logo site
icon recherche
Forum / Mobilität

S-Pedelec (e-Bike 45km/h) Zulassung erforderlich?  

Profilbild von
anton85
1 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo in die Runde.

Da ich schon vor einigen Jahren gute Erfahrungen mit einem S-Pedelec gemacht habe (Firmenfahrzeug) spiele nun mit dem Gedanken mir für die "letzte Meile (12km)" wieder eins zuzulegen.

Nun meinte ein Luxemburger Kollege eben, diese Fahrzeuge müssten in Sandweiler geprüft werden und ein amtliches Kennzeichen erhalten.

Da in Deutschland lediglich ein Versicherungskennzeichen nötig ist, ist meine Frage nun, ob ich mit dem deutschen Versicherungskennzeichen so ein S-Pedelec auf den luxemburgischen Straßen überhaupt bewegen darf.

Hat hier jemand Einblick in diese Thematik und kann Auskunft geben?

Möchte hier im Übrigen keine Diskussion über Vor- und Nachteile eines S-Pedelec lostreten. Bitte nur sachdienliche Hinweise. Danke!


Profilbild von
Vera79
1761 Messages

Online

4 Jahren  ago  

Folgende Fahrzeuge müssen keiner wiederkehrenden technischen Prüfung unterzogen werden:

  • kleine Anhänger (deren höchstzulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet);
  • Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet;
  • Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge;
  • Zugfahrzeuge und selbstfahrende Maschinen, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet, deren Leergewicht 600 kg überschreitet und deren Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten soll, wenn sie ein oder mehrere andere Fahrzeuge ziehen;
  • historische Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1950 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden.

In Luxemburg zulassungspflichtige Fahrzeuge, die keiner technischen Prüfung unterzogen werden müssen, dürfen nur mit einer gültigen Konformitätsvignette in Betrieb genommen werden.

 

Quelle: https://guichet.public.lu/de/citoyens/transports-mobilite/transports-individuels/vehicule-motorise/controle-technique-obligatoire-vehicule.html