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Forum / Mobilität

firmenwagen - ende der 1,5 % vom neuwert besteuerung ?  

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MrMirc
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14 Jahren  ago  

Hi,

weiss jemand ob diese besteuerung mit 1,5 des fahrzeugwertes irgendwann ended oder fuer die gesammte lebenszeit des fahrzeugs bestehen bleibt ? Falls man einen firmenwagen nicht als erstbesitzer uebernimmt, sonder der zweite ist und das fahrzeug etwa 3 Jahre alt ... fallen dann auch noch die volle 1,5 % an ?

danke schonmal


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Soweit ich weiss ist das egal wann du in den Vertrag einsteigst.

Das einzige was Möglich ist für jeden Leasingnehmer ist vertraglich 10% vom Neuwert als Restwert festzusetzen und den Wagen dafür zu erstehen.

ABER: ich habe irgendwo gelesen oder gehört, das die Regierung den geldwerten Vorteil, den man beim Rückkauf hat zu besteuern da meistens zwischen 10% Restwert und Marktpreis eine grössere Differenz liegt...


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14 Jahren  ago  

Die Besteuerung begründet sich ja darin, dass Du ja keine Aufwendungen von deinem Nettolohn für die Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges mehr hast.

Dein Nettogehalt (und somit Dein Bruttogehalt) müsste somit um die Kosten für das (eigene) Fahrzeug höher sein. Die Kosten für den Firmenwagen werden pauschalisiert mit 1,5% des Neuwagenwertes. Das sind Kosten für: Wertverlust bzw. Leasingrate, Versicheurng, Steuern, Wartung (Reifen, Inspektion etc.)ggf. Tankkarte. Bei einem 40.000 EUR Wagen wären 600 EUR monatlich zu versteuern, egal wie alt der ist.

Du bekommst dafür ja ein Auto auch zur privaten Nutzung, für das Du keinen Wertverlust, Sprit, Versicherung und Werkstattkosten mehr tragen musst. War der Wagen mal früher (vor 3 Jahren) teurer sind die Kosten ja nicht unbedingt geringer. Daher ist die Versteuerung m.E. immer noch gerecht mit 1,5% auch wenn der Wagen kein Neuwagen ist. Bei uns gibts keine Firmenwagen. Für +/- 300 EUR netto all inclusive kann ich leider nicht jeden Tag zur Arbeit fahren..... Gruß B.


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14 Jahren  ago  

das mit der besteuerung eines fiktiven restwertes (statt der vertraglich vereinbarten 10 %) habe ich auch gehört


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

[quote=brandnew]Die Besteuerung begründet sich ja darin, dass Du ja keine Aufwendungen von deinem Nettolohn für die Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges mehr hast.

Dein Nettogehalt (und somit Dein Bruttogehalt) müsste somit um die Kosten für das (eigene) Fahrzeug höher sein. Die Kosten für den Firmenwagen werden pauschalisiert mit 1,5% des Neuwagenwertes. Das sind Kosten für: Wertverlust bzw. Leasingrate, Versicheurng, Steuern, Wartung (Reifen, Inspektion etc.)ggf. Tankkarte. Bei einem 40.000 EUR Wagen wären 600 EUR monatlich zu versteuern, egal wie alt der ist.

Du bekommst dafür ja ein Auto auch zur privaten Nutzung, für das Du keinen Wertverlust, Sprit, Versicherung und Werkstattkosten mehr tragen musst. War der Wagen mal früher (vor 3 Jahren) teurer sind die Kosten ja nicht unbedingt geringer. Daher ist die Versteuerung m.E. immer noch gerecht mit 1,5% auch wenn der Wagen kein Neuwagen ist. Bei uns gibts keine Firmenwagen. Für +/- 300 EUR netto all inclusive kann ich leider nicht jeden Tag zur Arbeit fahren..... Gruß[quote=brandnew]

Hallo...

Also Wartung,Sprit,Versicherung und Steuern haben nix mit der Steuer zu tun. Es wird der Neuwagenwert versteuert...Und nix anderes.

Ob du diese ganzen Dinge inklusive hast hängt von deinem Leasingvertrag ab und vom Firmenwagenmodell deines Arbeitgebers.

