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Forum / Mobilität

Carte d'invalidité - Linie 118,  

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Drwho
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17 Jahren  ago  

Über die Suchmaschine finde ich zwar, dass es Beiträge zu diesem Thema gegeben hat, aber ich kann sie nicht aufrufen

Carte d'invalidité A - Linie 118, index.php?p=forum&forum_msg_id=13467

Also, ich habe in Deutschland den Schwerbehindertenausweis mit 50%. Jetzt gab es hier im Forum eine Diskussion über die "Anerkennung" eines deutschen Schwerbehindertenausweises in Luxemburg. In Luxemburg gibt es wohl - anders als in Deutschland - nur 3 Stufen Ausweis A, B oder C (in Deutschland von 30 bis 100%) Wenn ich das richtig verstehe, kann man in Luxemburg mit allen Ausweisen kostenlos die Busse benutzen http://www.miat.public.lu/ministere/min_200_organisation/210_org_affcomm/cartes_invalidite/index.html?highlight=invalidité

Frage: kann ich irgendeine "Anerkennung" des deutschen Ausweises in Luxemburg beantragen, wenn ich dort nicht wohne? Mir geht es dabei NICHT um arbeitsrechtliche Erleichterungen (weil hier einige etwas vom Arbeitsamt geschrieben haben), sondern eben nur um diesen Luxemburger Ausweis, weil wie ich lese:

A partir du 1er juillet 2007, la carte d'invalidité tient lieu de titre de transport si elle est accompagnée d'une pièce d'identité officielle (carte d'identité, passeport)


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Der angegebene Link ist einschlägig das Gesuchte; es fehlt nur das Wichtigste, wo man das betreffende Formular herunterladen kann.

Schlage vor, die Frage an "Kontakt" weiterzuleiten, http://www.miat.public.lu/functions/contact/index.php

Wenn Du Gelegenheit hast, kannst Du Dich auch bei der famosen Mobilitätszentrale erkundigen, etwa am Hauptbahnhof.


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Drwho
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17 Jahren  ago  

Danke Meffo, beides habe ich schon gemacht. Nachdem mir aber die Fa. E. Weber keine Antwort auf meine kurze Anfrage bezüglich der Haltestellen geschickt hat, und das Innenministerium seit 2 Tagen nicht einmal eine Eingangsbestätigung, habe ich so langsam den Eindruck, dass die Luxemburger es nicht so haben mit den Emails. Die Mobilitätszentrale hat sich hingegen sofort gemeldet, und zwar sogar am späten Abend, aber sie wußte es nicht.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Ja, toll, schön dass es die M-Zentrale jetzt gibt. Fehlen nur noch die Luxmeburger, die über Luxemburg Bescheid wissen... Vielleicht ist das Ministerium für Inneres auch nur für Inneres zuständig ...

Vielleicht weiß die Arbeitsverwaltung mehr ...

Administration de l'emploi Service des Travailleurs handicapés (STH) Appel gratuit: 8002 46 46 Téléphone: 2478-5423 Fax: 29 66 60 Galerie Kons 24-26, Place de la Gare L-1616 Luxembourg (4e étage)

Noch so'ne Idee: Im Hauptbahnhof (Ende des Gebäudes, wo die neue Unterführung gebuddelt worden ist; von der Galerie Kons aus gesehen diagional rechts über den Vorplatz hinweg) befindet sich eine Stelle zur Ausgabe von Gratisfahrscheinen. Vielleicht haben die eine Ahnung.


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knubbauto
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17 Jahren  ago  

Ich habe Dir aber eine Antwort bezüglich der Haltestellen geschickt 🙁 siehe unten


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Drwho
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17 Jahren  ago  

Danke knubbauto!!! Deswegen wende ich mich an das Forum, weil die öffentlichen Einrichtungen da irgendwie auf gut deutsch zu lahmarschig sind.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Ich habe noch folgendes gefunden: unter http://www.miat.public.lu/ministere/min_300_annuaire/310_annuaire_dac/index.html?highlight=cartes%20 d'invalidit%C3%A9 findet man einen Eintrag für Frau Padjen, [email protected], die wohl für die Invaliditätskarten zuständig ist. Der habe ich mal eine Mail geschickt. Mal sehen, was dabei raus kommt.....


