Als ich vor ein paar Jahren von der deutschen in die luxemburgische Autoversicherung gewechselt bin, wollte die luxemburgische Versicherung von meinem deutschen Versicherer eine Bestätigung über die Anzahl der schadensfreien Jahre haben. Und wie heißt es doch so schön: eine Hand wäscht das andere Bein. Wenn die luxemburgischen Autoversicherer so etwas verlangen, dann müssen sie eine entsprechende Bescheinigung auch auf Verlangen rausrücken. Alles andere wäre äußerst seltsam.
Die Anzahl der schadensfreien Jahre beziehen sich tatsächlich auf den Zeitraum seit dem letzten aktenkundigen Versicherungsfall. D.h., wenn man einen Unfall gehabt hat, dieser jedoch nicht dazu geführt hat, dass der Versicherung ein "Schaden" entstanden ist, dann würde ein solcher Vorfall auch keinen negativen Einfluss auf die schadensfreien Jahre (und somit auf den Schadenfreiheitsrabatt) haben. Was ich nicht weiß, das ist, ob und wenn ja wie lange man in Luxemburg einen solchen Schaden zurückabwickeln kann, d.h. durch eigene Übernahme der Kosten sozusagen für die Versicherung ungeschehen machen kann. Dies kann aber interessant sein, wenn durch den Schaden die Rückstufung leidet und man unter dem Strich durch die Erhöhung der Versicherungsprämie mehr zahlt, als der Schaden ausgemacht hat. Die Rückstufung in Deutschland richtet sich nach dem aktuellen Schadensfreiheitsrabatt. D.h. wenn man z.B. 20 schadensfreie Jahre hat, dann erfolgt die Rückstufung nach einem Unfall nicht auf 0 schadensfreie Jahre, sondern die Rückstufung wird auf z.B. 8 schadensfreie Jahre vorgenommen. Oft hat man bei deutschen Versicherern mittlerweile auch einen "Rabattretter", d.h. ein Schaden ist eingepreist und führt nicht zur Rückstufung. Aber das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden.