Moin Moin
Wenn es in Lux ähnlich wie in DE geregelt ist wird die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch ohne Schild nach Beendigung der "Gefahr od. Ursache" (in diesem Fall ein Tunnel) der Begrenzung aufgehoben.
Folgender Text wurde von einer Versicherung "übernommen".:
Ich finde die ganzen Tempolimitschilder auf der Autobahn recht verwirrend. Manchmal werden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben, manchmal nicht. Stimmt es, dass ein Tempolimit nach einer Autobahnauffahrt wiederholt werden muss und ansonsten als aufgehoben gilt?
Antwort:
Werden Sie auf der Autobahn geblitzt und möchten sich mit dem Argument verteidigen, das Limit sei durch die Auffahrt aufgehoben worden, werden Sie nicht weit kommen. Dies ist nämlich ein Irrglaube. Es gibt auf Autobahnen nur drei Möglichkeiten, ein Tempolimit aufzuheben.
Eine Möglichkeit ist die konkrete Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch das schwarz-weiße Verkehrsschild, auf dem das Tempolimit durchgestrichen ist (Verkehrszeichen 278) oder alles aufgehoben wird (Verkehrszeichen 282). Damit ist eindeutig das Ende der Strecke gekennzeichnet, auf dem das sogenannte Streckenverbot gilt.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Tempolimit, das nur für eine bestimmte Strecke gilt. Findet sich unter dem Zeichen mit dem Tempolimit ein Zusatzschild, auf dem die Strecke der Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist, gilt das Limit für diesen Abschnitt und muss danach nicht mehr beachtet werden.
Letzte Möglichkeit ist das Tempolimit für einen besonderen Gefahrenbereich. Dann befindet sich unter dem Schild mit dem Tempolimit ein Zusatzzeichen, beispielsweise für eine Baustelle oder einen Fußgängerüberweg. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nach dem Ende der Gefahrenstelle automatisch als aufgehoben. Gerade bei Baustellen heißt dies aber nicht, dass Sie wieder Gas geben dürfen, wenn Sie den letzten Bauarbeiter passiert haben. Sie haben erst wieder freie Fahrt, wenn alle mit der Baustelle im Zusammenhang stehenden Einflüsse auf den Verkehr nicht mehr vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise Verschmutzungen, Baumaschinen oder Baumaterial.
Außerhalb dieser drei Varianten sieht das deutsche Recht keine weiteren Möglichkeiten vor, eine Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzuheben. Daher gilt auch eine Einmündung nicht als Aufhebung des Tempolimits. Fahren Sie an der Auffahrt auf die Autobahn auf, ohne eine Chance zu haben, die Geschwindigkeitsbeschränkung wahrzunehmen, so gilt sie zwar für Sie trotzdem. Allerdings können Sie um eine Ahndung eines Geschwindigkeitsverstoßes herum kommen, sofern Sie einem sogenannten Verbotsirrtum unterlagen. Wussten Sie tatsächlich nichts vom Tempolimit, gehen Sie straffrei aus. Kann Ihnen aber nachgewiesen werden, dass die Strecke Ihr täglicher Arbeitsweg ist und die Beschränkung auch schon seit Jahr und Tag besteht, wird es schwer, sich auf einen Verbotsirrtum zu berufen.