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Forum / Steuern und Finanzen

19 Tage Regelung bei Teilzeit  

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Toleranter
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3 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

mir wurde folgende Frage zu o. a.  Thematik gestellt:

Spielt es eine Rolle, ob ein Teilzeitvertrag oder Vollzeitvertrag vorliegt?

Sprich: Hat ein AN, der "nur" Teilzeit in Luxemburg arbeiten geht, ebenfalls Anspruch auf

die vollen 19 Tage oder entsprechend nur anteilig ...

Ich bin der Meinung, 19 Tage sind 19 Tage, egal in welcher Vertragsform diese in Anspruch genommen werden - liege ich richtig?


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PsstGeheim
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3 Jahren  ago  

Ja, du liegst richtig, 19 Tage sind 19 Tage.


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3 Jahren  ago  

Als "ein Tag" wird steuerrechtlich jeder Tag an dem >31min ausserhalb von Luxemburg gearbeitet wurde gezählt.

Wer also Halbtags arbeitet hat mit 4h einen vollen Eventtag erfüllt.


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3 Jahren  ago  

Noch kurz zu den 31min. Im Steuerrecht wird bis 30min abgerundet und ab 31min auf volle Stunden aufgerundet.

30min = abrunden auf 0 und damit kein Eventtag (1h30 wird somit zB auf 1h abgerundet)

31min = aufrunden auf 1h Stunde und bei Überschreitung der 19 Tage Regel in Deutschland zu versteuern.


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Toleranter
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3 Jahren  ago  

Danke euch  - TOP !