logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Mobilität

Übertragung Bonus/Malus der Autoversicherung nach Deutschland ?  

Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Wie wird die Einstufung des Bonus/Malus aus der luxemburgischen Versicherung in D gehandhabt ? Der B/M geht ja in L bis -3 was 45% der Prämie entspricht. Wird man in D nun in die SF10 eingestuft was ungefähr 45% der Prämie entspricht ? Dies wäre m.E nicht ganz gerecht, da ich zb schon seit weit mehr als 10 Jahre in der B/M -3 bin, insgesamt den Füherschein seit 35 Jahren habe und in dieser Zeit 1 Unfall und 2 kleine Kaskoschäden hatte.

Was versteht man unter Schadenfreie Jahre ? Die Jahre seit man den Führerschein besitzt in denen man schadenfrei gefahren ist ? Oder die Zeit seit letztem Schaden ?

Ich habe die Suche hier natürlich schon bemüht, auch die Firma mit dem grossen G aber nichts wirklich relevantes gefunden. Vielleicht ist ja hier schon jemand in dem Fall gewesen?


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Als ich vor ein paar Jahren von der deutschen in die luxemburgische Autoversicherung gewechselt bin, wollte die luxemburgische Versicherung von meinem deutschen Versicherer eine Bestätigung über die Anzahl der schadensfreien Jahre haben. Und wie heißt es doch so schön: eine Hand wäscht das andere Bein. Wenn die luxemburgischen Autoversicherer so etwas verlangen, dann müssen sie eine entsprechende Bescheinigung auch auf Verlangen rausrücken. Alles andere wäre äußerst seltsam.

Die Anzahl der schadensfreien Jahre beziehen sich tatsächlich auf den Zeitraum seit dem letzten aktenkundigen Versicherungsfall. D.h., wenn man einen Unfall gehabt hat, dieser jedoch nicht dazu geführt hat, dass der Versicherung ein "Schaden" entstanden ist, dann würde ein solcher Vorfall auch keinen negativen Einfluss auf die schadensfreien Jahre (und somit auf den Schadenfreiheitsrabatt) haben. Was ich nicht weiß, das ist, ob und wenn ja wie lange man in Luxemburg einen solchen Schaden zurückabwickeln kann, d.h. durch eigene Übernahme der Kosten sozusagen für die Versicherung ungeschehen machen kann. Dies kann aber interessant sein, wenn durch den Schaden die Rückstufung leidet und man unter dem Strich durch die Erhöhung der Versicherungsprämie mehr zahlt, als der Schaden ausgemacht hat. Die Rückstufung in Deutschland richtet sich nach dem aktuellen Schadensfreiheitsrabatt. D.h. wenn man z.B. 20 schadensfreie Jahre hat, dann erfolgt die Rückstufung nach einem Unfall nicht auf 0 schadensfreie Jahre, sondern die Rückstufung wird auf z.B. 8 schadensfreie Jahre vorgenommen. Oft hat man bei deutschen Versicherern mittlerweile auch einen "Rabattretter", d.h. ein Schaden ist eingepreist und führt nicht zur Rückstufung. Aber das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden.


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Danker MrKnoblauch, dies hab ich schon alles beim grossen 'G' gefunden. Es ist halt so, dass ich schon seit sehr langer Zeit auf -3 stehe, in der Zwischenzeit (2006) durch einen Schaden auf -1 hochgestuft worden war, wobei -1 auch 45% sind, auch ein sogenannter Rabattretter von -3 auf -1 und jetzt schon wieder seit 2009 auf -3 bin. Nach Schadensfreien Jahren wäre das dann nur SF6. Das kann es doch nicht sein ? 45% wären in D die SF10 die man nach 10 Jahren erreicht. Ich blicke da nicht richtig durch und das ganze ist wohl Verhandlungssache mit einem kompetenten Makler aus der Region?


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Ich würde mir an Deiner Stelle erstmal die schadensfreien Jahre von der luxemburgischen Versicherung bestätigen lassen, vielleicht am besten inklusive des gesamten Versicherungsverlaufs (was spannend sein kann, wenn Du schon seit gefühlten Ewigkeiten hier im Land versichert bist). Auf Basis dessen, was das Schreiben aussagt, kann man dann mit einer Versicherung in Deutschland in eine Verhandlung einsteigen.


Profilbild von
Moselfreund
59 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Ich denke das du zunächst mal mit deiner deutschen Versicherung Kontakt aufnehmen solltest. WEenn es eie mit Agentur ist, dann würde ich das mit dem Vertreter deines Vertrauens besprechen. m.E. ist das eine Verhandlungssache und da gibt es immer einen gewissen Handlungsspielraum. Zudem sind SF-KLasse , schadensfrei Jahre, Rückstufung, und Rabattstufe bzw. Beitrag nicht immer vergleichbar; es gibt da durchaus massive Unterschiede zwischen einzelnen Versicherungen....

Vergleichen und verhandeln lohnt sich!

Beste Grüße


Profilbild von
fludderer
39 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Alle luxemburgischen Versicherer stellen auf Antrag eine solche Bonus/Malus Bescheinigung aus. Aus dieser gehen gehen die tatsächlichen Schadenfreien Jahre hervor. Und diese werden dann auch von den deutschen Versicherern übernommen. Einen Verhandlungsspielraum gibt es da nicht. Diese Bescheinigungen sind europaweit standardisiert. Ausserdem sind diese Bescheinigungen sehr mit Vorsicht zu geniessen. Mit dem Ausstellen der Bescheinigung bestehen die Schadenfreien Jahre nur noch auf dem Papier. Geht dieses verloren, sind sie futsch. D.h. dieses Dokument wird nur einmal ausgestellt und wird auch nur im Original vom jeweiligen Versicherer akzeptiert.


