logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Mobilität

Quarantäneregel LUX - RLP  

Profilbild von
jabgiz
12 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ich blicke trotz intensiver Lektüre diversester Verordnungen nicht mehr durch bei den aktuell geltenden Bestimmungen bzgl. Grenzübertritt von RLP nach LUX bzw. umgekehrt.

Demnach ist jemand Quarantäne befreit, wenn er nicht länger als 3 Tage in Lux am Stück war oder nur für einen Tag nach RLP einreist und dann wieder nach LUX zurückfährt.

Folgende Fragen stellen sich für mich und mein Umfeld ganz konkret:

 

1.

Wie berechnet sich die Anzahl der Tage ?

Bsp.a):

Man reist am 1. eines Monats um 00:01 Uhr nach Lux ein und am 3. des Monats um 23:59 Uhr ab. Das ist trivialer Weise innerhalb der 3-Tagesfrist.

Doch wie sieht es bei Bsp b) aus ?:

Einreise am 1. um 12 Uhr, Ausreise am 4. um 11 Uhr. (mit der Stoppuhr gemessen sind es weniger als 3 Tage, aber tangiert sind 4 Tage);

oder  bei Bsp.c):

Einreise am 1. um 12 Uhr, Ausreise am 4. um 13 Uhr ?.

Zählen quasi nur die Nächte ?

Zählt jeweils der Zeitpunkt, zu dem die Grenze passiert wird, oder ist der Zeitpunkt entscheidend, wo die Autofahrt gestartet/beendet wird ?

In analoger Weise stellt sich die Frage für den 1-tätigen Aufenthalt in Deutschland.

 

2.

Klar ist, Berufspendler sind ausgenommen, während touristische Reisen voll in die Quarantäneverordnung fallen.

a)

Doch wie sieht es aus, wenn z.B. Familienangehörige unterstützt werden (wohlbemerkt nicht gepflegt im klassischen Sinn), also dass man insb. für Eltern einkaufen geht, weil diese sich nicht trauen in Läden zu gehen (und eben deswegen die Grenze passiert)?

b)

Wie sieht es aus, wenn Verwandte/Bekannte zu einem Familienmitglied kommen und ihm handwerklich behilflich sind (also kein Familientreffen oder dergleichen) ?

c)

Wie sieht es aus, wenn man zu seinem angestammten Arzt fährt (und dazu die Grenze passieren muss), aber (aus medizinischen Gründen infolge der Behandlung) nicht gleich wieder zurück fahren kann ?

3.

Wenn man von LUX zunächst ins Saarland einreist, dann aber ohne Kontakt zu irgendwelchen Personen direkt nach RLP weitereist, zählt das dann so, als ob man quasi im Saarland nie gewesen wäre oder würde dann zunächst einmal die saarländische Quarantäneverordnung zum Tragen kommen, die so eine 1-Tages-Frist meines Wissens nicht vorsieht (und man dann quasi gar nicht weiterfahren dürfte) ?

 

Es gibt noch eine Reihe weiterer Situationen, die mir unklar sind und mich bzw. mein engstes Umfeld betreffen, aber die obigen langen mal fürs Erste.

An Vermutungen bin ich nicht interessiert, wichtig sind mir gesicherte Aussagen mit Quellenangaben.

 

 

 

 


Profilbild von
jabgiz
12 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ob diese Regelungen sinnvoll sind oder nicht, ist ein extrem komplexes Themengebiet, wo es u.a. um rechtliche, ökonomische Bewertungen uvwm geht; dies ist für mich aber im Moment völlig irrelevant; ich bzw. mein Umfeld möchte sich korrekt verhalten und dazu muss ich die exakte Gesetzeslage kennen.

Und da herrscht nachwievor völlige Konfusion, nicht nur bei mir. Ein paar pauschale Floskeln raushaun ala "24 Stunden-Aufenthalte sind von der Quarantäneregelung befreit" ist einfach, aber halt viel zu ungenau für die Umsetzungspraxis. Jetzt habe ich z.B. wieder gehört, es dürfte keine Nächtigung dabei sein. Ja, was denn nun ? Darf man nun für 23 Stunden die Grenze ohne Folgen passieren oder darf man in dieser Zeit nicht in einem Gebäude schlafen ?

