Derzeit kursieren diverse Meldungen, dass ein evtl. in der deutschen Zulasschungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vermerkter Bindestrich im Kfz-Kennzeichen bei Verkehrskontrollen in Luxemburg und anderen europäischen Ländern zu hohen Bußgeldern führen kann.
Die Schreibweisen des Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung UND der Kfz-Schilder müssen angeblich übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, können bei einer Verkehrskontrolle Bußgelder in Höhe von 100-500 EUR ausgesprochen werden.
Im Internet findet man zwar einige Berichte darüber, jedoch keine konkreten Informationen, worauf sich diese angeblichen Maßnahmen begründen.
Ist das wieder eine der beliebten Geschichten für das berühmte Sommerloch?