Na dann Mahlzeit.... http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?SID=B3716DD3F18F5B2992F10074ACDF03F7&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=2296
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Erst wenn Betriebe merken das dann die Kunden weg bleiben wird sich etwas ändern.
Die ausgesprochenen Strafen sind in der Regel ein Witz, denn sie liegen normal unter 1000 Euro. Da Betriebe nicht jedes Jahr geprüft werden kann sich jeder selbst ausrechnen wie lange es dauert bis man mit dem gesparten Geld für die Reinigungskräfte in der Gewinnzone ist.
Als bsp: 12 Monate eine 400Euro Kraft eingespart = 4800Euro 1 Kontrolle mit einer Strafe von 500Euro plus Kosten der einmaligen Nachreinigung 500Euro
Macht doch unterm Strich 3800Euro in der Tasche vom Chef.
Dafür bekommt der Kunde aber auch gratis ein paar Fäkalkeime uä auf den Teller - lecker.
Das ist doch mal eine wirklich gute Initiative, dass Betriebe mit wirklich schweren Verstössen öffentlich gemacht werden. Das Bussgeld spielt keine Rolle, aber wenn die Kunden ausbleiben... wir gehen da sicher nicht mehr essen.
Das könnte sogar das (berechtigte) Aus für so manches Restaurant bedeuten.
Der Gesetzgeber hat die Schranken auch (sinnvollerweise) recht hoch gesetzt:
An dieser Stelle werden die Unternehmen aufgelistet, die von den Kontrolleuren der Stadt Trier beanstandet wurden. Voraussetzung ist, dass sie vorgeschriebene Grenzwerte oder Höchstmengen überschritten, gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichen Ausmaß oder wiederholt verstoßen oder Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen, missachtet haben. Für die Veröffentlichung muss ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegen, der ein Bußgeld von mindestens 350 Euro erwarten lässt.
Das Taj Mahal hat sich wohl gegen die Veröffentlichung gewehrt - und ist wieder von der Seite verschwunden. Außerdem gibt es wohl noch einen Fall der sich derzeit gegen die Veröffentlichung wehrt. Steht heute im TV.
Hier noch die Links zu Trier-Saarburg (keine Veröffentlichung) http://www.trier-saarburg.de/Buerger/Lebensmittelueberwachung/
Nein, das Taj Mahal hat sich *nicht* juristisch gewehrt, sondern ist aus bislang unbekannten Gründen wieder von der Liste verschwunden. (Das steht im TV) Ob sich da einer der Stadtbanausen wieder mal geirrt hat? Wäre ja nicht das erste Mal...
Dieses öffentliche Fingerzeigen finde ich übrigens ziemlich daneben. Wer nicht aufpaßt, kriegt eins auf den Deckel und damit sollte auch geklärt sein, daß es in Zukunft besser läuft, oder? Natürlich soll das jetzt nicht heißen, daß jeder immer so machen darf wie er will und dabei das Putzen, Aufräumen und Kühlen vergißt. Ich habe lange in der Gastronomie gearbeitet, und was da manchmal für Vorschriften kommen, ist wirklich nicht immer erklärbar.
ja, da stand in der Meldung was von "wiederholtem" Nichtbeachten von Vorschriften und außerdem war es die immerhin die "Inverkehrbringung von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln" (wenn ich das Beamtendeutsch aus dem Gedächnis so richtig wiedergebe). Also hat der Mayoeimer anscheinend nicht nur neben der Heizung gestanden, sondern war schon grün...
Hier die gesetzliche Grundlage.
"Die Information der Verbraucher über tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hat das Bundesverbraucherministerium erst kürzlich bedeutend verbessert: Seit dem 1. September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, müssen veröffentlicht werden, wenn es sich um einen Verstoß nicht nur unerheblichen Ausmaßes oder einen wiederholten Verstoß handelt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist."
Es ist doch absolut richtig das wir als Verbraucher sowas erfahren und durch unseren Einkauf gute belohnen und durch weg bleiben schlechte abstrafen können.
Jeder der was anderes sagt hat noch nie etwas von der Verbraucherverantwortung gehört!