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

@fludderer, ich habe beide Zertifikate von den beiden Versicherern für 1990-2006 und von 2006 bis heute. Da steht nur von wann bis wann ich bei denen versichert war, die letzte Stufe (-3) und ob ich die letzten 2 Jahre einen Schaden hatte oder nicht. Wie lange ich in dieser Stufe schon bin steht nicht auf dem Zertifikat! Dass diese Bescheinigung europaweit standardisiert ist, glaube ich wohl eher nicht! Ausserdem widersprichst du dir selber im nächsten Satz dass sie mit Vorsicht zu geniessen sind. Das Ausstellen geht heute über das online-Konto des Versicherten und man kann Sie sich immer wieder neu generieren lassen....


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

@ Bus118 Ich denke, dass fludderer Recht hat. Die Bescheinigung, von der Du sprichst, dürfte eine andere sein, ich kann mich nämlich erinnern, dass ich bei meinem Wechsel in die Luxemburger Versicherung ebenfalls eine solche Bescheinigung vorlegen musste, und auch da wurde auf einem Original der Deutschen Versicherung bestanden. Die Online-Bescheinigung dürfte da keinesfalls genügen. "Mit Vorsicht zu genießen" ist die Originalbescheinigung des Versicherers deswegen, weil sie halt nur ein einziges Mal erstellt wird, nicht wegen ihres Inhaltes.


Profilbild von
fludderer
39 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Auf dem korrekten Formular gibt es eine Einstufung. Dort ist ausgewiesen, wann man in das System (Beginn der ersten Versicherung) eingetreten ist. Dort steht auch die Einstufung im Bonus/Malus System und die Anzahl der Schäden.

Ich weiß es aus zwei Gründen.

1. habe eine echte Bonus/Malus Bescheinigung vorliegen 2. bin vom Fach 😉


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Ja, das habe ich auch, es steht aber nicht die Anzahl der schadensfreine Jahre drin, sondern Eintritt, aktuelle B/M Stufe und ob man in den letzten 2 Jahre einen Schaden hatte oder nicht. Ich habe mir das Formular in meinem Konto beim Versicherer online erstellen lassen. Gibt es noch eine andere Bescheinigung ?

Auch die Bescheinigung meines vorherigen Versicherers (von 1990-2006), die ich auf Papier vor mir liegen habe bescheinigt nur den Eintritt, die B/M Stufe und ob in den letzten 2 Jahren Schäden gab oder nicht.


Profilbild von
Moselfreund
59 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

..und verhandeln kann man mit persönlich bekannten Versicherungsmaklern oder Vertretern immer. Auch das Vergleichen lohnt sich: SF und Rabattstufe und daraus resultierende Beiträge sind bei vielen Versicherungen unterschiedlich --- ein Trick, den Versicherer anwenden um objektive Preisvergleiche zu erschweren 🙁

Woher ich das weiß? 1) allgemeine Lebenserfahrung 2) persönliche Lebenserfahrung 3) selbstgemachte Lebenserfahrung


Profilbild von
fludderer
39 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Sorry, aber über die Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes lässt sich nirgends verhandeln. @BUS 118 Die Bonus/Malus Bescheinigung, damit meine ich die echte, mit der eine Rabattübertragung von Lux->D überhaupt erfolgen kann, gibt es erst, wenn das KFZ nicht mehr angemeldet ist. D.h. wenn die Versicherung beendet wurde. Könnte man mit einem einfachen Computerausdruck eine Rabattübertragung von Lux->D durchführen, könntest mit einem Vertrag in LUX zig Autos in D versichern!!! @Moselfreund tut mir echt leid, dass Sie schlechte Erfahrung mit Vermittlern von Versicherungsprodukten gemacht haben


Profilbild von
fludderer
39 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Noch eine kurze Anmerkung:

Die Rabattstaffeln sind im übrigen Bundeseinheitlich. Ebenso die Rückstufungstabellen. Allerdings wurden die Staffeln immer wieder angepasst. Zuletzt im Jahre 2012. Vorreiter ist hier stets die HuK. Was die Prämie hinter der Rabattstaffel und den Regionalklassen angeht haben die Versicherer freie Hand. Aber auch hier kann kein Vermittler unbegrenzt Nachlässe herbei Zaubern.


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Danke fludderer, muss an die beantragen oder kriegt man die automatisch ? Was mich aber immer noch stutzig macht ist dass auf der vorherigen Bescheinigung von deren Original ich eine Kopie damals gemacht habe (1990-2006) auch keine schadensfreien Jahre stehen sondern nur Einstufung am Anfang, am Ende und die Bescheinigung dass in den letzten 2 Jahren der Versicherung kein Schaden aktenkundig ist!


Profilbild von
neuhier2011
62 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Mein Gott schreibt ihr viel hierzu. Wär mir viel zuviel Schreiberei hier. Fragt doch einen versicherungsvermittler/be rater, Sprich agent o besser Makler. Der berät euch gratis(sollte zum so sein)!