Diese 20 Jahre sind immer noch ein "lebendes Gerücht"....
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/demander-pension-vieillesse-frontaliers/index.html
Hier die RECHTSSPRECHUNG:
Die staatliche Rente wird nur gezahlt, wenn der Antragsteller die Bewilligungsvoraussetzungen für die Rente gemäß den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes erfüllt, wobei das Renteneintrittsalter sich nach den nationalen Vorschriften richtet. Das gesetzliche Renteneintrittsalter variiert von Land zu Land. Weist der Versicherte einen gemischten Versicherungsverlauf auf und hat er in Rentenversicherungssysteme mit unterschiedlichem Renteneintrittsalter eingezahlt, stehen ihm die Leistungen der einzelnen Länder zu, wenn er die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Altersgrenze erfüllt hat.
Um auf einen Teil der Altersversorgung eines luxemburgischen Sozialversicherungsträgers Anspruch erheben zu können, müssen belgische, französische und deutsche Grenzgänger mindestens ein Jahr im Großherzogtum gearbeitet haben. Wird dieser Zeitraum nicht erreicht, werden die Beitragsmonate im Großherzogtum Luxemburg vom Träger des Wohnsitzlandes berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch auf Leistungsbezug vonseiten der luxemburgischen Rentenkasse.
Das bedeutet dass du auch nach 2 Jahren schon Rente aus L erhältst, natürlich entsprechend anteilig weniger.