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Forum / Familie und Gesundheit

Zulagen / erziehungsgeld / kindergeld etc....  

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fritzchen09
39 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo, meine Freundin und ich ( nicht verheiratet ) bekommen in den naechsten Tagen unsere kleine Tochter. Leider sind wir im Thema Kindergeld, Elterngeld, Erziehungszulagen, etc. sehr unerfahren und hilfslos.. Nun wollte ich fragen ob ihr uns helfen koennt, was wir wo beantragen koennen.

In manchen Diskussionen habe ich gelesen das 67% in Deutschland bezogen wird und Luxembourg den Restbetrag zu 1700,- ausgleicht, manche schreiben jedoch das dies nicht machbar ist.

Kann ich die kleine auf meine Steuerkarte setzen ? Kann ich auch 12 Monate ( halbtags arbeiten ) erziehungsurlaub beantragen ? Bekommen wir auch Kindergeld aus Luxembourg ? Wird der Boni enfant automatisch ausbezahlt sobald das kind auf der Steuerkarte ist ?

Freue mich sehr auf viele hilfreiche antworten... :clap:


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Jack
117 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

also zunächst einmal setze ich voraus das ihr zusammen wohnt. Dann habt ihr Anspruch auf die Luxemburger Leistungen weil das Kind in deinem Haushalt wohnt. Jetzt zum beantragen. Deine Freundin beantragt das Elterngeld (das sind die 67% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate) in Deutschland und das Kindergeld auch. Sobald sie dann Bescheid bekommt von der Kindergeldkasse beantragst du das Kindergeld in Luxemburg. Und im ersten Jahr NUR das Kindergeld. Erst im zweiten Jahr würde ich das Erziehungsgeld beantragen. Die Mitarbeiter auf der CNPF sind da teilweise etwas unterschiedlicher Ansicht. Sie geben Kindergeld, Erziehungsgeld und den Kinderbonus und vergleichen das mit dem Elterngeld und dem Kindergeld in Deutschland. Wenn du in Deutschland mehr hast bekommst du solange gar nichts bis du wieder unter der Summe der Zahlungen liegst. Aber ich habe letzte Woche erst gehört da wird es nicht so gemacht. Ist wohl tatsächlich abhängig vom Sachbearbeiter. Der Boni enfant wird, bei der Beantragung des Kindergeldes automatisch ausgezahlt. Naja je nach dem wann euer Kind kommt denn ansonsten musst du es in der Einkommensteuererklärung in Luxemburg beantragen.


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Na Ihr informiert Euch aber früh....

hier der Link zu einem Artikel, den Du lesen solltest. An dessen Ende befindet sich ein weiterer Link zu der Beratungsbroschüre der Familienkasse. Die solltet Ihr Euch dringend durchlesen!

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3091-kindergeld-kinderbonus-und-schulanfangszulage.html[/url]

Du kannst auch 12 Monate Halbzeit Elternurlaub nehmen, da muss der Arbeitgeber allerdings zustimmen. Kindergeld (bzw. Differenzkindergeld) bekommt Ihr, wenn das Kind in Deinem Haushalt (als einziger Grenzgänger bei Euch) lebt oder Ihr verheiratet seid. Auf der Lohnsteuerkarte werden keine Kinder mehr eingetragen. Dafür gibt es seit 2008 für alle Kinder einen Kinderbonus. Den bekommt man automatisch, wenn man Kindergeldberechtigt ist.