Hallo vlp,
wenn das so ist - was ich nicht bezweifle - habe auch das update von herbea nicht gekannt - ist der Wortlaut im Formular zwar eindeutig, die Berechnung aber m.E. leider nicht ...
Hier der 1:1 Wortlaut aus dem Steuerformular:
Antrag auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R.. Alle luxemburgischen Einkünfte (zu versteuernde Einkünfte) und nicht luxemburgischen Einkünfte (steuerbefreite Einkünfte) des Steuerpflichtigen und eventuel des Ehepartners müssen angegeben werden.
Nichtansässige Steuerpflichtige werden auf Antrag in Luxemburg nach dem Steuersatz besteuert der auf sie anwendbar wäre, wenn sie in Luxemburg ansässig gewesen wären. Nichtansässige Steuerpflichtige können die Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. beantragen, wenn mindestens 90% des Gesamtbetrags ihrer inländischen und ausländischen Einkünfte in Luxemburg versteuert werden. Bei nichtansässigen verheirateten Steuerpflichtigen, die nicht getrennt leben, muß einer der Ehegatten diese Bedingungerfüllen. Die gleichen Bestimmungen gelten bei Zusammenveranlagung von Partnern.
Bei in Belgien Ansässigen gilt dieser Antrag für die Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 24 des belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen wenn mindestens 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte in Luxemburg zu versteuern sind.
Sonderausgaben (Felder 1301 bis 1430 und 1437 bis 1457), außergewöhnliche Belastungen (Felder 1501 bis 1520) und der Steuerkredit für Alleinerziehende (Felder 229 bis 237) kommen nur in Betracht bei Antrag auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. oder Artikel 24 des belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen. Gegebenenfalls ist Feld 313 anzukreuzen und die Felder
314 bis 316 sind auszufüllen indem alle inländischen und ausländischen Einkünfte berücksichtigt werden (*).
Nun stellt sich die Frage: Wie ist dies im Formular einzutragen ?
Die Formel lautet:
Sum zu versteuernden Einkünfte mal 100
-------------------------------------------------- => XX %
Sum zu verst. und steuerbefreiten Einkünfte
Fingiertes Beispiel:
Mann Einkommen Lux: 50.000 100 %
Frau Einkommen (auch nur Lux): 30.000 100 %
Mieteinnahmen: 20.000 in De NUR für die Frau, da diese alleiniger Eigentümer
Ergo: (50.000+30.000 mal 100) : (50.000+30.000+20.000) = 80 % !!!!!
Würde heissen: Kein 157ter LIR anwendbar, da unter 90%, obwohl der Mann 100 % in Lux an Einkommen hat und es ausreicht, wenn EINER 90 % erreicht ...
Nicht so einfach - oder ?
hat einer eine Idee ?