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Forum / Mobilität

Strafzettel wegen Falschparken mit Mietwagen aus D - zahlen oder nicht?  

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abundzugeschaeftlichhier
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13 Jahren  ago  

Folgendes: Ich war kuerzlich geschaeftlich in Luxembourg und zwar mit einem Mietwagen, den ich in Deutschland gemietet hatte. Vor ein paar Jahren habe ich in Lux gewohnt, hatte mein Auto aber nie umgemeldet, also nach wie vor mein "F" Kennzeichen. Ab und zu gab es mal einen Strafzettel wegen Falschparkens. Meine Grenzgaenger Kollegen erzaehlten mir, dass man als Grenzgaenger normalerweise diese nicht zahlt und nichts weiter passiert. Man muesse aber damit rechnen, eine Kralle zu bekommen, wenn das Auto irgendwo in der Stadt gesehen wird. Das war mir natuerlich zu heikel und ich habe meine Knoellchen immer bezahlt. Inzwischen wohne ich wieder in F und war geschaeftlich fuer einen Tag in Lux. Mein Arbeitgeber untersagt die Nutzung von Privatwagen fuer Geschaeftsreisen, weshalb ich mir einen Mietwagen organisiert habe. Nun habe ich ein Knoellchen fuer 49 EUR bekommen. Wenn ich es nicht zahle, macht sich der Staat die Muehe, dies an die Mietwagenfirma weiterzureichen (denn dann muesste ich zahlen + Bearbeitungsgebuehr)? Oder ist es so wie noch vor ein paar Jahren, Strafzettel ins Ausland werden nicht weitergeleitet und lediglich, wenn man sich mit demselben Nummernschild regelmaessig in Lux aufhaelt, sollte man auf der Hut sein? Fuer Eure Erfahrungen waere ich sehr dankbar.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Immer dieser Gedanke sich entziehen zu können !! Zahl und gut ist, du hast halt eine Regelwidrigkeit begangen und sollst dazu stehen!


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obitwo
327 Messages

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13 Jahren  ago  

Zu diesem Thema (Dt. PKW in Lux; Lux. PKW in D) hatten wir schon mehrfach Diskussionen. Die letzte ist gar nicht so lange her...


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Mahlzeit! Lesen Sie bitte hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=12904&page=1#Item_24[/url] Beachtlich, das innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Personen sich extra bei diesem Forum regstrieren, um zu erfahren, ob und wie Sie um ihre -selbst eingebrockte- Strafe kommen könnten. Vielleicht sollten wir mal einen Fonds dafür gründen und sammeln. Au weia!


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

:clap:


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Hugo1
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13 Jahren  ago  

Zahlen! und die Verantwortung für Dein Handeln übernehmen. Ich bin diese Diskussion über Vorteilserschleichung inzwischen so leid.


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xyz1980
268 Messages

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13 Jahren  ago  

1.Knöllchen wegwerfen oder an die Wand hängen 2.Nicht zahlen (Da in meinen Augen völlig überhöhte Forderungen, die Stadt Lux macht genug Geld mit überhöhten Parkgebühren) 3. Aufpassen dass es nicht zuviele werden. (Max. 2 würde ich sagen, ab 3-4 erhöhen sich die Chancen auf ein Stück gelbe Deko an deinem Auto, auch Kralle genannt). 😉

In diesem Sinne ein schönes WE.:cool:

MfG


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babou
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13 Jahren  ago  

Hallo Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass die Protokolle grenzüberschreitend ankommen. War in F für eine kleine überhöhte Geschwindikeit ( 115 anstatt 110 !!!! in höhe von 45 euros) geknipst worden und habe das Protokoll in L bekommen. Da ich sehr oft im Grenzbereich L,F und D unterwegs bin habe ich bezahlt, keine Lust mich an der Grenze kontrollieren zulassen und dann den Betrag mit den entstandenen Kosten zubezahlen ... vom Zeitverlust abgesehen.


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abundzugeschaeftlichhier
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13 Jahren  ago  

Zu den Kommentaren mit der Kralle - ich weiss, dass das passieren kann, daher hab ich, als ich regelmaessig in Lux mit dem gleichen dt. Kennzeichen unterwegs war, immer brav alles bezahlt. Da kamen im Laufe der Zeit einige hundert EUR zusammen, aber egal, hauptsache keinen Stress an der Grenze oder Kralle. Dieses Mal war es ja ein Mietwagen, also faellt das Problem Kralle weg.

Das mit dem grenzueberschreitenden Zustellen bei Geschwindigkeitsueberschreitungen habe ich schon oft gehoert (auch damals schon), allerdings noch nie mit Parktickets. Bei mir waren es nur Parktickets. Habe damals nie eins nach D bekommen, allerdings ja auch immer alle bezahlt.

Frage ist jetzt, ob die sich die Muehe machen, wegen einem Ticket die Mietwagenfirma in F anzuschreiben oder es lassen. Waere schoen, wenn jemand genau hierzu Erfahrungen haette.

Die Sprueche "steh zu Deinen Taten" bringen mich nicht weiter. Habe in der Vergangenheit genug Tickets bezahlt. Dieses Mal stand ich vor einem Restaurant. Hatte drinnen gefragt, ob es ein Problem sei, dort zu parken. Antwort: Nein. Trotzdem gab's ein Ticket. Wenn man meint, Touristen bzw. Geschaeftsleute aus dem Ausland ver...en zu koennen, sehe ich auch nciht ein, so ein ticket zu zahlen. Waer ich noch regelmaessig in Lux und haette Angst vor einer Kralle, wuerde ich natuerlich zahlen.


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Simone
504 Messages

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13 Jahren  ago  

abundzugeschaeftlichhier: Da kamen im Laufe der Zeit einige hundert EUR zusammen, aber egal, hauptsache keinen Stress an der Grenze oder Kralle...

--> na ja, ein Unschuldslamm scheinst du ja nicht zu sein und hast nicht mal gerade so ein Ticket bekommen. Wie kommt man sonst auf so einen Betrag, wenn man generell richtig parkt, Ticket einlöst und dergleichen.

Bezahlen und glücklich sein.


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Vera79
1758 Messages

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13 Jahren  ago  

Dazu fällt mir nur Pippi Langstrumpf ein: "Ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt.."


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

L nach D weis ich nicht

D nach L schicken selbst knollchen von 5 €


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Highwoody
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13 Jahren  ago  

Sollen wir einen Sonderfond für unfair mit Knölllchen belastete Grenzgänger einreichen?

Scheint ja hier richte Härtefälle zu geben.


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Bluepath
685 Messages

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13 Jahren  ago  

@Highwoody: ...besser wäre eine Stiftung... z.B. zur Aufarbeitung der Knöllchen-Diktatur, abundzugeschäftlichhier sollte Ehrenpräsident werden, vielleicht bekommen wir auch EU-Zuschüsse ? :bigsmile: ... und happy friday !!


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info
3701 Messages

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13 Jahren  ago  

Zahlen oder nicht, das geht wie folgt.

Nicht zahlen und warten ob das Knöllchen von Lu an Deutschland abgetreten wird. Dann erhält man die Forderung aus Deutschland (das ist tatsächlich so, Knöllchen und Bußgelder die über die Grenze vollstreckt werden fallen an das Land in dem sie eingetrieben werden) hier kann man auf dem Fragebogen angeben das man nicht gefahren ist. Das war es dann eigentlich auch schon. Das Verfahren wird eigestellt.