Heute Morgen war ein Blitzer auf der Brücke VOR der Biwertalbrücke aufgebaut worden. Geblitzt wurde in Fahrtrichtung Trier-Ehrang/Hermeskeil. Etwas Abwechslung muss schon sein. 😉 Also runter vom Gas und Abstand halten.
Hab den Burschen auch gesehen. Getarnt als Jäger. Unter anderen Umständen hätte ich gedacht, der baut eine dieser heiss diskutierten Tierkameras auf. Geheimagenten sind mir das! Ist aber auch wirklich ein Unfallschwerpunkt morgens ab 9Uhr! Lächerlich. Da wird wieder die Stadtkasse aufgebessert. Und das neue Punktesystem getestet. Die ganze Strecke dort ist eine reine Gelddruckmaschine. Noch keinen Unfall dort in 15 Jahren Pendelei erlebt. Ist aber nur meine Meinung. Frohes Schaffen.
Die Bergstrecke zwischen Ehrang und der Dicken Buche ist gefährlich, weil die Fahrspuren eng sind. Ich frage mich seit dem letzten großen Umbau, warum es nicht möglich war, die Fahrbahn einen halben Meter breiter zu machen. Ansonsten ist nur die Biewertalbrücke Richtung Luxemburg gefährlich, weil sich hier morgens immer ein Rückstau bildet. Auch hier bleibt unverständlich, wieso die Erweiterung der Brücke nicht in Angriff genommen wurde. Brückenpfeiler-Fundamente wurden vor Jahrzehnten schon mitgelegt und auch die Kopfanschlüsse auf beiden Seiten sind soweit fertig ...
was ???… sie haben erst gegen 10.00 Uhr, d.h. nach dem Berufsverkehr aufgebaut ?... wie gütig, wie barmherzig… 1) war im Trierischen Volksfreund angekündigt 2) Es wird auf dem Stück gerast und schwere Unfälle gab's schon genug!! 3) ich hoffe, dass sie eines Tages die rasenden L-Plaquen (ja, ja ist mir bekannt... Firmenwagen… ) direkt bei der BIT-Ausfahrt herausziehen und abkassieren. Kein Freischein für L-Plaquenraser !! Die anderen kriegen's halt per Post nach Hause geschickt.
Übrigens… ist es euch aufgefallen, dass es kein Aufhebungsschild der 100KmH Einschränkung nach der Leitplankenbaustelle gibt… vermutlich ein Fehler … aber theoretisch gilt "100KmH" bis zur Grenze…. oder sehe ich das falsch ??
lt. StVO
Streckenverbote enden unter vier Bedingungen: •durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, •durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" •durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). •an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)
@info Das ist Erbsen zählen. Was den sonst?
In der StVO steht genau das, und nur das. Es gibt genau 4 Arten ein Streckenverbot zu beenden: (Basis: § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO)
Man könnte -anstatt Erbsen zu zählen- auch Korinthen kacken. http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker[/url] Hauptsache, es gibt immer genug