Hallo Grenzgänger,
ich wurde Ende Juli von der Polizei angehalten da ich mit 180 über die Autobahn gebrettert bin 🙁 Dafür gibt es auch keine Entschuldigung, wie ich auch dem höflichen Polizisten gesagt habe. Es war das erste mal und seitdem halte ich mich wirklich stoisch an jede Geschwindigkeitsbegrenzung (was man ja auf den täglichen Fahrten nach Lux von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unbedingt sagen kann, aber wer vorher im Glashaus gesessen ist... :bigsmile:). Der Polizist hat an Ort und Stelle 145 Euro kassiert und mir 2 Punkte verpasst. Er meinte dann noch, dass ich über den Abzug vom Ministerium informiert werde. Die Post kam auch (per Einschreiben!), so wie mir gesagt wurde.
Ich habe mich informiert über die Gesetzeslage und danach war das eine schwere Ordnungswidrigkeit. Im Falle einer Wiederholung wird dies unter gewissen Umständen als Straftat gewertet (delit de grande vitesse). Diese Umstände sind: Mehr als 50% der als Höchstgeschwindigkeit definierten Grenze, d.h. im Falle von Autobahnen statt 130 dann > als 195 km/h UND eine innerhalb von 36 Monaten zuvor begangene schwere Ordnungswidrigkeit.
Nicht das ich jetzt schnell fahren wollte, wie gesagt tut mir das sehr leid und der Schreck sitzt mir immer noch in den Knochen. Meine Frage ist:
Hat sich die Sache jetzt mit Zahlung der 145 Euro und den 2 Punkten Abzug geklärt oder muss ich noch mit einer Gerichtsvorladung oder VORSTRAFE rechnen ??
Vielen Dank für eure Antworten