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Forum / Mobilität

Zu schnell auf der Autobahn  

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xygni
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15 Jahren  ago  

Hallo Grenzgänger,

ich wurde Ende Juli von der Polizei angehalten da ich mit 180 über die Autobahn gebrettert bin 🙁 Dafür gibt es auch keine Entschuldigung, wie ich auch dem höflichen Polizisten gesagt habe. Es war das erste mal und seitdem halte ich mich wirklich stoisch an jede Geschwindigkeitsbegrenzung (was man ja auf den täglichen Fahrten nach Lux von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unbedingt sagen kann, aber wer vorher im Glashaus gesessen ist... :bigsmile:). Der Polizist hat an Ort und Stelle 145 Euro kassiert und mir 2 Punkte verpasst. Er meinte dann noch, dass ich über den Abzug vom Ministerium informiert werde. Die Post kam auch (per Einschreiben!), so wie mir gesagt wurde.

Ich habe mich informiert über die Gesetzeslage und danach war das eine schwere Ordnungswidrigkeit. Im Falle einer Wiederholung wird dies unter gewissen Umständen als Straftat gewertet (delit de grande vitesse). Diese Umstände sind: Mehr als 50% der als Höchstgeschwindigkeit definierten Grenze, d.h. im Falle von Autobahnen statt 130 dann > als 195 km/h UND eine innerhalb von 36 Monaten zuvor begangene schwere Ordnungswidrigkeit.

Nicht das ich jetzt schnell fahren wollte, wie gesagt tut mir das sehr leid und der Schreck sitzt mir immer noch in den Knochen. Meine Frage ist:

Hat sich die Sache jetzt mit Zahlung der 145 Euro und den 2 Punkten Abzug geklärt oder muss ich noch mit einer Gerichtsvorladung oder VORSTRAFE rechnen ??

Vielen Dank für eure Antworten


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Du bist gerade noch davon gekommen. da kommt nichts mehr nach. Du solltest nur nicht zu viele Punkte verlieren, sonst droht dir in Luxemburg Fahrverbot. Bei einem "delit de grande vitesse" wird ein Protokoll erstellt und das Ganze geht vors Polizeigericht. Dann reichen 145 Euro nicht mehr aus.


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xygni
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15 Jahren  ago  

Hallo Maisy,

vielen Dank für deine Antwort. Na das ist ja gut zu hören... Nur der Interesse halber: Wird das "delit de grande vitesse" als Straftat im Sinne des deutschen StGB geahndet und droht dann eine Vorstrafe oder was meinst du mit Polizeigericht ? Das Ganze ist dann nämlich nicht so gut sollte man sich woanders bewerben wollen mit so einem Eintrag.... 🙁

Grüße, Holger


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Das kann ich nicht beantworten. Ich weiss nur, dass es saftige Strafen sein können - Geldstrafen und längere Fahrverbote. Ich kann mir das nicht leisten und versuche nicht zu sehr auf das Gaspedal zu treten. Es bringt übrigens nichts, nur zusätzlichen Stress.


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knusper
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15 Jahren  ago  

Ich bin vor vielen Jahren mal auf einer Landstrasse in Lux anstatt max 90 km/h mit 135 km/h geblitzt worden, d.h. ganz genau 50 % drüber - Führerschein wurde vor Ort eingezogen und dann gings vor Gericht. Da ich damals noch eine weisse Weste hatte, kam ich mit Führerscheinentzug auf Bewährung und 450 Euro Strafe davon plus Anwaltskosten, weil man mir geraten hat nicht persönlich dort zu erscheinen. Anscheinend sind die Richter, die sich um so einen Kram kümmern müssen, recht deprimiert und zeigen dann gerne dem Sünder wo der Hammer hängt, also am besten Fuss vom Gas und gute Fahrt !!


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xygni
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15 Jahren  ago  

Danke für eure Meinungen 😎

@knusper: Durftest du dann noch heimfahren oder musstest du ein Taxi nehmen ? Was war das denn für ein Gericht, ein Strafgericht ? Und hast du einen Eintrag als Vorstrafe im deutschen/luxemburgischen Zentralregister bekommen ?

Vielen Dank.


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knusper
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15 Jahren  ago  

Ich durfte meinen Chef anrufen, der kam dann mit einer Mitarbeiterin zusammen um mich und mein Auto abzuholen, war mein erster Arbeitstag nach 4 Wochen Urlaub, mein Chef ganz froh mich wiederzusehen. Das war ein Strafgericht glaube ich, und einen Eintrag gab es auch nicht,.. glaub ich zumindest... ich war froh als ich meinen Führerschein wieder bekam, zahlte den Betrag und fuhr weiter, aber langsamer...