Guten Abend, Ich habe heute einen Gebrauchtwagen gekauft von einem Bekannten aus Deutschland. Er hat mir das Auto vorbeigebracht und ich wollte es Montag in Luxemburg anmelden. Jetzt habe ich ein paar Fragen: - muss ich das Auto erst bei einer deutschen KFZ-Zulassungsstelle abmelden bevor ich es in Luxemburg anmelden kann? Oder erfolgt durch die Anmeldung in Luxemburg automatisch die Abmeldung in Deutschland? Also kurz: was muss zuerst erfolgen? Oder kann ich es hier anmelden und dann erst später in Deutschland abmelden und die KFZ-Schilder zurückgeben? - Wenn ich mit dem neuen Auto nach Deutschland fahre um es dort abzumelden, bekomme ich dann ein Überführungskennzeichen um wieder nach Luxemburg zum Zoll und TüV zu Fahren? Oder habe ich besser ich fahre mit meinem anderen Auto dorthin und bringe nur die KFZ-SChilder mit (dh die würden das Auto um das es sich handelt nicht sehen)?? - Bei den Papieren fehlt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Zertifikat. Ist das ein Problem für die Anmeldung hier in Luxemburg?
Ich hoffe ich habe mich etwas deutlich ausgedrückt und jemand der schon ähnliche Transaktionen mitgemacht hat kann mir weiterhelfen. Ich weiss ich hätte besser in Sandweiler anzurufen aber das Problem hat sich erst heute gestellt (Samstag Nachmittag) und Montag soll das Ganz über die Bühne gehen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! S.G.:cry: