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Einkünfte aus VuV in DE / Kaufnebenkosten absetzen  

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Pseudo12345
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6 Jahren  ago  

Hallo,

Meine Partnerin (angestellt in DE) und ich (angestellt in Lux), beide ledig, haben eine Wohnung in Deutschland zum 15.10.2018 erworben. Wir haben eine gemeinsame GbR gegründet, die Wohnung wird noch bis zum 31.08.2019 durch die GbR an den ehemaligen Eigentümer vermietet (der baut in der Zwischenzeit ein neues Haus)

Wir werden wegen der temporären Vermietung eine Steuererklärung inkl. Feststellungserklärung in Deutschland abgeben müssen. Es werden sich hier wegen Abschreibung/Zinsen Verluste ergeben.

1.) Meine Verluste aus VuV (ich bin angestellt in Lux) kann ich in die Luxemburger Steuererklärung mit übertragen, richtig? Diese sollten dann meine Steuern senken?

2.) Die Darlehenszinsen werden in DE ja den Mieteinnahmen gegenüber gestellt, ergo kann ich die ja nicht noch mal in Lux absetzen, richtig?

3.) Die Kaufnebenkosten setze ich in Luxemburg oder DE ab? Kann ich auch eine Maklerprovision in DE oder Lux absetzen?

4.) Wenn ich während der Vermietung Material wie z. B. Parkett kaufe, kann ich dies auch steuerlich absetzen?

5.) Kann ich auch Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen in die lux. Steuererklärung übertragen?

Habt ihr sonst noch Steuertipps, also wie sich das ganze positiv auf meine Steuern in Lux auswirken könnte? Meine Partnerin in DE bezahlt selbst fast gar keine Steuern, also kann man da nicht viel rausholen.

Besten Dank!


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Pseudo12345
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6 Jahren  ago  

Noch eine Frage:

Gerichts- und Anwaltskosten können in Lux ja nur abgesetzt werden, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen. In Deutschland könnte ich sie aber generell absetzen oder? Könnte ich also beispielsweise den Mieteinnahmen auch diese Prozesskosten gegenüber stellen und stattdessen die Darlehenszinsen in der deutschen StErkl. weglassen und diese dann in Lux komplett absetzen?