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HoelleoH
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13 Jahren  ago  

ich wohne in Trier und arbeite für 6 Wochen in Luxembourg (Filmproduktion) auf Rechnung. Im Vertrag steht, dass ich direkt 10% meines Honorars ans luxembourgische Finanzamt abgeführt werden. Ist das korrekt. Kann ich das zurück fordern? Wer kennt sich da aus?

Gruß holle


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oernie
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13 Jahren  ago  

das ist korrekt. Damit sind die Steuern in Lux bezahlt. Du erhälst einen Beleg den Du in D. vorlegen kannst damit diese Einkünfte nicht nochmal besteuert werden. Gesetz vom 21 Dezember 1998, ARTICLE IV Imposition forfaitaire des collaborateurs non-résidents.