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Forum / Mobilität

die BAHN mal wieder  

Anonymous
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13 Jahren  ago  

habe letztens einen rückfahrschein L-TR bei der CFL erworben. Hierauf ist ein gültigzeitsraum vermerkt (von dann bis dann). Wurde nicht kontrollier. Eigentlich müsste ich den nochmal innerhalb des vermerkten zeitraumes benutzen dürfen oder gibt es eine nutzungspflicht der hinfahrt am tag des erwerbes. bei den preisen (der DB) habe ich eigentlich auch nur bedingt ein schlechtes gewissen:confused:


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obitwo
327 Messages

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13 Jahren  ago  

Was steht denn genau drauf (von - bis)? Steht vielleicht ein Kaufdatum (evtl. =Gültigkeitsdatum) drauf? Ist der Fahrschein denn billger als bei der DB?


Anonymous
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13 Jahren  ago  

keinerlei einschränkung. AGB der CFL (Punkt 7) - Gültigkeit für die Dauer eines Monats. Man kann sich diese Fahrkarten also "auf Reserve" anlegen :tongue::bigsmile: