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Forum / Mobilität

Auspuff auf der A1 Lux - Trier am 12.04.  

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tdsgoergen
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12 Jahren  ago  

Vielen Dank an den Autofahrer der am 12.04. seinen Auspuff auf der A1 Lux Richtung Trier in Hoehe Mertert verloren hat, er kann ihn im Motorraum meines Fahrzeuges abholen. Leider kam die Warnmeldung bei RTL 10 Minuten zu spaet....

Wer Hinweise auf den Fahrer des KFZ hat, der den Auspuff an o.g. Stelle verloren hat - bitte Melden.

Danke!!!!


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12 Jahren  ago  

Tut mir leid für dich und den Schaden der dir entstanden ist.

Aber da du das Auto nicht gesehen hast das den Auspuff verloren hat gilt immer noch der Grundsatz das man in der halben Sichtweite zum stehen kommen muss und folglich hätte es zu einem Zusammenstoss mit dem Auspuff nie kommen dürfen.

ps - mein Auspuff ist noch dran :bigsmile:


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tdsgoergen
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12 Jahren  ago  

Tja, halbe Sichtweite ist gut gesagt, Kurve - dunkle Strasse - dunkler Auspuff - bei erstem Sichtkontakt: ZU SPAET....


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toka
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12 Jahren  ago  

oder zuschnell!! Wenn da einer gestanden hätte bei einem Unfall.............


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DasKarnickel
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12 Jahren  ago  

eigentlich ist das doch Diebstahl, oder? Einfach den Auspuff mitnehmen... Fundbüro wäre angebracht... :devil:


Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

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12 Jahren  ago  

@toka... ein auspuff schaltet aber leider keinen warnblinker ein und stellt auch kein warndreieck schon vor der kurve auf. tdsgoergen konnte das teil also nicht sehen. 😉


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tdsgoergen
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12 Jahren  ago  

@toka....ein Auto sieht man.....selbst bei 100 km/h haette es gekracht, was nicht richtig ist, dass sich derjenige der den Auspuff verloren hat aus dem Staub macht, schliesslich gefaehrdet er oder sie den Strassenverkehr mit dem verlorenen Gegenstand.....


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12 Jahren  ago  

Nebenbei - sei froh das der Auspuff in deinem Motorraum stecken bleib und nicht noch einem anderen vors Auto geflogen ist. Ansonsten hätte dir folgendes auch noch ins Haus gestanden da Lu im Verkehrsrecht nicht wirklich anders ist als D:

"Urteil: Bei der Kollison des Fahrzeugs mit aufgewirbelten Gegenständen haftet der Aufwirbler

Kollidiert ein Gefährt in voller Fahrt mit einem Gegenstand, der offensichtlich von einem vorbeifahrenden anderen Fahrzeug herübergeschleudert wurde, dann hat den Schaden der Fahrer des Autos zu bezahlten, von dem etwa der aufgewirbelte Stein oder ein verlorenes Fahrzeugteil gekommen ist. Das hat das Landgericht Stade in einem Berufungsurteil (Az. 1 S 12/04) entschieden. Im vorliegenden Fall befuhr ein Mercedes-Benz 200 E die ehemalige B 6 in Richtung Bremerhaven, als ein größerer Gegenstand aus der Richtung eines auf der Gegenfahrbahn fahrenden Pkw herübergeflogen kam. Nach der Notbremsung stellte der Mercedes-Fahrer nicht nur einen Plattfuss, sondern auch einen zerschmetterten Unterboden fest. Als offensichtlichen Unfallverursacher fand er am Straßenrand den Schalldämpfer einer Auspuffanlage. Der sei aber nicht von ihr, erklärte die Fahrerin des entgegen gekommenen Pkw, die auch angehalten hatte, und fuhr schließlich weiter.

Nach Angaben der Anwaltshotline wies die Frau jede Schuld von sich. Das sah das Gericht jedoch anders. Bei größeren Gegenständen, die auf der Fahrbahn herumliegen, mag ein Hochschleudern zwar rechtlich gesehen ein "unabwendbares Ereignis" und damit nicht zu belangen sein - anders jedoch bei Teilen jeglicher Größe, die vom eigenen Fahrzeug abfallen. "Dass der aufgefundene Schalldämpfer aber nicht vom Auspuff ihres Autos stammt - diesen Beweis war die Frau dem Gericht schuldig geblieben."


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

@ info

Öhm... Das mit dem Auspuff mag ja noch stimmen, aber das mit dem Stein halte ich für ein Gerücht - zumindest in Deutschland, in Luxembourg weiß ich es nicht. Tatsache ist aber, dass ein Stein, der von einem vorausfahrenden Fahrzeug in die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers gewirbelt wird, dem Verursacher nicht angelastet werden kann. Zum einen deswegen, weil es unmöglich ist, den betreffenden Stein (selbst wenn man ihn als Beweisstück hätte sichern können) dem Verursacher zuzuordnen, zum anderen, weil ein solches Ereignis den Bereich des Betriebsrisikos des Fahrzeugs desjenigen betrifft, der geschädigt wurde. Dazu gibt es bereits unzählige Urteile.


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12 Jahren  ago  

guck mal da rein.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Schleuderhaftung02.php

ps- oben das ist ein Zitat aus dem Netz, nichts von mir und daher auch mit "" gekennzeichnet. Übrigens zum "nicht angelastet" das bezieht sich nur daruf das der Verursacher straffrei beleibt und hat nichts mit dem Haftungsrecht am Hut.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Da gibt es aber auch aktuelleres:

"Aktuelles Urteil: LKW-Fahrer haftet für Steinschlag Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw und stammt dieser von einem vorausfahrenden Lkw, so muss der laut einem aktuellen Urteil der Lkw-Fahrer die für einen Haftungsausschluss relevanten Fragen klären. Heidelberg. Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw und stammt dieser von einem vorausfahrenden Lkw, so muss der betroffene Autofahrer keine weiteren Angaben zum Vorfall machen. Der Lkw-Fahrer dagegen muss die für einen Haftungsausschluss seinerseits relevante Frage klären, ob der Stein von einer schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Fahrzeugs nur aufgewirbelt wurde. Das hat das Landgericht Heidelberg klargestellt (Az. 5 S 30/11)." (Aus dem Handelsblatt vom 09.12.2011)

Daraus kann man im Umkehrschluss entnehmen, dass ein Stein, der nicht von einem LKW in die Windschutzscheibe geschleudert wird, stets ein "unabwendbares Ereignis" ist.


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12 Jahren  ago  

wie geschrieben - es ist ein 1 zu 1 Zitat und kommt da her:

http://www.auto-einbau.de/verkehr-a-recht/140-urteil-bei-der-kollison-des-fahrzeugs-mit-aufgewirbelten-gegenstaenden-haftet-der-aufwirbler.html


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Und was schließen wir daraus? Recht bekommt man vor Gericht nur mit der besseren Rechtsschutzversicherung, dem längeren Atem und/oder dem größeren Bankkonto.

:confused:

Schönes Wochenende!


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12 Jahren  ago  

jap, so ist es - auch dir, bon weekend.

Übrigens kann man es auch so ausdrücken:

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“ (römische Juristenweisheit; zu Deutsch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“)