Hallo allerseits,
ab 1.Oktober werden alle Knöllchen die man sich im europäischen Ausland einfängt auch über grenzen hinweg vollstreckt. Das heisst wer hier mit deutschen Kennzeichen falsch parkt, zu schnell fährt etc etc. wird sich über Post aus dem Nachbarland freuen die vollstreckbar sind. Ausnahme gilt für Post aus dem europäischen Ausland, die nicht in der Sprache des "Falschparkers" bzw. Englisch verfasst und somit verständlich sind.
Der Fakt das der 1.Oktober Startdatum sind bedeutet nicht das alle Knöllchen vorher nicht vollstreckbar sind sondern nur das ein Vollstreckungsbescheid/Bussgeldbescheid der nach dem 1.Oktober versendet wird vollstreckbar sein wird.
Also...Aufpassen 😉