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Drwho
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17 Jahren  ago  

Ich habe wohl zu früh gelästert.... Gerade kriege ich eine sehr freundliche und auführliche Auskunft vom Centre National d'Information et de rencontre du Handicap

Das Wichtigste als Auszug: Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 30 % haben, im Großherzogtum Luxemburg wohnen oder aber dort einer geregelten Arbeit nachgehen (Grenz- gänger), können Sie beim Innenministerium eine Vorzugs- oder Invalidenkarte beantragen. Die nachstehend aufgeführten Vorzugskarten geben aber nur Anrecht auf eine Ermäßigung auf den öffentlichen Transportmitteln im Großherzogtum. - Invalidenkarte A : 50% Ermäßigung - Invalidenkarte B: 75% Ermäßigung.

Unabhängig von dem, was laut Gesetzestext vorgesehen ist, geben in der Praxis die Karten "A", "B" und "C" Anrecht auf den kostenlosen Transport auf allen öffentlichen Transportmitteln auf luxemburgischem Gebiet. Um den Gebrauch der besagten Karte zu erleichtern, wird die zusätzliche Transportkarte jetzt nicht mehr benötigt. Die Reisenden brauchen nur ihre Invalidenkarte A, B oder C vorzuzeigen. (cf. 4.03).

Alle diese Vorzugskarten können mittels Spezialformular (Antrag in doppelter Aus- fertigung), dem 2 rezente Passbilder beizufügen sind, bei Ihrer Wohngemeinde angefordert werden. Sie brauchen keine ärztliche Bescheinigung beizulegen, son- dern der "Medizinische Kontrolldienst" wird Sie diesbezüglich kontaktieren.

Für Grenzgänger, die im Großherzogtum arbeiten und die eine Vorzugskarte beantragen, ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers erforderlich (Rückseite des Formulars).


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Super - und wo gibt es nun dieses Antragsformular? (Gerne auch in 3facher Ausführung....)


Anonymous
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17 Jahren  ago  

"...Behinderung von mindestens 30 % haben..." bezieht sich allerdings auf die Behinderung, die in Luxembourg anerkannt ist, nicht die vom deutschen Schwerbehindertenausweis...


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

jaja, ist schon klar, habe in Deutschland 50% und in Luxembourg mindestens 30%. Ist auch so ne seltsame Sache, dass man den Grad der Behinderung in Luxiland nicht mitgeteilt bekommt, sondern nur "mindestens 30%". Aber was solls!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Also ich habe eine Email von Frau Padjen bekommmen. Sie sagt mir, dass ich mich zur Stellung des Antrages an irgendeine Gemeinde in Luxembourg wenden kann. Dort bekomme ich das nötige Formular, die Rückseite muss vom AG ausgefüllt werden. Zwei Passbilder werden benötigt. Dann schau' mer mal....


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Drwho
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17 Jahren  ago  

dann berichte, wie lange das gedauert hat und ob du noch einmal zum medizinischen dienst musstest


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Also bisher lief es so: ich war in Grevenmacher auf der Stadtverwaltung. Dort den Antrag in zweifacher Ausführung ausgefüllt. Der AG muss nun noch auf der zweiten Seite bestätigen, dass ich Grenzgänger bin. Dann geht das ganze mit zwei Passfotos ans Ministerium. Da meine Behinderung in Luxemburg bereits anerkannt ist, gehe ich nicht davon aus, dass ich noch mal zum medizinischen Dienst muss - aber man weiss ja nie. Ich halte euch auf dem laufenden!


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Drwho
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17 Jahren  ago  

Ich habe den Antrag beim Innenminsterium vor über drei Monaten gestellt und bis heute nichts gehört. Hat jemand schon diese Karte bekommen?