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Forum / Mobilität

Wer hat was gesehen? TR JA 483  

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Grenzgaenger2014
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10 Jahren  ago  

Hallo an alle,

Heute gegen 15:10 auf der Autobahn zwischen Perl Borg und Merzig Wellingen in Richtung Merzig: Ein scheinbar Geisteskranker, Kennzeichen "TR JA 483" älteres BMW Modell,männlicher Fahrer, überholt mit knapp 180 Sachen (Ich selbst fuhr ca. 160 auf der Überholspur) 3 LKW sowie 3 PKW indem er einfach ausscheert und den Standstreifen benutzt. Absolut lebensgefährlich, vor allem für die anderen Verkehrsteilnehmer! Solch einem Individum gehört sofort die Fahrerlaubnis entzogen!

Persönlich sind weder ich noch scheinbar andere zu Schaden gekommen, allerdings hoffe ich sehr, dass sich evtl. noch andere hier melden (Mind. 3-4 Verkehrsteilnehmer plus die allerdings ausländischen LKW haben das ganze beobachten können), damit man evtl. gemeinsam diesen Vorfall der Polizei schildern könnte (Bei nur 1 Beschwerde steht Aussage gegen Aussage, obwohl ich mir auch das Kennzeichen des vor mir fahrenden Autos gemerkt habe, dessen Fahrer/in definitiv das ganze beobachtet hat (Welches ich aber natürlich nicht hier öffentlich angeben möchte).

Persönlich habe ich nichts von der Aktion, allerdings könnte es sinnvoll sein, solch einem Individuum einen Denkzettel zu verpassen, denn der nächste tödliche Verkehrsunfall ist bei solch grob fahrlässigem Verhalten schon vorprogrammiert...

Beste Grüße,


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Solchen A*löchern gehört der Lappen entzogen. Ich hab zu Weihnachten was nettes geschenkt bekommen: http://www.amazon.de/Nextbase-NBDVR402G-Professional-Autounfallkamera-SD-Kartenslot/dp/B00D8YP50A[/url] Gibt zumindest das Gefühl, im Zweifel die Gefährdung beweisen zu können. Mit Datenschutz braucht mir keiner zu kommen, im Fall der Fälle würde ich das Video präsentieren egal ob anerkannt oder nicht.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo frohlux,

also wenn ich die letzten Rechtssprechungen richtig verfolgt habe, sind diese Kameras und somit auch aus das gefilmte vor Gericht nicht zugelassen und dementsprechend kannst du soviel präsentieren was du willst, es wird den Richter nicht interessieren.

Gruß


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hier kann man schonmal seinen Ärger kundtun 🙂

http://www.fahrerbewertung.de/TR-JA-483


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rollenderrubel
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10 Jahren  ago  

Vergleiche Wikipedia:

"Ob eine Aufnahme als Beweismittel anerkannt wird oder nicht, liegt im Ermessen des zuständigen Richters. Dabei kam es in Deutschland durchaus schon zu Fällen, in denen eine Dashcam-Aufnahme vom Gericht akzeptiert und das Urteil dadurch maßgeblich beeinflusst wurde.[12] So ließ das Amtsgericht München die von einem Radfahrer erstellte Bikecam-Aufnahme als Beweismittel zu, ging dabei aber davon aus, dass sie ursprünglich nicht zum Zweck der Beweissicherung erstellt worden war, sondern lediglich privaten Zwecken dienen sollte (Amtsgericht München, Urteil vom 6. Juni 13, Az. 343 C 4445/13).[13] Eine andere Abteilung desselben Amtsgerichts lehnt eine Beweisverwertung ab.[14] In vielen Fällen erachtet die verkehrsrechtliche Praxis Aufnahmen zum Zweck der Beweissicherung als zulässig. [15]"

http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam[/URL]

Und wegen der http://www.fahrerbewertung.de/TR-JA-483[/URL] - sind alle vier Bewertungen aus dem Forum gekommen, oder haben den Kamikaze-Fahrer noch mehr Leute angeprangert? 😀


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Die Bewertungen sind aus dem Forum - ich habe den Link noch ohne Bewertungen herausgesucht.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ich hätte eine Frage zu diesen Bewertungen. Dort steht "basiert auf Bewertungen seit 01/2014." War das Kennzeichen dort schon länger hinterlegt oder wurde es jetzt erst auf Grunde des letzten Aktion angelegt?

