Hallo in die Runde,
mir wurde folgende Frage zu o. a. Thematik gestellt:
Spielt es eine Rolle, ob ein Teilzeitvertrag oder Vollzeitvertrag vorliegt?
Sprich: Hat ein AN, der "nur" Teilzeit in Luxemburg arbeiten geht, ebenfalls Anspruch auf
die vollen 19 Tage oder entsprechend nur anteilig ...
Ich bin der Meinung, 19 Tage sind 19 Tage, egal in welcher Vertragsform diese in Anspruch genommen werden - liege ich richtig?