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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

1. Urteil gegen Grenzgänger wg. Steuerhinterziehung  

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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Entweder ist diese Strafe extrem hoch....oder der gute Mensch hat auch Sau viel Geld verdient..

Wenn er 670.000 EUR Steuern nachzahlen muss....plus über 200.000 EUR Strafe... Dann kann es kein normaler Bankangestellter sein !!!!!

Ist sicherlich der Extremfall...und das FA kann nicht jeden prüfen, der mal 1 Tag pro Monat von zuhause arbeitet...oder so tut als ob er im Home Office arbeitet 😉


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ja, aber was wäre, wenn einer mal einen Tag im Monat zu Hause arbeitet, Doku erstellen oder so? Muss der dann wirklich diesen Tag in Deutschland versteuern? Dann käme doch folgendes dabei raus: Steuerpflicht in Deutschland, Einkommen sachenmamal 150 Euronen - dann müsste der doch in Deutschland weder Steuern noch Sozialversicherung zahlen, da das Einkommen deutlich unterhalb der Verdienstgrenze liegt, oder? Wäre doch 'ne tolle Art der Steuerminderung.... Wie ist da der korrekte rechtliche Sachverhalt?


Anonymous
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14 Jahren  ago  

wenn das mit der vereinbarung mit dem arbeitgeber stimmt, dürfte dieser sich wegen BEIHILFE strafbar gemacht haben


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chicka
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14 Jahren  ago  

Dazu folgender Artikel (in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Trier):

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3100-steuerpflicht-in-deutschland-als-grenzganger-update.html[/url]


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CaptainHook
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14 Jahren  ago  

Das wird wirklich ein Albtraum! Die Gesetze sind ganz klar, werden und müssen aber zum Glück wegen des hohen Bürokratieaufwandes vielleicht ganz pragmatisch gehandhabt werden. Aber genau genommen funktioniert es so: - Man arbeitet bei einem AG in Lux. - Man hat seinen Wohnsitz in D. - Man ist 1 Woche auf Schulung in D. - Man ist 2 Wochen im Jahr krank, liegt im Bett in D. - Man ist auf 4 Dienstreisen in D. - Man hat 2 Tage von zuhause aus gearbeitet (aus D). (Entscheidend ist die phys. Anwesenheit in D)

Dann heisst es nun ein Monatsgehalt in D zu versteuern. Dazu kommt natürlich noch anteilig der Urlaub, also hier im Beispiel 1/12 vom Jahresurlaub, also mindestens nochmal 2 Tage.

Versteuert wird immer mit Progressionsvorbehalt, dass heisst es gilt das Welteinkommen, sprich auch das Gehalt in Lux. Verdienstgrenze zieht damit ganz klar nicht. Deshalb sind ja auch schon Zinserträge über dem Freibetrag zu versteuern. Ergo: deutscher Spitzensteuersatz auf die in D angefallenen Einkünfte. Allerdings kann man z.B. wieder die Vorsorgeaufwendungen, Handwerkerrechnungen (Arbeitslohn), etc. geltend machen, so dass man bei nicht zu grossem deutschen Steuer-Anteil sogar noch besser damit fahren kann, als wenn man alles in Lux. versteuert hätte.

Lustig, oder?! Bin gespannt, wie das nun gehandhabt wird.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ich sage ja, alle zukünftigen Rentner können sich warm anziehen. So langsam bröckelt alles, Jahrzehntelang hiess es, in Luxembourg zu arbeiten, ist das Paradies. Ja unterm Strich verdient man netto erst mal ne Stange mehr plus Sozialleistungen. Mittlerweile wird an allen Schrauben aber immer mehr gedreht, man verliert nach und nach immer mehr Zusatzleistungen wie Kindergeld über 18, Kilometerpauschale und wer weiss was noch kommt. Und dann die Versteuerung der Rente in Deutschland. Ich darf jetzt schön pro Jahr 2000 EUR nachzahlen und das rückwirkend ab 2008 und ich bin unfreiwillig in Rente gegangen, da ich krank bin!


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PsstGeheim
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14 Jahren  ago  

@CaptainHook

2 Wochen im Jahr krank im Bett in D sind NICHT zu versteuern.

Auszug DBA D-L: Artikel 10 (1) "Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so hat der andere Staat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte, WENN DIE ARBEIT IN DEM ANDEREN STAAT AUSGEÜBT WIRD ODER WORDEN IST."

Wenn man krank geschrieben ist, übt man im Normalfall keine Arbeit aus. Also muss man auch nichts versteuern.