Eine Kontrolle der "Regeln" wäre ein Leichtes. Wenn heutzutage schon die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs automatisiert bis auf eine kleine Fehlertoleranz automatisiert festgestellt werden kann, dann wird man doch wohl mit all den seinerzeitig eingesetzten Grenzbeamten auch in der Lage sein, Kameraaufnahmen von Nummernschildern der Grenzpassierung auszuwerten und etwaige Quarantäneverletzungen festzustellen. (ob das gemacht wird, ist eine völlig andere Frage, aber möglich ist es definitiv)

Für mich ist einzig wichtig, dass ich die gesetzlichen Regelungen kenne, und die kenne ich trotz starker Bemühungen in den entscheidenden Punkten nicht ansatzweise.

 

PS: 

Dies hat nun gar nix mit meinem Problem zu tun, nur am Rande: Diese Grenzpassierregeln werden in Kürze sowieso völlig unsinnig sein, da dann die Infisziertenzahlen in Deutschland sich auch an die Zahlen der Nachbarländer angepasst haben werden. Lässt sich doch sowieso schon längst nicht mehr vermeiden, wie sich die Virologen einig sind. Der Zeitpunkt, wo so eine Abschottung sinnvoll gewesen wäre, wurde längst verpasst, da wurde stattdessen geöffnet im bundeslandinternen Ueberbietungswettbewerb. Ausser dem Lauterbach kapieren es die Verantwortlichen nicht die Superspreading-Events wie Schule komplett dicht zu machen in der Präsenz. Diese homöopathischen Dosen mit Verboten von Festivals und gigantischen Massenveranstaltungen sind definitiv nicht ausreichend. Das Verhalten der Leute muss geändert werden bzw. der alltägliche Habitus in vielen Bereichen, aber nicht wo sich die Leute aufhalten.


Profilbild von
foxi1000
235 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ich hoffe nur, dass keiner hier auf diesen verzapften Mist und die besserwisserei antwortet.


Profilbild von
tim1787
43 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Jagbiz, schau einfach in der Presse nach, was Deine Fragen betrifft. Viel davon wurde bereits vom Land Rheinland-Pfalz auf der entsprechenden Facebook Seite beantwortet, andere in diversen Pressemitteilungen oder aber Statements von Frau Dreyer. 

Ansonsten - wenn Du Dir unsicher bist aber nicht weisst, ob Du Dich im Falle wenn gesetzeskonform verhälst - lass es einfach sein. 

 


Profilbild von
jabgiz
12 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Leider war ein einfaches Nachschauen in der Presse oder auf Facebook nicht ausreichend, da dort meine Fragen eben gerade nicht beantwortet werden, ich habe dort zumindest nix gefunden. Da auch die Lektüre von gesetzlichen Erlassen keine wirkliche Klärung brachte, probiere ich es hier, aber es scheint sich hier auch keiner richtig auszukennen.

@ Foxi1000: 

exakt umgekehrt ist es: Ich suche nach Besserwissern, da ich die gesetzliche Lage nicht ausreichend genug kenne, aber diese nicht nur für mich sehr wichtig ist (es geht hier u.a. auch um deutsche Betriebe, die Dienstleistungen in Lux erbringen etc.; die wollen sich an die Gesetze halten und die wollen von mir wissen, was nun erlaubt ist und was nicht). 

@ Tim1787:

Wenn es so einfach ist, beantworte doch einfach meine (oder einige meiner) Fragen, aber bitte mit Quellenangaben, das müsste ja für dich einfach sein. Auf diesen Facebookseiten finde ich z.B. nur immer dieses allgemeine Gefasel, aber nix wirklich Konkretes, was für mich relevant wäre.

 

Was mir zum Bsp. auch nicht klar ist:

Was genau ist ein Beherbergungsverbot ?

Bezieht sich das zwingend auf eine kostenpflichtige Dienstleistung in einem gewerbsmässig organisierten Betrieb (Hotel, etc.), oder fällt darunter auch ein kostenloses Uebernachten bei engen Verwandten(/Bekannten), das nicht zu touristischen Zwecken dient ?

Es gibt so viele Unklarheiten in dem Zusammenhang (die im übrigen von den meisten Politikern auch bemängelt werden). 

Vermutlich wird sich in einigen Wochen die Problematik ohnehin erübrigt haben, da dann eh ganz Europa Risikogebiet sein wird. Nur solange kann ich nicht warten, die Regelungen in Erfahrung gebracht zu haben.