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Forum / Mobilität

Strafzettel in Deutschland mit Luxemburger Firmenwagen  

Anonymous
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15 Jahren  ago  

die kosten könnte man ganz einfach drauf schlagen... aus 15 z.bsp. 65 machen


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roland2
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15 Jahren  ago  

Das wäre zwar richtig, darf man aber nicht so machen. Da sind er Verwaltung die Hände gebunden.


Anonymous
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15 Jahren  ago  

jede verwaltung darf eine bearbeitungsgebühr nehmen. andere möglichkeit die kommunalen knöllchen (in TR) an grossstadtpreise (F, D...) anheben


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Madlux
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Re-salut,

ein seltsames Gebahren. Ich habe lediglich eine sachliche Frage gestellt. Nicht rumgeheult, mich nicht beschwert, dass es zu teuer oder ungerechtfertigt wäre, nicht um Spenden gebeten. Nichts dergleichen. Ich wollte nur wissen, ob das nach Luxemburg verfolgt wird oder nicht. Gut, dass es noch Menschen gibt, die eine Frage einfach nur beantworten, ohne ihre ungefragten Kommentare oder Meinungen dazu abzugeben.

In diesem Sinne Danke und bis demnächst.

Gruß

mad


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15 Jahren  ago  

Nein, deine Frage ist unterschwellig nicht sachlich...


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Madlux
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Darauf kann ich nur antworten:

honi soit qui mal y pense!


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roland2
134 Messages

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15 Jahren  ago  

@pad: Diese Bearbeitungsgebühren darf aber die Stadt bzw. Ordnungsamt nicht selber in beliebiger Höhe festlegen, die müssen von der ADD genehmigt werden und "angemessen" sein. Ich habe selber da gearbeitet, denen sind da die Hände gebunden, glaub es mir. Wie die könnten, wie sie wollten...