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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

17000euro anlegen, wie am besten?  

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gonzo69
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16 Jahren  ago  

hallo,

wie lege ich in luxemburg am besten 17000euro an? oder ist eins der 5% tagegeldkonten in deutschland doch effektiver? das problem ist in meinem falle, dass der freibetrag in deutschland übrschritten ist...:-(

gruß

gerd


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Anonyme

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16 Jahren  ago  

bei mir im briefkasten !!! oder woltest du sie noch zuruckhaben ??? :boogie::boogie:


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gonzo69
22 Messages

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16 Jahren  ago  

der war gut:-)) nee im ernst, sind doch sicher einige bänker hier, die nen tip haben bzgl. kurz bis mittelfristig anlag des geldes:-)


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

wenn der freibetrag in d überzogen ist, bleibt nur l - aber in l zahlst du 25% zinssteuer - da muss man sich selber ausrechnen, ob sich das rechnet oder nicht


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SamHawkins
124 Messages

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16 Jahren  ago  

obiwan sagt etwas Wichtiges nicht: Die EU-Zinssteuer ist keine Abgeltungssteuer, d.h. der Abschlag in Luxemburg entbindet Dich nicht davon, die Einkünfte in der dt. Steuererklärung anzugeben. Das findet dann das dt. Finanzamt besonders lustig, denn von der in L erhobenen Quellensteuer fließen dem dt. Fiskus nur 3/4 zu, sie müssen Dir aber alles anrechnen. Ich würde diese Variante nicht empfehlen.

Was spricht dagegen, eine Kanzlerin-garantierte Einlage (z.B. http://www.dresdner-direct24.de/ : 5.25% für ein Jahr ) zu machen und dem Fiskus seinen Teil zu lassen?

MfG, Sam


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Jocco
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16 Jahren  ago  

Hallo Gerd, ich arbeite bei einer renomierten Unternehmensberatung in Trier. Wir sind auch im Privatkundengeschäft tätig. Wir können Dich umfassend und kostenfrei wegen Deiner Anlage beraten.

Bei Interesse einfach mailen. [email protected]


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TRLux
76 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Gerd,

in Luxemburg würden Dir derzeit sowieso die 20% (und nicht wie weiter oben geschrieben 25%) Zinssteuer von Deinem Zinsertrag abgezogen. Dazu käme die Unsicherheit, ob Du den Zinsertrag tatsächlich in D angeben müsstest oder nicht (hierzu konnte ich bei mehreren Anfragen beim Finanzamt keine definitive Antwort erhalten - die wussten es schlichtweg selbst nicht! Wohlgemerkt: bei einem in Deutschland berufstätigen Arbeitnehmer muss er die in Luxembrg erhaltenen Zinsen sehr wohl in der deutschen Steuererklärung angeben - aber bezogen auf Arbeitnehmer in Luxemburg, die ihr komplettes Einkommen in Luxemburg versteuern, konnte mir niemand vom Finanzam was genaues sagen bzw. die entsprechende schriftliche Regelung benennen. Die "Vermutung" eines Finanzamt-Mitarbeiters war jedoch, dass wenn man in Luxemburg sein berufliches Einkommen hat und man dort zusätzlich Zinsen erhält, diese dann mit der EU-Zinsteuer abgegolten sind - weil man diese Zinserträge ja auch nicht mehr in der für denjenigen relevanten luxemburgischen Steuererklärung angeben muss, weil sie eben in diesem Falle mit der EU-Zinssteuer "abgegolten" sind).

In Luxemburg bietet die advanzia Bank meines Wissens nach zur Zeit die besten Konditionen - 6% für Tagesgeld!

Die Alternative wäre ein Festgeld in Deutschland. Wenn dieses eine Laufzeit bis ins nächste Jahr hat, fällt der Ertrag unter die dann geltende Abgeltungsteuer i.H.v. 25%. Damit wäre der Steueranteil des Zinsertrags dann auch tatsächlich "abgegolten" und Du müsstest das ganze definitiv bei keinem Finanzamt mehr angeben. Und Du kannst den Betrag ja auch ganz normal bis zu den 801 Euro freistellen lassen und musst nur den Teil mit 25% versteuern, der darüber hinausgeht. Aber aus "Finanzamt-sicht" hast Du dann definitiv Deine Ruhe....


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SamHawkins
124 Messages

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16 Jahren  ago  

Nochmal: Mit der Zahlung der EU-Zinssteuer ist definitiv keine Abgeltung verbunden. Ein in Deutschland Ansässiger hat im Normalfall sein gesamtes (Welt-)Einkommen in Deutschland zu versteuern. Ausgenommen davon sind Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerfrei gestellt werden, weil sie schon im Herkunftsland versteuert wurden. Darunter fällt z.B. Dein in Luxemburg erwirtschaftetes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Diese Einkünfte können über den Umweg "Progressionsvorbehalt" aber immer noch für einen höheren Steuersatz für Deine deutschen Einkünfte sorgen und müssen deshalb in der Steuererklärung angegeben werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden sich auf den Progressionsvorbehalt ab 2009 (soweit ich das bisher richtig verstehe) nicht mehr auswirken, denn die werden dann mit 25% (+SolZ +Kirchensteuer) versteuert und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz. Aber sie werden weiterhin in Deutschland versteuert, solange es kein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen gibt (und hier ist das Finanzministerium gerade mächtig am Kürzen). Du kannst lediglich unter bestimmten Bedingungen im Ausland gezahlte Steuern auf die deutsche Steuerschuld anrechnen lassen. Es gibt übrigens ein Rundschreiben der luxemburgischen Steuerbehörde, wonach für 2008 und Folgejahre die Grenzgänger (sofern sie sich mit in L Ansässigen gleichstellen lassen wollen) auch ihre (gesamten) Kapitalerträge in der luxemburgischen Steuererklärung angeben müssen (der Progressionsvorbehalt funktioniert dann auch andersherum; es werden sich also nicht nur die gezahlten Hypothekenzinsen steuersatzmindernd auswirken, sondern auch die Kapitaleinkünfte steuersatzerhöhend). Interessant nur, daß diesen ganzen Kram nicht einmal mehr die Finanzbeamten komplett durchschauen. Vielleicht wird es doch langsam einmal Zeit für die Merz'sche Steuererklärung auf dem Bierdeckel - aber nein, die ganzen arbeitslosen Steuerberater würden ja dann die Sozialausgaben zu sehr in die Höhe treiben ...


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franz2
257 Messages

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16 Jahren  ago  

Egal, wieviel Steuern Du letzten Endes abführen mußt, wichtig ist der Ausgangszinssatz. Und da ist man z.B. mit der Advanzia ganz gut beraten, denn die Einlagen bei ihr sind wie in Lux üblich bis 20.000 garantiert (ab 1.1.09 bis 100.000). Bevor jemand fragt: ich arbeite weder für noch bei der Advanzia - habe allerdings seit ca. 18 Monaten ein Konto dort.