Rechts überholen ist verboten § 5 Absatz 1 der StVO: Es ist links zu überholen (Ziffer 17 BKat). Ausnahme: bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h (§ 7.20 StVO). Bußgeld 100 Euro/3 Punkte. :devil:
Das mit dem rechts "Überholen" auf der Autobahn ist in der StVO im §7 geregelt :
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Und damit ist dementsprechend nicht das "normale" Überholen im Sinne des §5 StVO gemeint, sondern die spezielle Situation bei dichtem Verkehr auf einer Fahrbahn mit mehreren Spuren für eine Fahrtrichtung.
Quertreiber: Das mit dem rechts "Überholen" auf der Autobahn ist in der StVO im §7 geregelt :§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden
- dem lieben gott sei dank -
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
- naja.. geringfügig ist ein dehnbarer begriff. man stelle sich vor.. links gehts mit tempo 30, dann darf man max mit tempo 50 vorbei.. prima.. dann ist die rechte spur dann auch dicht.
Und damit ist dementsprechend nicht das "normale" Überholen im Sinne des §5 StVO gemeint, sondern die spezielle Situation bei dichtem Verkehr auf einer Fahrbahn mit mehreren Spuren für eine Fahrtrichtung.
ok, Fahrzeugschlangen dürfen lt. StVO rechts schneller fahren als links, einverstanden (auch in Lux.?) Ich meinte natürlich die Spezialisten (nicht hexe1976:wink:) die auf der rechten (oft freien) Spur zwischen 2 LKW vollgas geben und sich dann vorne in die linke Spur reindrängen...das ist rechts überholen! Und die dadurch im übrigen dann eine Kettenreaktion beim Bremsen auslösen und weiter hinten die bekannten Staus verursachen wo sich jeder fragt: wo kommt der Stau denn jetzt plötzlich her?:neutral:
Ah, ok... ich hatte mal wieder nur an das Gute im Menschen gedacht und dabei die leider immer grösser werdende Schar an mobilen Egoisten ausser 8 gelassen.
Was diese Fraktion angeht gebe ich dir absolut Recht : Keine Macht den Doofen! Denen könnten die Flicen von mir aus den ganzen Tag lang PVs verpassen, denn wie Du schon sagtest bzw. angedeutet hast ist das nicht nur verboten, sondern auch noch gefährlich.
Griessä
-le Quer Treibär
und dann wären wir auch wieder bei dem punkt 2a des §7 "mit äusserster vorsicht". diesen leuten, die genau so verfahren (zickzack und bekloppt auf der rechten spur gas geben um dann wieder ne kamikaze-aktion auf der linken spur hinlegen, für dann wieder rechts rüber zu fahren) sollte man das herz in die hand drücken. schon oft genug ausprobiert.. man fährt keine zeit morgens "ein" wenn man so fährt.. die lkws können schon mit ca. 80 kmh auf der rechten spur fahren und man kann mit einer gemütsruhe dahinter bleiben, denn man weiss ... links gehts nicht schneller .... das schont die nerven, den tank und die übrigen leidensgenossen auf der autobahn auch.
Es ist doch immer wieder interessant zu sehen, dass vielen, obwohl sie seit Jahren in Luxembourg arbeiten, immer noch nicht bewußt ist, dass Luxembourg ein eigenständiges Land mit einer eigenen Gesetzgebung ist! Oder wie sonst kommt man auf die Idee für eine Lux. Autobahn die deutsche StVO zu zitieren? :shamed:
@Trier64....glaube schon das jedem hier bewusst ist das Luxemburg ein eigenständiges Land mit eigener Gesetzgebung ist. Bin mir aber sicher das speziell die StVO nicht allzusehr von der Deutschen abweicht und das rechts überholen in Lux genauso verboten ist (wurde mir sogar von einem Luxemburger bestätigt, wow). Ist vielleicht eine andere §-Nr., na und? Das Ergebnis wird wohl das gleiche sein, oder weisst Du's besser?
Man möge mich korrigieren, aber ich meine zu wissen, dass die Legislative in Luxembourg sich in weiten Teilen aus den Regularien der Nachbarländer ableitet bzw. abgeleitet wurde, womit sich wohl eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit ergibt, dass die Regeln des Code de la Route was das Überholen angeht eine ähnliche Konstellation aufweisen wie die entsprechenden in D, F oder B geltenden Gesetze.
