Die rechtliche Situation ist geregelt.
Im Schritt eins bekommt das Land auskunft über den Fahrzeughalter und schreibt diesen an. Ganz normales Vorgehen da der Halter ja nicht der Fahrer sein muss.
Antwortet der Halter auf zwei Schreiben nicht geht das Verfahren an das Land des Fahrzeughalter und die dortigen Behörden kümmern sich darum. Allerdings verliert dann das Land in dem der Verstoss begangen wurde seinen Anspruch auf das Buß.- bzw Verwarngeld. In diesem Fall würden die 10 Euro also nach Luxemburg bezahlt werden müssen und Trier hätte abgesehen von Verwaltungsaufwand nichts gewonnen.
Bei 10 Euro passiert normal nichts, Mülltonne auf die beiden Schreiben entsorgen und gut ist das.
Wer tatsächlich mal was bekommt und einen Bekannten aus Frankreich hat der wartet bis zum Schluss und schreibt dann das der Bekannte aus Frankreich gefahren ist. Luxemburg muss den Fall zurück an Deutschland schicken, dann 2x den Fahrer in Frankreich anschreiben und danach wiederum das Verfahren an Frankreich abgeben.
Bis das passiert ist ist die Sache leider verjährt.
Allerdings kann man auch einfach so parken wie es sich gehört.