Manche haben ein Budget inklusive aller Kosten in dem Fall operationelles Leasing und manche zahlen Wartung und Sprit selbst und nutzen das Finanzleasing Modell. Egal wo und wie das Budget sein mag, gehen die Steuern immer auf den Neuwagenwert zurück.

Das einzige was mir bis heute keiner sagen konnte ist wie der Neuwagenwert berechnet wird, bzw. was die Basis ist. Listenpreis oder Kaufpreis netto oder brutto nackt oder mit allen Extras

DENN: Eine A-Klasse 200 CDI kann man schlecht oder gut ausstatten und u.U. muss man die Extras aus eigener Tasche zahlen..Warum sollte man dann dafür auch noch Steuern zahlen ?? oder: A200 CDI beim Händler X = 15% Rabatt und beim Händler XY 5%...Warum sollte ich Steuern auf einen Betrag bezahlen der gar nicht ausgegeben wurde bei der Anschaffung des Fahrzeuges ??

Vielleicht hat jemand dazu eine Info.....Wenn Ja... DANKE 🙂


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Travelman
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14 Jahren  ago  

Also 1,5% vom Kaufpreis TTC des Fahrzeuges (lt. Rechnung) egal ob Leasingvertrag oder Kauf des Fahrzeuges. Beim Leasingvertrag muss bei der Leasinggesellschaft der Kaufpreis TTC nachgefragt werden.


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14 Jahren  ago  

@Upsala: Klar, vielleicht hatte ich meine Gedanken missverständlich ausgedrückt: Es hat nichts mit Zahlungen vom Nettogehalt zu tun, begründet von der Höhe m.E. die Opportunität einer Nutzung (mit Versteuerung ohne zusätzliche private Aufwendungen) oder einer Nichtnutzung (dafür mehr netto aber Aufwendungen für den eigenen Wagen wie Versicherung, Steuern etc).

Der AN bekommt einen Vorteil (Fahrzeuggestellung) vom Arbeitgeber ohne dafür zu bezahlen (sollte so sein, sonst macht es wenig Sinn) der einen bestimmten Wert (unentgeltliche Nutzung, keinen Wertverlust, Versicherung und evtl .Wartung, Benzin) hat. Dieser Wert wird pauschalisiert mit 1,5%.

Leider habe ich auf die Schnelle keine "verlässliche Quelle" gefunden, bei der der Kaufpreis (Gebrauchtwagen bzw. rabattierte Neuwagen) bzw. der Neu-Listenpreis als Basis zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen wird. Bei den gefundenen Quellen finde unterschiedliche Aussagen.......


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Es gibt wohl einen Gesetzestext zur Versteuerung von Firmenwagen....aber der ist in Französisch und ich beherrsche die Sprache nicht sooo gut, das ich das übersetzen bzw. sinnvoll verstehen kann im Beamten Französisch...


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Ich habe nochmals ne Frage an die Steuerexperten hier.

Ich habe heute meine "Avantage de Nature" Berechnung erhalten und wundere mich ein wenig..

Beispiel-Fakten zur Berechnung :

Arbeitnehmer: Budget für Firmenwagen als fixer Teil seines jährlichen Bonus 8000 EUR

Neupreis eines Wagen incl. TVA 40,000 EUR Avantage de Nature (AdN): 600 EUR

Das Gesetz sieht meinem Informationstand vor, das wenn ein Mitarbeiter sich an den Kosten für den Firmenwagen beteiligt auf 20% des AdN keine Steuern entrichtet werden.

Rechnungsbetrag Leasing incl. TVA 800 EUR ohne TVA 680 EUR

Wenn der Arbeitgeber die Berechnund des AdN vornimmt sollte doch die zu versteuernde AdN um 20% sinken, da der Arbeitnehmer sich daran beteiligt.

Desweiteren sollte doch im Abzug der Leasingraten auf den Bonus nur die Netto 680 EUR erscheinen, da ja auf den Wagen an sich doch keine 2x TVA berechnen lässt !!!

Kennt jemand die Verfahrensweise bei solch einem Fall ? Wir rätseln aktuell intern und finden leider im gesetz keine eindeutige Regelung dafür.


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14 Jahren  ago  

Ist der Firmenwagen als Gehaltsumwandlung zu sehen ?? Also keine eigentliche Zuzahlung vom Netto (also bereits versteuertes Gehalt) des Arbeitnehmers ??

