Hallo,
es geht um das Folgende: "Die Kosten für Zahnprothesen werden zu achtzig Prozent (80%) der vertraglichen Tarife übernommen" Quelle: http://www.cns.lu/assures/?m=57-57-0&p=2
Muss der Grenzgänger - um diese 80 % Kostenübernahme in Anspruch nehmen zu können - einen Zahnarzt in Luxemburg besuchen? Oder kann er seinem bisherigen Zahnarzt in Deutschland treu bleiben und einfach die Rechnung zur CNS schicken? Hat jemand schon Erfahrung damit?
Vielen Dank im Voraus! đ