Klar, eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Habe soeben noch einmal mit der Staatsanwaltschaft telefoniert - im Laufe der nächsten Woche sollte der Bescheid eintreffen und ich werde dann wohl bis zu einem endgültigen Urteil auch wieder ganz normal in Luxembourg fahren dürfen.
Bei dem endgültigen Urteil ist dann von einer Bewährung auszugehen (Fahrerlaubnisentzug von 3 Monaten erst bei erneutem Vergehen), da es in meinem Fall ein Erstvergehen war und die Situation die schwere des Verstosses mindert (90 kmh bereits 150 m vor Beginn des Landstrassenabschnitts erreicht, kein klassisches Bebauungsbild einer geschlossenen Ortschaft, keine aktive sondern nur indirekte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)
Ich denke, dass es keinen Kontakt zu deutschen Behörden gab und ich somit auch in Deutschland nicht aufgrund dieses Vorfalls zur Rechenschaft gezogen werden kann - werde aber dazu dann vermutlich auch bald mehr wissen und die Informationen dann gerne hier teilen, falls sich ein Grenzgänger mal in einer ähnlichen Situation befinden sollte.