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Forum / Steuern und Finanzen

19-Tage Regel austricksen mit 2. Adresse in Luxemburg  

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Luxusburger
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2 Jahren  ago  

Hallo alle miteinander.

Ich bin neu in diesem Forum und hätte eine Frage zum Thema 19-Tage Regel.

Mein Arbeitgeber in Luxemburg lässt mich für das Home-Office zwei Adressen angeben. Also war meine überlegung, dass ich als erste Adresse meinen Wohnsitz in Deutschland angebe, allerdings als zweite Adresse eine Adresse in Luxemburg bei einem Bakannten. Ich habe extra nachgefragt und es stellte sich heraus, dass ich nicht in der zweiten Adresse wohnen muss, sondern es sich lediglich um einen Ort handeln muss an welchem ich mich oft aufhalte (aus Sicht meines Arbeitgebers).

Meine Frage wäre jetzt wie das mit der Steuer aussieht. Denn ich kann ja immer behaupten, dass ich mich in Luxemburg aufhalte, aufgrund der zweiten Adresse, und von dort aus mein Home-Office mache. Also arbeite ich in Luxemburg für einen luxemburgischen Arbeitgeber, weswegen nach meinem Verständnis auch keine Steuer in Deutschland anfallen sollte.

Ist dieser Gedankengang richtig oder kommt es bei der Steuer ausschliesslich auf den Erstwohnsitz an?

Vielen Dank für eure Antworten!


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Georges Toussaint
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2 Jahren  ago  

Wenn Sie sich nicht in Luxemburg offiziell bei der Gemeinde anmelden werden Sie weiterhin ausschliesslich als wohnhaft in D geführt. Und somit unterliegen Sie auch der 19 Tage Regelung.Ihr Arbeitgeber kann da auch nicht mit den Adresses spielen um das zu umgehen.Entweder Sie wohnen hier oder drüben. Man kann nicht nur die Sahne vom Kuchen bekommen.


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Mclane
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2 Jahren  ago  

Sehe ich genauso, das ist schon ziemlich grenzwertig, da mit mehr oder weniger Schein-Adressen herumzutricksen zu wollen.  Was ich mir aber wünschen würde: 19 Tage durch 35 ersetzen, und ein wenig mehr angebrachtes Verhalten auf der Autobahn...Denn die Fahrerei ist wirklich das einzige, was ich als nervig beim Pendeln empfinde, und ich bin bestimmt nicht allein mit dieser Meinung.


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info
3689 Messages

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2 Jahren  ago  

Die o.g. Auslegung des Arbeitgeber geht auf die Anforderungen der DVKA ein, kommt also aus dem Sozialversicherungsrecht und nicht aus dem Steuerrecht, das sind zwei unterschiedliche Baustellen.


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info
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2 Jahren  ago  

Diese Pläne schmiedet Frankreich für Luxemburg-Pendler wirklich - L'essentiel (lessentiel.lu)

Was da zur 25% Grenzesteht steht ist ganz einfach falsch, es geht nicht um Tage ausserhalb von Luxemburg sondern um Tage im WOHNLAND!


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Fredde
360 Messages

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2 Jahren  ago  

Im ersten Artikel in französisch ist das korrekt dargestellt. 


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corvin
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2 Jahren  ago  

Ist ja toll, hier wird wieder alles durcheinander geworfen...

Ich sehe es so, dass das den Deutschen Fiskus nicht interessiert, ob du im Büro in der Stadt, bei deinem Bekannten in Septfontaines oder auf dem Marktplatz in Echternach arbeitest, solange du nur nicht über die Grenze nach Deutschland (oder ein anderes Land) kommst. Es ist ihm auch egal ob du eine registrierte Adresse/Zweitwohnsitz dort hast, oder ob du da nur tagsüber bist.

Ähnliches gilt für die DVKA/Sozialversicherung.

Wenn du nun also von deinem Arbeitgeber die Erlaubnis bekommst, an zwei unterschiedlichen Stellen "Home Office" zu machen, und eine zufällig davon in Luxemburg ist, dann ist das nur in soweit relevant, dass du dem deutschen Fiskus die Tage in Deutschland melden musst.

Was, wenn du am Jahresende nicht mehr genau weißt wie oft du bei deinem Bekannten in Lux warst und wie oft in Deutschland. Wenn du deswegen zu wenige "Deutsche Tage" angibst, dann ist das ein schweres Steuervergehen das geahndet werden muss!!! Stellt sich nur die Frage wie das irgendwer raus finden will: IP-Adresse deines Internet-Zugangs? Kilometer-Abrechnung deines Autos?

Was du nun damit machst, bleibt dir überlassen.

Gruß,

corvin


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info
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2 Jahren  ago  

Das es die DVKA nichts angeht ist nicht ganz richtig, denn wenn man über den 25% liegt wären zB Unfälle an dem zweiten Ort in Luxemburg ein anerkannter Arbeitsunfall, aber ja, bis 25% ist es für die DVKA egal, ebenso wie jeder andere Arbeitsort der nicht im Wohnland liegt.


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Grenzgaenger2014
224 Messages

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2 Jahren  ago  

Natürlich kannst du in Luxemburg an einem anderen Ort arbeiten, vorausgesetzt der Arbeitgeber lässt dies zu. Sonst würden beispielsweise die ganzen Big4 nicht in Grenznähe zu den 3 Nachbarländern sogenannte "satellite offices" einrichten, damit sich die Arbeitnehmer ein paar Kilometer (Und vor allem Stau) sparen und vom Fiskus aus den angrenzenden Bananenrepubliken nicht gegängelt werden können. 🙂


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Vera79
1756 Messages

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2 Jahren  ago  

@grenzgaenger2014: es ist ein Unterschied zwischen einer Adresse "bei einem Bekannten" wie im Originalposting oder einer zugemieteten Firmenadresse. Das eine hat eine offizielle Genehmigung als Arbeitsplatz das andere nicht.