal Mitte Januar den Lohnsteuerbescheid rausschicke?

- Ich habe auch gelesen, dass man als Werbungskosten Privatkredite absetzen kann, in Luxembourg. Ich plane mir einen Neuwagen zu kaufen,in Deutschland oder Lux - weiss ich noch nicht,mit Privatkredit über die Hausbank finanziert. Was kann ich da alles in Lux als Werbungsk. absetzen, für spätere Jahre, 2010 ist ja egal... Kann ich eventuell irgendwelche Versicherungen absetzen, oder mal die Frage in D: Kann ich in D für 2010, KFZ Versicherung oder ähnliches absetzen? Was kann ich sonst privat in Luxembourg absetzen, gibt es mal eine Übersicht oder Webseite die nicht auf Fr ist wo alles gut erklärt ist?

Ok sind Paar Fragen mehr geworden, aber bin wirklich neu, und die Antworten habe ich leider im Forum nicht gefunden.

Vielen Dank an alle!!!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ich bin mir sicher, dass es viele Leute hier gibt, die mir einfache kurze Antworten geben können. Es muss ja nicht ausführlich sein, ohne Steuerberater wird es wahrscheinlich nicht gehen, will aber nur wissen, was möglich ist und was nicht.

Danke im Voraus!


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Travelman
77 Messages

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14 Jahren  ago  

Bei der dt. Steuererklärung wird das lux. Bruttogehalt abzüglich der nach dt. Recht abzugsfähigen Werbungskosten (einschl. Fahrkosten nach dt. Recht) in der Anlage N eingetragen. Dieser Betrag wird dann zur Progression herangezogen. Eine lux. Steuererklärung kann man erst abgeben, wenn man mind. 9 Monate in Lux. gearbeitet hat. In diesem Fall kann man lediglich ein Lohnsteuerjahresausgleich abgeben. Dort hat man aber keine Moglichkeit irgendwelche Werbungskosten anzugeben. Hier wird lediglich berechnet, ob in dem Zeitraum in dem man in Lux. gearbeitet hat zuviel Lohnsteuern bezahlt wurden. Einen "Freibetrag" in diesem Sinne gibt es in Lux nicht. Dort wird bei einer Lohnsteuererklärung das zu versteuernde Einkommen berechnet und dann anhand der Steuertabelle die effektive Steuerlast festgestellt. Dabei finden verschiedene Freibeträge Berücksichtigung. Ebenso können dort Beiträge zu Versicherungen (ohne Rechtschutz und Kaskoversicherungen) sowie Zinsen für Konsumkredite angegeben werden. DIe Lohnsteuererklärung kannst du frühestens so Mitte/Ende März des Folgejahres einreichen. Bezüglich den "Horrorgeschichten". In Lux. muss man sich damit anfreunden, daß alles etwas länger dauert. Also eine Bearbeitungszeit von 1 Jahr oder länger ist nichts ungewöhliches. Nachfragen meistens zwecklos. Die "KM-Pauschale" wird von der Steuerverwaltung nach deinen Wohnsitzangaben berechnet und direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Höchstbetrag (egal wielviel KM man zur Arbeit hat) sind 214,50 € mtl. Da diese direkt bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können diese natürlich nicht mehr in der Steuererklärung zusätzlich angegeben werden.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, hast mir sehr geholfen, mir einen Überblick zu verschaffen.

Die 214,50 Euro - ist das aktuell, ich meine hier gelesen zu haben dass der Höchstbetrag bei 3000 im Jahr liegt. 3000/12 sind 250, schließlich ist Trier über die 30 km na Lux Stadt oder ist der Betrag anders?

Danke nochmals!

P.s. Wie sieht es aus mit Feiertagen am Samstag, wenn man an den Samstags normalerweise nicht arbeitet, werden diese auch später mit einem zusätzlichen Urlaubstag ausgeglichen oder ist die Regelung nur für Sonntags. Stichwort 25.12-26.12 (Sa und So) Danke


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Travelman
77 Messages

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14 Jahren  ago  

FD = Fahrtkosten sind bis max. 30 km, egal wie weit die Entfernung zum Arbeitsplatz effektiv ist. Für bewegliche Feiertage, die auf einen SA oder SO fallen erhält man einen Tag Freizeitausgleich, der (offiziell) innerhalb von 3 Monaten geholt werden muss