@Trier64: Destruktive Kritik üben kann jeder. Konstruktiv hingegen wäre gewesen, wenn Du mit einem Verweis auf die Seite http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/code_route/ und den/die passenden Paragraphen darauf hingewiesen hättest, was der Code de la Route tatsächlich dazu besagt.
Danke für die Aufmerksamkeit
-le Quer Treibär
Und hier die passenden Paragraphen aus dem Code de la Route (siehe Link aus vorigem Posting):
B. – Dépassement et contournement Art. 125. Le dépassement doit se faire à gauche. Toutefois, il doit se faire à droite lorsque le conducteur à dépasser a indiqué son intention d’effectuer un changement de direction vers la gauche et s’est porté vers l’axe de la chaussée ou, dans une chaussée à sens unique, à gauche de celle-ci, en vue d’effectuer cette manoeuvre. ... Dans les cas visés sous a) et b) du paragraphe 1° de l’article 118 ci-dessus, n’est pas considéré comme dépassement le fait que les usagers d’une file ou d’une voie circulent à plus grande vitesse que ceux d’une autre file ou voie.
IIe section. – Du sens de la circulation Art. 118. 1. Sur toutes les voies publiques les conducteurs sont tenus par les obligations suivantes, sauf ce qui est prescrit aux articles 110, 119 à 130 et 160. a) Les conducteurs doivent circuler, en marche normale, près du bord droit de la chaussée autant que le leur permet l’état ou le profil de celle-ci. Toutefois, si la densité de la circulation le justifie, les conducteurs de véhicules peuvent circuler en files parallèles – sur les chaussées à double voie de circulation dans le même sens; – sur les chaussées à sens unique divisées en voies de circulation; – sur les tronçons de chaussées spécialement signalés à cet effet; – sur injonction des agents chargés du contrôle de la circulation. ...
Das Entscheidende ist die Kombination aus dem letzten Abschnitt des §125 in Verbindung mit der Definition unter §125 a). Frei übersetzt bedeutet das, wenn mein miserables Französisch mich nicht täuscht, folgendes :
§128 a) : Wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt können die Verkehrsteilnehmer auf mehrspurigen Strassen parallel fahren, womit also quasi abhängig von der Strassenauslastung das Rechtsfahrgebot aufgehoben wird. §125 : Der Umstand des in diesen Fällen auf der einen oder anderen Spur schneller Fahrens wird nicht als Überholen im Sinne des Code de la Route angesehen.
@Trier64: La balle est dans ton camp.
Mat beschte Gréiss
-le Quer Treibär
Moien in der Runde... solltet ihr den DöW-Fahrer, euh.... pardon den DüW-Fahrer, mit Anzug, weißen Hemd und Krawatte.... - als Schreibtischnachbar haben, bringt ihm bitte möglichst bis morgen früh bei, dass das bekannte Zweispurensperren-Machtspiel beim Einfädeln auf der Moselbrücke (wie z.B. heute gegen 08h00) sein Ansehen nicht steigern lässt und u.U. gefährliche Folgen haben könnte.... 😥 wenn man schon so viel Düwheit am Morgen sieht..... :devil:
.. weder Sternfahrer, noch Politiker, noch Steuerbetrüger, keiner von den, die meinen "viel zu haben, viel zu können"... auch kein Brillenträger in einer Nuckelpinne ... Klein- bis Mittelklasse,(traut sich was, nee? ) habe nicht wirklich auf die Marke geschaut, mich auf den Fahrer konzentriert.... also.. eine Sonderspezies, eher gerade sitzend und fest an der Rückenlehne klebend, starrsinnig und stur nach vorne schauend, irgendwie ein bisschen schwerhörig, vom Typ "ich sehe nicht, ich höre nicht, ich sage nichts", (meine Hupe war nicht kaputt...), also.... wenn du mich fragst, einer der sich mit einer nicht vorhandenen Leistung irgendwie trotzdem zur Schau stellen wollte... und im Notfall sagen würde, "ich war's nicht, es war schon..." *lach*.... Guten Appetit!