Ich blicke trotz intensiver Lektüre diversester Verordnungen nicht mehr durch bei den aktuell geltenden Bestimmungen bzgl. Grenzübertritt von RLP nach LUX bzw. umgekehrt.
Demnach ist jemand Quarantäne befreit, wenn er nicht länger als 3 Tage in Lux am Stück war oder nur für einen Tag nach RLP einreist und dann wieder nach LUX zurückfährt.
Folgende Fragen stellen sich für mich und mein Umfeld ganz konkret:
1.
Wie berechnet sich die Anzahl der Tage ?
Bsp.a):
Man reist am 1. eines Monats um 00:01 Uhr nach Lux ein und am 3. des Monats um 23:59 Uhr ab. Das ist trivialer Weise innerhalb der 3-Tagesfrist.
Doch wie sieht es bei Bsp b) aus ?:
Einreise am 1. um 12 Uhr, Ausreise am 4. um 11 Uhr. (mit der Stoppuhr gemessen sind es weniger als 3 Tage, aber tangiert sind 4 Tage);
oder bei Bsp.c):
Einreise am 1. um 12 Uhr, Ausreise am 4. um 13 Uhr ?.
Zählen quasi nur die Nächte ?
Zählt jeweils der Zeitpunkt, zu dem die Grenze passiert wird, oder ist der Zeitpunkt entscheidend, wo die Autofahrt gestartet/beendet wird ?
In analoger Weise stellt sich die Frage für den 1-tätigen Aufenthalt in Deutschland.
2.
Klar ist, Berufspendler sind ausgenommen, während touristische Reisen voll in die Quarantäneverordnung fallen.
a)
Doch wie sieht es aus, wenn z.B. Familienangehörige unterstützt werden (wohlbemerkt nicht gepflegt im klassischen Sinn), also dass man insb. für Eltern einkaufen geht, weil diese sich nicht trauen in Läden zu gehen (und eben deswegen die Grenze passiert)?
b)
Wie sieht es aus, wenn Verwandte/Bekannte zu einem Familienmitglied kommen und ihm handwerklich behilflich sind (also kein Familientreffen oder dergleichen) ?
c)
Wie sieht es aus, wenn man zu seinem angestammten Arzt fährt (und dazu die Grenze passieren muss), aber (aus medizinischen Gründen infolge der Behandlung) nicht gleich wieder zurück fahren kann ?
3.
Wenn man von LUX zunächst ins Saarland einreist, dann aber ohne Kontakt zu irgendwelchen Personen direkt nach RLP weitereist, zählt das dann so, als ob man quasi im Saarland nie gewesen wäre oder würde dann zunächst einmal die saarländische Quarantäneverordnung zum Tragen kommen, die so eine 1-Tages-Frist meines Wissens nicht vorsieht (und man dann quasi gar nicht weiterfahren dürfte) ?
Es gibt noch eine Reihe weiterer Situationen, die mir unklar sind und mich bzw. mein engstes Umfeld betreffen, aber die obigen langen mal fürs Erste.
An Vermutungen bin ich nicht interessiert, wichtig sind mir gesicherte Aussagen mit Quellenangaben.