Gruß


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rollenderrubel
365 Messages

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10 Jahren  ago  

Nachtfalke, ergibt sich das nicht aus scapegraces Antwort auf meine Frage?

Ein Kennzeichen wird angelegt, sobald die erste Bewertung eingeht, also gehe ich davon aus, dass es durch die Aktivitäten im Forum angelegt wurde.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

rollenderrubel,

Aktivitäten im Forum heißt 2015 oder gab es schon vorher Gesprächsstoff?

Gruß


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rollenderrubel
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10 Jahren  ago  

Nee, ich meinte 2015. Wenn scapegrace sagt, er hätte den "Link ohne Bewertungen rausgesucht", heißt das, dass vorher noch niemand das Kennzeichen (also den Fahrer zum Kennzeichen) bewertet hatte und dass das Kennzeichen dort auch noch nicht hinterlegt war. Du kannst ja mal zum Test ein anderes Kennzeichen eingeben (anlegen) und die erste Bewertung abegeben, dann wirst du sehen, dass da auch stehen wird: "basiert auf Bewertungen seit 01/2014." Gab also vorher noch keinen Gesprächsstoff.

Kennst du den Fahrer etwa? 🙂


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Die Seite mit dem Pranger ist Pupes. Da kann jeder jeden denunzieren, ohne Möglichkeit des Widerspruchs. Oder sehe ich das falsch ?


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rollenderrubel
365 Messages

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10 Jahren  ago  

Klar ist das "pupes". Der Fahrer wird's wahrscheinlich nie sehen, und jeder kann da alles und jede(n) positiv, neutral oder negativ bewerten - auch sich selbst. 🙂 Aber man kann halt "seinen Ärger kundtun" (s.o.). Immer noch besser, als sich direkt in der Verkehrssituation provozieren zu lassen. Und vielleicht erfährt der Fahrer doch mal davon und sagt sich, okay, vielleicht sollte ich mal defensiver fahren. Die Wahrscheinlichkeit ist wohl fast null....


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Die Seite ist völliger Nonsens, da kann man auch auf einem Zettel schreiben "TR-JA-483 ist doof" das hat den gleichen Effekt. Schon mal überlegt, was passiert, wenn du ein Kennzeichen bekommst, das vorher ein negativ bewerteter hatte ? Wenn man wirklich etwas unternehmen will, dann Nötigung anzeigen, Kennzeichen derer angeben, von denen man der Meinung ist, das sie es bezeugen könnten und dem Rechtsstaat seinen Lauf lassen.


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Grenzgaenger2014
224 Messages

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10 Jahren  ago  

Also ich, der das Thema eröffnet hat, habe zumindest mal nicht auf dieser Website den Fahrer bewertet.

Bisher hat sich auch leider noch niemand gemeldet der oder die das ganze live miterlebt hat...

MfG


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

auf das was PsstGeheim geschrieben hatte, wollte ich hinaus. Zu der Frage nein ich kenne den Fahrer nicht, wollte aber darauf hinaus, dass wenn dieses Kennzeichen schon vorher in der Datenbank war, es ja nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss.

Zu dem Thema anzeigen. Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall. Am Ende wurde das Verfahren, wegen mangels öffentlichem Interesse eingestellt, obwohl meine Frau ebenfalls noch im Wagen saß. Der Grund war, dass wir zwar sagen konnten, dass es sich um einen Fahrer gehandelt hat, aber diesen nicht beschreiben etc... konnten. Aus diesem Grund werden auch solche Kameras etc... nichts bringen. Es sei denn, dass es ordentlich kracht und der Fahrer von der Polizei identifiziert wird.

Gruß