Hallo phatboyssweden!
Deine Vorgehensweise ist richtig. Ich habe selber bereits zwei Gebrauchtwagen in Luxemburg erworben und nach Deutschland überführt. Du brauchst von Deinem Händler auf jeden Fall eine Rechnung bzw. Quittung über den Kauf, aber das ist ja selbstverständlich.
Als 1. fährst Du zu Deiner Versicherung und besorgst Dir eine Deckungskarte für ein Überführungskennzeichen. Lass Dir direkt eine zweite Deckungskarte (grüne Versicherungskarte) für das richtige Kennzeichen geben, welches Du allerdings erst später beantragen kannst.
2. Damit holst Du Dir Überführungskennzeichen (gelbe Kennzeichen, nur 5 Tage gültig) bei der Zulassungsstelle in Trier, weil Du das Auto ohne Exportschein noch nicht endgültig zulassen kannst. Diese Schilder kosten max. 20 € inkl. Gebühren.
3. Du fährst mit den Schildern nach Luxemburg zum Händler und bringst sie am Auto an. Lass Dir von Deinem Händler eine Quittung und eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug geben. Ohne diese EWG-Bescheinigung muss die Zulassungsstelle sonst noch beim Kraftfahrtbundesamt eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Das heißt, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften in Deutschland entspricht. Die Anfrage beim KBA dauert allerdings und kostet was.
4. Du fährst mit dem Auto zum Lux-TÜV in Sandweiler. Dort musst Du Dir den bereits erwähnten Exportschein (graue Pappe) ausstellen lassen. Dazu brauchst Du die Rechnung vom Händler und den Luxemburger Abmeldeschein.
In Sandweiler dauert es übrigens meistens etwas länger!
5. Hast Du das erledigt, dann musst Du mit dem Auto zum deutschen TÜV fahren und eine Vollabnahme (ca. 60 €) machen lassen, weil der luxemburgische TÜV hier zur Zulassung nicht anerkannt wird. Du bekommst dann den Prüfbericht.
6. Jetzt kannst Du wieder zur Zulassungsstelle in Trier fahren und Dir Dein richtiges Kennzeichen ausstellen lassen.
Gutes Gelingen!
Nachversteuern musst Du einen Gebrauchtwagen in der Regel nicht.