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Forum / Mobilität

In Belgien geblitzt - fast 40 km/ zu schnell  

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frenchk
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16 Jahren  ago  

Hi

wir sind in Belgien geblitzt worden - nach Abzug 127 km/h statt 90 km/h :shamed: (Aber auf einer dreispurigen Autobahn ohne Baustelle, falls das die Sache besser macht...)

Nun haben wir einen Brief aus Liege auf Franzoesisch bekommen, mit Fragebogen ob wir die Schuld anerkennen blablabla.

Frage: Der Fahrer kann kein Franzoesisch, koennen wir den Brief einfach ignorieren und abwarten oder steht bald die Polizei vor dem Haus? Gibt es mittlerweile ein Rechtshilfeabkommen zwischen Belgien und Deutschland?

Was ist wenn wir die "Schuld" anerkennen? Weiss jemand mit wie viel Strafe wir rechnen koennen? 😥


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Rair
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16 Jahren  ago  

Hallo, da Deutsch eine der 3 offiziellen Landessprachen ist könnt ihr eure Antwort getrost in Deutsch verfassen. Die Polizei ist deshalb verpflichtet jegliche Korrespondenz in dieser Sprache zu bearbeiten, normalerweise werden dann die Kollegen aus dem deutschsprachigen Gebiet dann damit beauftragt > das kann aber dauern. Hab mal bei www.code-de-la-route.be nachgerechnet; ihr müsstet ca 190 Euro bezahlen (ohne Gewähr). Leider nicht weiß ob die belgische Polizei sich überhaupt die Mühe macht die Sache bis nach Deutschland zu verfolgen > deshalb mein Tipp: auf jeden Fall auf deutsch antworten - nämlich dass man nichts versteht weil alles auf französisch ist (+bloss nix zugeben!) und abwarten ob die Amtsmühlen anfangen zu drehen... Viel Glück!:wink:


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frenchk
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16 Jahren  ago  

OK alles klar das machen wir dann mal so :bigsmile:

Ich geb dann mal Bescheid ob sich was getan hat!

Danke!


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Marco86
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16 Jahren  ago  

Die Belgier haben fiese Autobahnen. Kilometerlang gerade aus, dreispurig, weit und breit keine andere Autos und Tempo 30!!!! Wurde auch schon geblitzt. Wie es mit den deutschen Behörden abläuft weiß ich nicht aber bei mir haben die Belgier sich mit den Luxemburgern in Verindung gesetzt.


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Marco86
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16 Jahren  ago  

Sorry, meinte Tempo 130. Sonst wäre es ja noch viiiiiel fieser :bigsmile:


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Dreamwave02
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16 Jahren  ago  

Hi

strafrechtliche Verfolgung der belgischen Polizei nach Verkehrssuendern wird auch in Deutschland durchgezogen. Das ist mir vor ca. 5 Jahren passiert. Meine Tochter lag im Krankenhaus und ploetzlich erhielt ich einen Anruf von der Nachbarin, dass die dt. Polizei um mein Haus 'schleicht' (abends um 22:00 !!!), das muss sich mal einer reinziehen...

Kurz: die Polizeidienststelle meines Heimatortes hatte eine Anfrage der Belgischen Polizei bekommen zwecks Amtshilfe. Mein Auto (ich war gar nicht gefahren, sondern mein Freund war mit meinem Wagen unterwegs) war 3 Monate vorher mit 120 km/h geblitzt wurden (ich glaube 100 war erlaubt) und sollte auch ein Statement abgeben, dass ich mich 'schuldig' bekenne. Ich bin also zur Polizeidienststelle und habe ausgesagt, dass ich mich nicht daran erinnern kann, wo ich mich an einem bestimmten Tag vor 3 Monaten aufgehalten haben soll und sie sollen mir bitte das Foto zuschicken.

Es kam nichts. Damit hatte sich die Sache fuer mich erledigt. Allerdings war ich doch ueberrascht, dass die sich wirklich die Muehe machen, mein Auto in Deutschland zu ermitteln und die dt. Polizei zu involvieren.


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frenchk
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16 Jahren  ago  

Oh lala!!! Na gut - das Auto ist auf die Mutter meines Freundes zugelassen - die kriegt nen Infarkt wenn bei ihr die Polizei vor der Tuer steht... Ich bereite sie mal drauf vor :tongue:

PS Laut diesem Artikel http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3069

kann oder darf Belgien Verkehrssuender in Deutschland garnicht verfolgen. Oder verstehe ich da was falsch?? :shocked:


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oernie
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16 Jahren  ago  

die deutschen Gerichte können Sanktionen aus dem Ausland (Ausnahme A) nicht vollstrecken, laut dem Artikel. Vielleicht kann die Polizei aber trotzdem ermitteln.


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knusper
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16 Jahren  ago  

... leider ist in Belgien noch nicht einmal 130 km/h erlaubt sondern 120 km/h, hier in Lux dürfen wir dann ein wenig schneller fahren, in dem Sinne gute Fahrt


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pendler111
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16 Jahren  ago  

.. wollen die Belgier das nicht noch weiter runterschrauben? Ich meine vor ein par Wochen mal sowas gelesen zu haben. Solange dann nicht der Anspruch an den belgischen Führerschein noch weiter sinkt 😉


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alpinkatze
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16 Jahren  ago  

oernie: die deutschen Gerichte können Sanktionen aus dem Ausland (Ausnahme A) nicht vollstrecken, laut dem Artikel. Vielleicht kann die Polizei aber trotzdem ermitteln.

Hier handelt es sich um 37 km/h zuviel, das ist schon keine Bagatelle mehr. Ich weiß, daß man bei Strafzetteln aus dem Aachener Raum immer einen Bankvordruck für D und einen für B dabei hat, also funktioniert das in diese Richtung - dann wird's andersrum wohl auch gehen. Ansonsten ist es in der Belsch wie in L: wenn Du sofort angehalten wirst, bezahlst Du sofort.


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oernie
1262 Messages

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16 Jahren  ago  

Deutschland hat bisher nur mit Oesterreich ein Abkommen das ist Fakt. Was "funktionniert denn in diese Richtung"? Nur einen Bankvordruck mitgeben hat doch überhaupt nichts mit der Vollstreckung der Strafe im Ausland zu tun. Sie ermöglicht nur ein bequemeres Zahlen des Delinquenten. Auch wenn D. keine anderen Abkommen hat, man muss die Strafe trotzdem zahlen, das ist ja wohl jedem hier klar. Auch wenn theoretisch nichts nachkommt. Zalt man nicht , und wird später mal angehalten ist man dran. Und wenn man auf frischer Tat erwischt wird ist man überall dran.