logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld usw. aus L in D steuerpflichtig?  

Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Seit einiger Zeit verlangt das Trierer Finanzamt bekanntlich, dass in D wohnhafte Grenzgänger bei der deutschen Steuererklärung ein Beiblatt ausfüllen. Darin geht es darum, ob man nicht nur in L, sondern auch in D oder einem Drittstaat tätig war oder eine Fortbildung absolviert hat.

Ich selbst arbeite ausschließlich in Luxemburg, sodass der erste Teil des Beiblatts für mich keine Fragen aufwirft. Etwas weiter hinten unter 4c) wird aber auch nach Abfindungen, Gehaltsnachzahlungen, Versorgungsgeldern und vergleichbaren Einkünften gefragt, da diese unter bestimmten Umständen anscheinend in D zu versteuern sind. In den Erläuterungen www.finanzamt-trier.de/information/lu03.pdf konnte ich nicht herausfinden, was da sonst noch alles angegeben werden muss.

Abfindungen habe ich keine bekommen. Aber wie verhält es sich mit dem in Luxemburg gezahlen und versteuerten "13. Monatsgehalt", dem Urlaubsgeld, der Einkellerungszulage und sonstigen Zusatzeinkünften. Ist das normaler Lohnbestandteil, sodass L das Besteuerungsrecht hat, oder muss man das in D versteuern?


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Keine Panik - da Sie nur in Lu tätig waren fällt darauf keine Steuer an.

Lediglich wenn sich aus den Angaben vorne eine Steuerpflicht ergeben sollte, dann ist das 13. Gehalt anteilmässig in die steuerpflichtige Summe mit einzurechnen.


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Sicher? Muss man es denn auf dem Beizettel deklarieren? Danke für ihre Antwort.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Den Anhang muss man immer vollständig ausfüllen. Auch wenn letztlich keine Steuern anfallen.

Und ja, bin sicher das keine Steuern anfallen.

Sollten Sie sich fragen warum das FA Daten will obwohl eigentlich ja keine Steuern anfallen - einfache Antwort: Im Falle einer Kontrolle bei der sich rausstellt das bei den Auslandstagen gemogelt wurde sind die Daten halt schon verfügbar.


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

OK, danke sehr!


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Nun ja, für den Progressionsvorbehalt in D hätte es schon Auswirkungen, wie hoch das Gehalt aus Lux ist, aber ich glaube, da muss ohnehin das Gesamt-Brutto eingetragen werden.