Als langjähriger "Busfahrgast" würde ich dazu wie folgt antworten:
a) Ja, der Bus hat tatsächlich Sonderrechte. Z.B. beim Wiedereinfädeln an Haltestellen (§ 20 Nr. 5 STVO: "Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.") Diese Bestimmung ist meiner Beobachtung nach max. 10% der Autofahrer bekannt. 😉 Hält man sich als Autofahrer selbst daran, muss man mit einem umfangreichen Hupkonzert der Nachfolgenden rechnen.
Das mit dem Einfädeln wird sich sicherlich bessern, sobald weitere Busspuren errichtet sind. :bigsmile:
b) Den allermeisten Busfahrern ist sicher ihre Verantwortung bewusst, zumindest im Gegensatz zu vielen PKW-Fahrern, die haben nämlich auch eine, und zwar nicht nur für sich selbst.
Was die Bergstrecke Wasserbillig-Mesenich Grenze angeht: viele Busfahrer müssen dort plötzlich bremsen, weil LKW unberechtigterweise diese Straße benutzen und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt. Ähnliches gilt übrigens auch für den LKW-Parkplatz an der Grenze. Da wird teilweise weder nach rechts noch nach links geschaut, wenn man seinen LKW-Standplatz verlässt.
c) Ich finde auch, dass viel zu wenig kontrolliert wird. Ein Beispiel sind die PKW-Fahrer, die ich von meiner "erhöhten" Position mit Handy in der Hand sehe (meist auch durch ihre Fahrweise auffällig):
Würde ich allein diese Bußgelder kassieren können, könnte ich meinen Job an den Nagel hängen.
Dazu kommen dann noch die "Den Bus muss ich an der Haltestelle auf jeden Fall überholen"-Spezialisten, die vor allem in Wasserbillig an der Brücke und auch in Zewen exrem gefährliche Situationen heraufbeschwören, da teilweise sogar der Gegenverkehr anhalten muss.
d) Vor der Grenze gibt es meiner Beobachtung nach drei Spuren; wo ist da das Problem?
Insgesamt gesehen sind m.E., von Ausnahmen natürlich immer abgesehen, die Busfahrer relativ regelkonform unterwegs. Da gibt es ganz andere Gruppen von Verkehrsteilnehmern...