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Forum / Mobilität

mit 40 km/h zu viel in Belgien auf der Autobahn geblitzt?  

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chrissi0091
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12 Jahren  ago  

Hi, Ich wurde letzte Woche mit 40 km/h zu viel in Belgien auf der Autobahn geblitzt. Dort war 90, da ich aber davon ausgegangen bin das ich 120 fahren darf und es 3.00 Uhr morgens war (also komplett freie Bahn), hab ich nicht bemerkt, dass ich 10 km/h schneller gefahren bin (zumindest laut Navi).:shamed: Da das Auto auf meinen Vater mit einem deutschen Kennzeichen gemeldet ist, ich aber in England angemeldet bin, wüsste ich gerne, was da warscheinlich auf mich zukommt. Kann mir da jemand weiter helfen? Danke im Vorraus schonmal für Antworten!


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
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12 Jahren  ago  

Ich geb dir jetzt mal einen Tipp der mir vor Jahren gegeben wurde. Bei mir waren es 19 km/h und 22 km/h. Also etwas weniger.

Du wirst in den nächsten Wochen einen Bescheid bekommen. Auf diesem Wisch wirst du gefragt ob du die Strafe anerkennst oder ob du gerichtlich dagegen vorgehen willst. Stimme dem Antrag zu, wenn du keine begründeten Zweifel zur Annahme hast, dass du die Geschwindigkeit nicht tatsächlich drauf hattest. Im weiteren Bla-Bla wirst du nach der "Form- und Gerichtssprache" gefragt. Hier ganz wichtig: Wähle Deutsch aus. In Belgien hat's 3 Amtssprachen; Deutsch, Niederländisch und Französisch.

Argumentation meines Tippgebers: "Die haben keinen da rum sitzen, der sich mit deutschen Fällen auseinander setzt und der Sprache mächtig ist"

Das ist sicher keine Garantie und 40km/h drüber sind da schon ne andere Hausnummer aber bei mir kam in beiden Fällen nichts mehr.

Viel Erfolg.. und das nächste mal vorausschauender fahren 😉


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3714 Messages

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12 Jahren  ago  

Ja das ist heut alles etwas anderes.

Gesetze ändern sich halt auch mal.

Ich fasse kurz zusammen: - Ort des Verstoss ist Belgien - Halter des Fahrzeug ist aus Deutschland - Fahrer ist aus England

Nach EU Recht tritt Belgien seine Ansprüche an das Land des KFZ Halter ab. Dh Papa bekommt Post aus Deutschland, Belgien spielt nach aktuellem EU Recht nicht mehr mit.

Jetzt müsste Papa eigentlich darauf verweisen das der Fahrer aus England kommt.

Dann kommt loop 2. Deutschland tritt die Ansprüche an England ab und der Fahrer (Sie) erhalten Post von der Verkehrsstelle aus England. Damit sind Deutschland und Belgien raus.

Kurz und gut, der Weg ist lang und es besteht durchaus Hoffnung das die Sache Versandet.

Wer die Kreative-Lösung bevorzugt und die Möglichkeit hat der gibt an das der Fahrer aus einem nicht EU Land war und nennt eine Adresse. Damit ist dann auch der Halter raus. Und für die Bussgeldsumme wird wohl kein Verfahreren zB mit einem US Bürger angefangen werden.