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

ist es wirklich so einfach zu sehen ?? Wenn doch auch Urlaub in einem Masse angerechnet wird dann auch das Krank sein. DENN..:Es geht doch um bezahlte Arbeitszeit...und wenn man Krank ist wird man auch bezahlt..oder ?

Daher gehe ich davon aus, das wenn man krank ist man auch schlimmstenfalls dafür zahlen muss...


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PsstGeheim
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14 Jahren  ago  

Nein, es geht nicht um bezahlte ArbeitsZEIT sondern um den Ort der erbrachten ArbeitsLEISTUNG.

Ansonsten würde es ja bedeuten, dass du Krankheitstage in Deutschland versteuern musst, auch wenn du das ganze Jahr zu 100% in L tätig gewesen bist - Quatsch.

FA Trier schreibt: "Tätigkeit wird ausgeübt im Arbeitgeberstaat (L) = Besteuerung Deutschland 0%"

FA Trier schreibt zwar auch: "Krankengeld = Besteuerung Deutschland 100% (WENN SOZ.VERS.PFL. IN D)"

Aber hier kommt es genau auf den Passus in Klammern an: Sozialversicherungspflicht in D entsteht kaum bei den GG, die mal 1 Woche auf Schulung und 1 Woche auf Dienstreisen sind. Denn die neue EU-Verordnung zur Sozialversicherung sagt, dass der Arbeitnehmer nur dann im Wohnsitzland sozialversicherungpflichtig wird, wenn er dort 25% seiner Tätigkeit ausübt und 25% seiner Einkünfte erzielt. Ansonsten bleibt er soz.vers.pfl. im Arbeitgeberland.


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Kienzl
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14 Jahren  ago  

All unsere Fragen werden sich sicher in den nächsten Monaten eindeutig klären. Ich denke, dass die Ansicht des Finanzamtes bzw. Auslegung des Steuerrechtes eine andere ist als die von manchen AN und AG. Mal sehen wie gross der Interpretationsspielraum im Steuerrecht ist/wird.

@PsstGeheim: wo kann man den zitierten Passus nachlesen? Und er betrifft nur die Sozialversicherung und nicht die Steuerpflicht, oder? Nach den Infos, die man mir gab, sieht das Finanzamt Trier die Steuerpflicht nach folgender einfacher Regel: physische Anwesenheit während eigentlicher Arbeitszeit in D = Steuerpflicht in D. Ich würde das im Krankheitsfall (siehe auch Begründung Upsala) nicht direkt als Quatsch abtun. Aber ich hoffe natürlich, es ist so, wie von dir beschrieben.


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Kienzl
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14 Jahren  ago  

NACHTRAG:

Habe mir nochmal die AG-Präsentation vom Finanzamt Trier angeschaut. http://www.finanzamt-trier.de/ (Informationen für Arbeitgeber)

Inzwischen tendiere ich persönlich damit auch zur Auffassung von PsstGeheim. Bei Krankheit und nicht sozialversicherungspflicht in D (und die sollte in der Regel wohl nicht gegeben sein, wenn man in Lux. arbeitet), auch keine Steuerzahlungen in D.


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Reisender
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14 Jahren  ago  

@kienzl: Dass die Fragen sich "in den nächsten Monaten klären", halte ich für mehr als zweifelhaft. Immerhin räumt selbst das FA Trier ein, dass man nicht beurteilen könne, ob die dort vertretene Auffassung des DBA mit EU-Recht vereinbar ist. Bereits anhängige Prozesse können also noch eine relativ lange Lebenszeit haben.

@captainHook: Ihre Aufstellung ist zu korrigieren und zu ergänzen. Es ist richtig, dass das FA Trier allein und ausschließlich auf den Ort der physischen Präsenz abstellt. Aber Vorsicht: Die Besteuerung erfolgt nur dann in Luxemburg, wenn sich der AN im Großherzogtum aufgehalten hat. In ALLEN ANDEREN FÄLLEN will DEUTSCHLAND besteuern, d.h. auch den Betriebsausflug nach Belgien oder die Fortbildung in Frankreich. Es kommt also (leider) nicht auf die phys. Präsenz in D an.


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Reisender
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14 Jahren  ago  

NACHTRAG:

Der verurteilte Steuerhinterzieher hat zumindest nach den TV- Berichten fast ausschließlich in D gearbeitet und außerdem ein Gutachten einer großen Steuerberatungskanzlei im Nachttisch gehabt, in dem schon drin stand, dass er sein Einkommen in D versteuern müsse. Wegen dieses Gutachtens soll er außerdem mit seinem Arbeitgeber eine Sondervereinbarung getroffen haben. .....


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CaptainHook
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14 Jahren  ago  

@Reisender: Absolut korrekt, verstehe ich auch so.