Hallo,
Ich wurde als Deutscher in Deutschland geblitzt mit einem Luxemburger Firmenwagen. Zeugenbefragungsbogen wurde an die Luxemburger Leasingfirma bereits gesendet. Diese hat mir den Bogen weitergeleitet und die Polizei über die Weiterleitung informiert.
Wenn ich nicht drauf reagiere, müsste die deutsche Polizei theoretisch Amtshilfe bei der Luxemburger "Staatsanwaltschaft" beantragen. Diese dann die lux. Polizei beauftragen, um bei der Leasingfirma vorstellig zu werden, damit die Fahrzeugakten gesichtet werden können.
Wird das verfolgt bei einer Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot? Hat da jemand schon Erfahrungen?