680 EUR ohne TVA * 12 Monate = 8.160 EUR -> Umwandlung

Die 600 EUR (40.000 * 1,5%) entsprechen ja dem geldwerten Vorteil eines Fahrezuges von 40.000 Listenpreis.

Für mich heißt das in der Kurzrechnung (unverheiratet, Brutto-Gehalt >40.000 EUR): 8000 brutto = + 4000 EUR netto (unverheiratet, 38% Steuern + 10,x SV)

12*600 Versteuerung Firmenwagen = - 3600 EUR netto Verzicht Bonus cash: -4000 EUR netto

Kostet die der Wagen -7.600 EUR netto gesamt, oder 633 EUR/Monat. Ob es sich lohnt ?? Jetzt musst Du rechnen, was Du privat für KFZ-Aufwendungen dagegenstellen kannst...... Gruß Brandnew


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

@Brandnew

Danke für deine Rechnung...

Die Frage die ich mir nur stelle ist ob man 2x TVA auf den Wagen zahlen muss/kann oder ob entweder der Wagen oder die Leasingrate netto sein sollte ??


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

PS: Die Rechnung ist wie folgt

8000 EUR Bonus = 4000 EUR Netto Versteuerung des Wagens = 600-20%AdN = 480*38% =ca. 150 EUR pro Monat = 1800 EUR pro Jahr

Somit kostet mich der Neuwagen 5800 EUR pro Jahr netto netto was ca. 480 EUR pro Monat bedeutet.. Legt man eine JahresKilometerPauschale von rund 30.000 km an kann man sowas nie mit nem NeuPrivatwagen erreichen der schon mehr Wertverlust hat. Jeder Business KM wird zudem mit 20Cent bzw. 40 Cent vergütet


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hi Upsala, der Wagen ist leider auch SV-pflichtig......1,5% aufs Bruttogehalt drauf und unten wieder abgezogen: bspw.: ohne: 4000 brutto => 3000 netto mit: 4000 + 600 = 4600 EUR brutto => 3300 brutto - 600 Firmenwagen = 2700 netto sehr schön auf www.bdo.lu zum nachrechnen

Zur Anrechenbarkeit wegen "Selbstzahlung": Ich hatte mal nen AG, da lief das Ganze nicht über Bonus sondern Gehaltsumwandlung (kommt aber aufs selbe so ziemlich raus): Als ich dann beim Steuerberater anrief sagte dieser mir, dass der Wagen ein Gehaltsbestandteil vom Bruttoeinkommen sei, und eine gw-Vorteil-vermindernde Zuzahlung nur vom Netto erfolgen könne......Dann würde der Eigenanteil die AdN bis zu einem maximalen Anteil (denke Deine benannten 20%) reduzieren - wobei dieses Prozedere aber ehrlich keinen Sinn machen würde.

Zum Thema TVA: Du bezahlst ja keine TVA bei der AdN.

Die Berechnungsgrundlage für die Versteuerung wird pauschal als geldwerter Vorteil in Höhe von 1,5% vom Bruttolistenpreis berechnet. Ergo: Du zahlst keine Mehrwertsteuer, sondern nur gemäß der Berechnungsgrundlage die Nutzung von Betriebsvermögen.

Inwiefern der AG die Leasingrate brutto oder netto auf Dich umlegt, liegt an der Vereinbarung: Ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann er sie auch nicht absetzen - ergo würde er die mit dem Bonus verrechnen um keine wesentliche Mehrbelastung tragen zu müssen. Nicht zu vergessen: Der AG bezahlt ja auch die Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsanteil AG) für das erhöhte Brutto (10,x% auf die 600 EUR AdN -Du bekommst dann später sogar Rente auf den Firmenwagen :wink:).

AG: Bonus 8000 brutto = 8800 AG-Kosten (Sozialversicherung) KFZ Nettorate : 12*680 netto = 8160 Leasingkosten + 12*600*10,x% (SV auf AdN)=720 EUR = 8900 EUR KFZ Bruttorate: 12*800 netto = 9600 Leasingkosten + 12*600*10,x% (SV auf AdN)=720 EUR = 10320 EUR

Alles in allem lohnt sich m.E. immer ein Firmenwagen ...... Gruß B.