habe letztens einen rückfahrschein L-TR bei der CFL erworben. Hierauf ist ein gültigzeitsraum vermerkt (von dann bis dann). Wurde nicht kontrollier. Eigentlich müsste ich den nochmal innerhalb des vermerkten zeitraumes benutzen dürfen oder gibt es eine nutzungspflicht der hinfahrt am tag des erwerbes. bei den preisen (der DB) habe ich eigentlich auch nur bedingt ein schlechtes gewissen:confused: