Thema Kreisverkehr.
Viele Autofahrer wissen überhaupt gar nicht wie die Verkehrsregeln sind bzw. verhalten sich auch nicht so.
Die Regeln sind :
1.Das blaue Verkehrsschild Kreisverkehr bedeutet zusammen mit dem Schild »Vorfahrt gewähren«: Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt!
2.Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden!
3.Aber: Es muss (rechts) geblinkt werden, bevor man den Kreis wieder verlassen möchte.
4.Man darf die Mittelinsel nicht überfahren. Abkürzen ist also nicht erlaubt. Über die Mittelinsel dürfen allerdings solche Fahrzeuge fahren, die nicht außen herumfahren können, weil sie dafür zu groß sind. Beispiel: Linienbusse, lange Fahrzeug-Anhängerkombinationen.
5.Das Halten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn: verkehrsbedingt
6.Das Rückwärtssetzen ist verboten
7.Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und verstößt bereits gegen § 1 StVO.
8.Selbstverständlich ist auch das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum) verboten, aber erst seit April 2004 gibt es dazu einen entsprechenden Hinweis im Bußgeldkatalog
9. Falls an den Kreiseln Fußgängerüberwege vorhanden sind, die nicht durch einen Zebrastreifen gekennzeichnet sind sind diese auch nicht den Fahrzeugen bevorrechtigt. " Also hat der Autofahrer Vorfahrt vor den Fußgängern"