Hallo, zugegeben ein Dauerbrenner, aber auf Grund des kürzlichen Jahreswechsel sind vielleicht Änderungen eingetreten? Zuerst der Sachverhalt - ich habe in einer Luxemburger Gemeinde falsch geparkt und einen Strafzettel von 49.-€ an der Windschtzscheibe gefunden. Da es mein erster Strafzettel war und auch kein Mensch behindert war .... Viele Forumsteilnehmer haben nun geschrieben, dass man sammeln kann? Stimmt dies oder ist dies von der Höhe des Bußgelds abhängig? Hat jemand Erfahrung bzw. kennt den "rechtlichen" Hintergrund?
PS: Bin Pendler, aber hatte sonst noch nie Probleme mit der Luxemburger Polizei!