Seit einiger Zeit verlangt das Trierer Finanzamt bekanntlich, dass in D wohnhafte Grenzgänger bei der deutschen Steuererklärung ein Beiblatt ausfüllen. Darin geht es darum, ob man nicht nur in L, sondern auch in D oder einem Drittstaat tätig war oder eine Fortbildung absolviert hat.
Ich selbst arbeite ausschließlich in Luxemburg, sodass der erste Teil des Beiblatts für mich keine Fragen aufwirft. Etwas weiter hinten unter 4c) wird aber auch nach Abfindungen, Gehaltsnachzahlungen, Versorgungsgeldern und vergleichbaren Einkünften gefragt, da diese unter bestimmten Umständen anscheinend in D zu versteuern sind. In den Erläuterungen www.finanzamt-trier.de/information/lu03.pdf konnte ich nicht herausfinden, was da sonst noch alles angegeben werden muss.
Abfindungen habe ich keine bekommen. Aber wie verhält es sich mit dem in Luxemburg gezahlen und versteuerten "13. Monatsgehalt", dem Urlaubsgeld, der Einkellerungszulage und sonstigen Zusatzeinkünften. Ist das normaler Lohnbestandteil, sodass L das Besteuerungsrecht hat, oder muss man das in D versteuern?