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Forum / Mobilität

zu schnell  

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pille666
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14 Jahren  ago  

wurde heute mit 83 statt mit 50 in der ortschaft gelasert. kann mir jemand sagen was mich erwartet. war in Luxemburg und ich wohne in Deutschland


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

Zu den 83 äussere ich mich mal lieber nicht.........aber zurück zu deiner Frage: Wurdest du denn nicht angehalten ??


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pille666
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14 Jahren  ago  

doch. die meinten das ich einen brief von der staatsanwaltschaft bekomme. mehr konnten die nicht sagen.


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

Sorry, aber das glaub ich dir nicht. Da du kein Bussgeld entrichten musstest geht die Sache vor Gericht, wo ganz sicher ein Bussgeld + Führerscheinentzug als Urteil zu erwarten ist. Und das hat man dir auch gesagt. Das ist ja kein Berufsgeheimnis sondern die gängige Praxis.


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pille666
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14 Jahren  ago  

sie konnten mir sagen das vieleicht ein fahrverbot droht aber genaue aussagen konnten sie nicht machen. deswegen frage ich hier was mich erwartet bedeuten wie lang ist der führerschein entzug und wie hoch das busgeld.

kann man was gegen den führerschein entzug was machen busgeld zahl ich nartürlich?


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abc123
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14 Jahren  ago  

kein mitleid, hoffentlich ist der schein lange genug weg


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cotec
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14 Jahren  ago  

jep. wer innerorts 33 klamotten zu schnell fährt, sollte zeit genug bekommen darüber nachzudenken, WARUM manchmal schon die vorgegebenen 50 km/h grenzwertig sein können - und das nicht nur in L !


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

Also zuerst kommt es mal zu einem Gerichtstermin wo es dann Ermessenssache des Richters ist, den Geldbetrag und die Länge des Fahrverbots festzulegen. Hängt auch davon ab, ob schon mal vorher eine Strafe wegen Verkehrsdelikten ausgesprochen wurde. Bei einem Fahrverbot kannst du angeben, dass du deinen Führerschein für die Arbeit brauchst. In diesem Fall kann der Richter ein begrenztes Fahrverbot aussprechen, d.h. du darfst für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle fahren. Für einen Gerichtstermin kannst du dir selbstverständlich einen Anwalt nehmen. Ich bin jedoch eher der Meinung, dass dies dir nur zusätzliche Kosten bereitet. Auch ein Anwalt kann dir die 83 Stundenkilometer nicht wegargumentieren. Ist wie geschrieben jedoch nur meine persönliche Meinung.


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abc123
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14 Jahren  ago  

das der führerschein für die arbeit benötigt wird, ist wohl schon vorher bekannt, dürfte nicht berücksichtigt werden. 33 kmh zuviel ist vorsatz


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pille666
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14 Jahren  ago  

ich weiß das man die 83km/h nicht wegdiskutieren kann. wie wahrscheinlich ist es das man nur ein begrenztes fahrverbot erhält. wie lange dauert es bis es zu einer verhandlung kommt. bzw bis die erste post ins haus kommt.


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pille666
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14 Jahren  ago  

ach so gibt es in luxemburg eigendlich nicht sowas wie eine toleranz die man von der gemessenen geschwindigkeit abziehen muss?


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

@pille666:

Ich finde, dass du es dir jetzt aber ziemlich einfach machst. Die Polizei hätte oder hat dir auf diese Fragen auch die richtige Antwort gegeben Wenn du nicht auf dein Fahrzeug angewiesen bist, ist die Wahrscheinlichkeit eines begrenzten Fahrverbotes ziemlich gering.......Was willst du denn jetzt hören ?? Bin nicht dein Richter. Gerichtstermin wird sicher mehrere Wochen dauern. Die Toleranz in Luxemburg ist sicher für Europa beispielhaft........ :bigsmile::bigsmile: Vergiss das einfach mit deiner erhofften Toleranz. Nimm Verantwortung für das was du verbockt hast, d.h. 83 St/Km


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

abc123: das der führerschein für die arbeit benötigt wird, ist wohl schon vorher bekannt, dürfte nicht berücksichtigt werden. 33 kmh zuviel ist vorsatz

Wie kannst du hier behaupten, dass dies wahrscheinlich nicht berücksichtigt wird.


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pille666
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14 Jahren  ago  

nartürlich übernehme ich die verantwortung dafür. das war nur eine frage und sonst nichts da in deutschland ja eine toleranz abgezogen wird. und die anderen fragen sind nur dafür damit ich weiß was ca. auf mich zukommt. in deutschland ist das ganze nicht einfach ermessen des richters sonder ist rechlich festgelgt und ich bin davon ausgegangen, das das in lux auch so ist. sorry das ich das nicht wusste.


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

Es ist ja nicht so, dass der lux. Richter nach Lust und Laune urteilt. Es gibt sicher für die verschiedenen Delikte einen Strafenkatalog. D.h. von.....bis..... Und dies liegt im Ermessen des Richters. Ist sicher in Deutschland ähnlich.