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Forum / Mobilität

Grenzüberschreitende Knöllchen / Verkehrsvergehen  

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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

ab 1.Oktober werden alle Knöllchen die man sich im europäischen Ausland einfängt auch über grenzen hinweg vollstreckt. Das heisst wer hier mit deutschen Kennzeichen falsch parkt, zu schnell fährt etc etc. wird sich über Post aus dem Nachbarland freuen die vollstreckbar sind. Ausnahme gilt für Post aus dem europäischen Ausland, die nicht in der Sprache des "Falschparkers" bzw. Englisch verfasst und somit verständlich sind.

Der Fakt das der 1.Oktober Startdatum sind bedeutet nicht das alle Knöllchen vorher nicht vollstreckbar sind sondern nur das ein Vollstreckungsbescheid/Bussgeldbescheid der nach dem 1.Oktober versendet wird vollstreckbar sein wird.

Also...Aufpassen 😉


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

ab 70 EUR pro Knöllchen..


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Ruwertal
482 Messages

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14 Jahren  ago  

Richtig...hab ich vergessen

Hier die News vom ADAC

Ab 1. Oktober 2010 können Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben. Dies gilt für Geldbußen ab einem Betrag von 70 Euro.

Bislang können nur österreichische Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) hierzulande vollstrecken.

Achtung: Vereinzelt können auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem 1.Oktober 2010 begangen wurden, sofern das Bußgeld

nach diesem Datum verhängt wurde oder nach diesem Datum rechtskräftig wird.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

pad: ab 70 EUR pro Knöllchen..

also werden alle euroländer die günstigsten knöllchen auf 70 € erhöhen,damit bei den deutschen wieder was zu holen ist 😉


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Sunnie
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14 Jahren  ago  

Hallo,

da scheint es doch für Luxemburg noch eine Ausnahme zu geben. Den folgenden Text habe ich aus der Süddeutschen Zeitung (u.a.):

"Mitte Januar hat der Entwurf das Kabinett passiert, größere Hürden in Bundestag und Bundesrat sind bisher nicht in Sicht. Zum 1. Oktober könnte das Gesetz in Kraft treten. Anwendbar wäre es für Bußgeldbescheide von 70 Euro an, vorerst aber nur im Verhältnis zu den - etwa zwei Drittel - EU-Staaten, die den Beschluss bis dahin ebenfalls umgesetzt haben. Darunter sind, bis auf Luxemburg, alle Nachbarstaaten Deutschlands.

So weit die Theorie. In der Praxis werden die EU-internen Grenzen manchen Straßenrowdy vor den Konsequenzen seines Tuns bewahren. Das liegt daran, dass die EU-Länder sich im Rahmenbeschluss zwar gegenseitig versprochen haben, Bußgeldbescheide möglichst unbesehen zu akzeptieren - was sie aber mit Rücksicht auf die eigene Rechtsordnung gar nicht dürfen.

Ein Schlupfloch wird beispielsweise die sogenannte Halterhaftung eröffnen. Frankreich und Niederlande haben ihre Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Verkehrssündern dadurch minimiert, dass sie kurzerhand den "Halter" des Wagens für den Verkehrsverstoß haftbar machen, ob er nun am Steuer saß oder nicht. Das gibt es in Deutschland nicht: Das Prinzip, dass derjenige haftet, der im Fahrzeugbrief steht, lässt man hierzulande gerade noch für Parkverstöße gelten."

Gruß

Sunnie


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

bis auf parkknölchen,kassieren die luxemburger eh direkt an ort und stelle.daher auch keine post nach hause (ausser du hast 10 mal falsch geparkt.dann kommt die parkkralle zum zuge)