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Forum / Mobilität

Ordnungswidrigkeit in D mit Firmenwagen L  

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nknauf
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14 Jahren  ago  

Gruß


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hdavidson
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14 Jahren  ago  

Was meinst du mit "meinem Chef droht man eine richterliche Vernehmung an" ?? Wer droht das an ??


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nknauf
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14 Jahren  ago  

Das Polizeipräsidium


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14 Jahren  ago  

Na Gott sei Dank wird der Freibrief für Raser mit gelbem Kennzeichen endlich abgeschafft.


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hdavidson
247 Messages

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14 Jahren  ago  

nknauf: Das Polizeipräsidium aus Deutschland.

???? Ist genauso ungenau wie dein ganzer Beitrag......

Senfgurke: Na Gott sei Dank wird der Freibrief für Raser mit gelbem Kennzeichen endlich abgeschafft.

Man sagt doch immer die Holländer würden im Schneckentempo fahren.:bigsmile::bigsmile::bigsmile:


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Wie wäre es wenn Du für Dein Fehlverhalten gerade stehst? Soviel Arsch sollte jeder in der Hose haben!

Kannst natürlich auch gerne Deinen Chef vor den Kadi schicken, er wird es Dir bestimmt danken!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

also hoffentlich kriegst du was du verdienst. Mir gehen die rücksichtslosen Raser mit einem luxemburgischen Firmenwagen schon lange auf die Nerven. Erst fahren wir ein Hirnloser und jetzt aber Angst vor einer Strafe haben!!!!


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Vera79
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14 Jahren  ago  

Wie wär's mit einer Beförderung??? Ich als Chef bin froh wenn meine Teammitglieder einen Fehler rechtzeitig übermitteln und so Verantwortungsbewusstsein zeigen. Jeder macht Fehler, auch blöde Fehler. Wichtig ist wie man damit umgeht und was man daraus lernt.

Gruss, Vera


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Sunnie
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14 Jahren  ago  

Hallo,

leider arten solche Fragen immer wieder zu Grundsatzdiskussionen bzw. Verbalattacken und pauschalen Beschuldigungen aus. Meiner Meinung nach gibt es auf beiden Seiten der Grenze solche und solche. Deutsche und Luxemburger Kennzeichen die in Luxemburg weit über 160 km/h fahren und auch in Deutschland die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachten. Und tatsächlich wird auch leicht der Begriff "Raser" verwendet, wenn es nur wenig zu viel war.

Ich denke nur "Wer ohne Schuld ist, der Werfe den ersten Stein". Nicht nur zu schnell fahren ist ein Verkehrsdelikt, sondern auch Linksfahren, Spur blockieren, ohne blinken abbiegen bzw. Spur wechseln usw usw.

Wie auch immer, die deutschen Behörden können in Luxemburg erstmal überhaupt nichts "verfolgen". Wenn sie aber aufgrund eigener Informationen das Kennzeichen einem Halter zuordnen können, z.B. wenn der Fahrer angehalten wurde oder früher schon mal aufgefallen und erfasst wurde, dann wird das Verfahren wie in Deutschland auch abgewickelt. Der Halter (dein Chef) wird eben die Schreiben wegen der Ordnungswidrigkeit bekommen und kann bezahlen (lassen) oder Angaben zum Fahrer machen. Es ist dann seine (eure) Entscheidung, wie er damit umgehen will. Bei kleineren Beträgen würde ich empfehlen, einfach zu zahlen. Er kann diese Schreiben aber auch ignorieren und dann müssste die deutsche Behörde Luxemburgische Amtshilfe für das weitere Verfahren anfordern. Ob das Erfolg hat, kann ich nicht sagen. Sobald aber die deutsche Behörde den Fahrer mit deutschem Wohnsitz kennt, macht es keinen Unterschied mehr, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Der andere Fall wäre, dass das Kennzeichen in Deutschland (bzw. dem jeweiligen Bundesland) noch nicht aufgefallen und registriert ist. Dann passiert normalerweise überhaupt nichts. Der wird hier aber wohl nicht zutreffen, sonst gäbe es ja nicht die Einladung an den Chef.

Gruß

Sunnie


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Alex124
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14 Jahren  ago  

@Sunnie

SUPER BEITRAG!! :cheer::clap::swingin::thumbup:


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abc123
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14 Jahren  ago  

diese info war einmal so, mittlerweile können die d verfolgungsbehörden die l-kennzeichen abfragen und jeden halter ermitteln, und das ist gut so


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Wenn die deutsche Justiz die luxemburger Justiz um Amtshilfe bittet geht der Name des Fahrzeughalters raus.


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nknauf
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14 Jahren  ago  

Gruß


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nknauf
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14 Jahren  ago  

Und Danke!