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Forum / Familie und Gesundheit

Zahnzusatzleistungen - Erstattung durch Luxemburger Krankenkasse  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

wenn man als Grenzgänger in Deutschland Zahnzusatzleistungen erhält (Zahnreinigung, Brücken, Implantate etc.), die man selbst zahlen muss, ist es dann sinnvoll, die Rechnungen bei der Luxemburger Krankenkasse einzureichen? Kann man hier eine Zuzahlung erhalten?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten :tooth:


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Luxi1
645 Messages

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15 Jahren  ago  

Würde mich auch mal interessieren, aber gefühlsmäßig würde ich sagen, das geht nur, wenn die Leistung in Lux erbracht wurde, oder?


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Nein, dann kriegt ihr höchstens die Ablehnung per Einschreiben. Ist mir so gegangen, als ich eine Zahnreinigung versuchshalber mal eingereicht habe. Wenn ihr in Deutschland zum Arzt geht, MUSS mit der deutschen Krankenkasse abgerechnet werden.


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Badminton
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15 Jahren  ago  

Hallo, warum schließt ihr nicht einfach eine Zahnzusatzversicherung ab, die vernünftige Leistungen erbringt. Ich bin mit meiner sehr zufrieden und kann Sie nur weiter empfehlen. 50 % des Rechnungsbetrages werden übernommen, nach 8 Monaten Wartezeit, ohne Stafdelung der Leistungen in den ersten Jahren. Und teuer ist das auch nicht, im Vergleich zu den ZA Rechnungen. Zahnreinigung ung Kieferorthopädie sind allerdings ausgeschlossen. Gruß:bigsmile:


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Ich hab's mir schon fast gedacht. Dann sollte ich mal ausrechnen, ob sich eine Zusatzversicherung rechnet, wenn man schon mindestens 8 Monate reinbezahlen muss, eh die greift. Dennoch, vielen Dank für Eure Antworten:bigsmile:


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Bluepath
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15 Jahren  ago  

das wäre ziemlich einfach... du zahlst 8 Monate lang und du kommst mit einer Rechnung von 20.000 € ??? Meine Information ist, dass die Kasse ein Minimum nach 8 Monaten bezahlt und dann nach und nach etwas mehr... je nach Dauer der Beitragszahlungen. Man muss da auch einen Heilkostenplan vorher genehmigen lassen.


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Badminton
91 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo Bluepath, deswegen soll man sich ja auch eine gute Gesellschaft aussuchen. 8 Monate Wartezeit und anschließend 50 % des Rechnungsbetrages Erstattung. Heil- und Kostenplan muß nicht eingereicht werden, ist aber natürlich besser, damit Materialien verwendet werden, die dann auch erstattet werden. Für Infos PN an mich Gruß


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Bluepath
685 Messages

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15 Jahren  ago  

Tipfehler: mit Kasse habe ich natürlich Versicherung gemeint.

@ .... Materialien verwendet werden, die dann auch erstattet werden.

Was meinst du damit genau ??


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Badminton
91 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn zum Beispiel Kunststofffüllungen von der Versicherung nicht bezahlt werden, dann erfährst Du das vorher und kannst Dir ein alternatives Material aussuchen und mit dem ZA absprechen.


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Bluepath
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15 Jahren  ago  

Füllung(en)... ist nicht das große Problem... ich meinte Großbaustellen...Implantate, Prothesen usw... und sag jetzt nicht "es kommt darauf an..." :devil:


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Badminton
91 Messages

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15 Jahren  ago  

Ok, Du hast es nicht anders gewollt: Es kommt drauf an :bigsmile: Die Leistung die der ZA erbringen will muß natürlich im Leistungskatalog der Versicherung stehe. Solltest Du Dir als Implantat irgendwelche futuristischen Materialien einsetzen lassen, dann kann es durchaus sein das die Versicherung ablehnt. Du siehst, es kommt drauf an.

Deswegen vorher den KLostenvoranschlag einreichen, damit es vorher kontrolliert werden kann. Vor allen Dingen darf der ZA nicht schon zu einer Behandlung geraten haben (Frist in den letzten 3 Jahren für gewöhnlich). Dann sind diese Leistungen eh ausgeschlossen. Gruß