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Forum / Steuern und Finanzen

> 19 Tage gearbeitet in D - Steuererstattung aus L  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen, nach den ganzen Steuerdiskussionen im letzten Jahr habe ich nun meine Arbeitstage in Deutschland (nach-)versteuert. đŸ˜„

Wie bekomme ich nun meine zuviel gezahlten Steuern aus Luxemburg wieder zurück? Habe gelesen, dass man einen "Antrag auf Erstattung der in Luxemburg überzahlten Lohnsteuer im vereinfachten Antragsverfahren stellen" soll. Gibt es dazu Formulare oder geht das formlos? Auf den offiziellen Internetseiten finde ich leider nichts dazu - mein Französisch ist allerdings auch nicht das Beste. Genügt es dann den Steuerbescheid aus Deutschland beizufügen? Da meine Frau in D Geld verdient, ist die pauschale Besteuerung die günstigste, eine Steuererklärung gebe ich daher bisher in L nicht ab. Oder läuft das auch über einen Lohnsteuerjahresausgleich? Hat da jemand Erfahrung?

Merci villmols für Eure Antworten! MischMasch.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hallo,

bei uns kümmert sich unsere Personalabteilung darum. Denn der Arbeitgeber ist ja für die Abführung der Sozialabgaben etc... verantwortlich. Dementsprechend sprech mal mit den Leuten, die für die Gehälter zuständig sind.

Gruß


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo Nachtfalke,

die Personalabteilung wird doch wohl kaum Deine Steuererklärung machen!?

Mein Arbeitgeber wäre in meinem Fall bereit, bei Arbeiten in Deutschland die entsprechenden Tage monatsweise brutto auszuzahlen, so dass ich die Steuer selbst direkt in Deutschland mit einer Steuererklärung hier zahlen kann. Wenn ich am Jahresende dann aber weniger als 20 Tage in D verbracht habe, also eigentlich unter die Bagatellregelung nach DBA Abkommen fallen würde, müsste ich trotzdem eine Steuererklärung in D abgeben, da ja nicht 100% in Lux versteuert wurde...

Ich habe aber mal bei der Administration des Contribution Directes angerufen (siehe: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=5446; Danke für den Tipp liebe P.!). Im Übrigen kein Vergleich zu früher! Ich hatte sofort einen kompetenten, sehr hilfsbereiten Menschen an der Leitung!

Dieser hat mir empfohlen, ein formloses Schreiben an die:

Administration des Contribution Directes; RTS Non-Résidents; 5, rue de Hollerich; L-2982 Luxembourg

zu richten mit Betreff "Doppelbesteuerungsabkommen" und als Anlagen Steuerbescheid aus D und Steuerbescheinigung vom AG! Ein Formular dazu gibt es nicht!

Gruß MischMasch