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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Mobilität

Werden Strafzettel nun über die Grenzen hinweg verfolgt?  

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CaptainHook
635 Messages

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11 Jahren  ago  

Ein Kollege hat gerade einen Strafzettel aus dem Saarland wegen Falschparken über 10 Euro hier in Luxemburg zugestellt bekommen, da es sich um ein lux. Firmenwagen handelt. Nun entbrannte die Diskussion, ob nun immer insbesondere auch aus Trier Strafzettel (für Falschparken) nach Luxemburg nachgesandt werden?

Ist das nun einheitlich so oder entscheidet jede Stadt selbst?


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BurningTom
104 Messages

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11 Jahren  ago  

Für 10 Euro? Naja, es gab da ne Änderung in der EU, gültig ab 7.11.2013:

http://www.lessentiel.lu/de/news/story/16209374


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abc123
537 Messages

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11 Jahren  ago  

hoffentlich passiert das bald und ausnahmslos


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obitwo
327 Messages

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11 Jahren  ago  

"Nun entbrannte die Diskussion, ob nun immer insbesondere auch aus Trier Strafzettel (für Falschparken) nach Luxemburg nachgesandt werden?"

Mir ist ohnehin schleierhaft, warum man in Trier so lasch gegen Falschparker vorgeht. Parkkrallen wären das Mindeste, besser natürlich umgehendes Abschleppen.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Wittlich schickt nach Lux ... frag mal unsere tochter 😉


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PsstGeheim
763 Messages

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11 Jahren  ago  

obitwo: Mir ist ohnehin schleierhaft, warum man in Trier so lasch gegen Falschparker vorgeht. Parkkrallen wären das Mindeste, besser natürlich umgehendes Abschleppen.

Warum wohl, weil Trier seine luxemburger Kaufkraftkönige hofiert, mich wundert es, das die City-Initiative noch keine Busse nach Luxemburg schickt um die Kunden abzuholen und wieder nach Hause zu bringen. 😉


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Hugo1
233 Messages

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11 Jahren  ago  

Ich habe der City-Initiative diesen Vorschlag bereits gemacht. Luxemburg hält es übrigens so, dass Nichtzahler im Wiederholungsfall eine Parkkralle erhalten.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Hugo1: Ich habe der City-Initiative diesen Vorschlag bereits gemacht.

Kannst du auch parkplatze nur fuer L kenzeichen vorschlagen ???


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mimsafreddi1
985 Messages

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11 Jahren  ago  

fosters: Kannst du auch parkplatze nur fuer L kenzeichen vorschlagen ???

Zum 3-fachen Preis?:wink:


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

LOL !


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Kitten
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11 Jahren  ago  

Ich denke man sollte differenzieren ob "falsch Parken" nun ein nicht Bezahlen einer Parkuhr war oder Parken im absoluten Halteverbot oder gar auf einem Behindertenplatz, letzteres würde ich immer mit Abschleppen ahnden und einer saftigen Strafe. Die oft gepriesene Verhältnismässigkeit sollte wie immer nicht ausser Acht gelassen werden. Meine Meinung, die ganz Dreisten sollten sich auf keiner Seite der Grenze sicher sein nicht bestraft werden zu können!


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minnie1
144 Messages

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11 Jahren  ago  

Schade auch, dass es keine Handhabe beim Zuparken von Behindertenparkplätzen bei Supermärkten etc. gibt. Ebenfalls ärgerlich sind die Typen, die glauben, eine Frau auf der Beifahrerseite berechtige zum Parken auf Frauenparkplätzen......


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

von Holland arbeit sogar ein Inkassobüro für Behörde. Auch für Beträge unter € 70,-.


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Die rechtliche Situation ist geregelt.

Im Schritt eins bekommt das Land auskunft über den Fahrzeughalter und schreibt diesen an. Ganz normales Vorgehen da der Halter ja nicht der Fahrer sein muss.

Antwortet der Halter auf zwei Schreiben nicht geht das Verfahren an das Land des Fahrzeughalter und die dortigen Behörden kümmern sich darum. Allerdings verliert dann das Land in dem der Verstoss begangen wurde seinen Anspruch auf das Buß.- bzw Verwarngeld. In diesem Fall würden die 10 Euro also nach Luxemburg bezahlt werden müssen und Trier hätte abgesehen von Verwaltungsaufwand nichts gewonnen.

Bei 10 Euro passiert normal nichts, Mülltonne auf die beiden Schreiben entsorgen und gut ist das.

Wer tatsächlich mal was bekommt und einen Bekannten aus Frankreich hat der wartet bis zum Schluss und schreibt dann das der Bekannte aus Frankreich gefahren ist. Luxemburg muss den Fall zurück an Deutschland schicken, dann 2x den Fahrer in Frankreich anschreiben und danach wiederum das Verfahren an Frankreich abgeben.

Bis das passiert ist ist die Sache leider verjährt.

Allerdings kann man auch einfach so parken wie es sich gehört.