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Forum / Familie und Gesundheit

Wohnort in D - tätig in Lux - Elterngeld aus D beantragen?  

Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

hat von euch jemand Erfahrung mit folgender Fragestellung:

Ich arbeite in Lux, mein Mann in D. Wohnhaft in Deutschland. Ich erwäge nun deutsches Elterngeld zu beantragen, was ich laut deutschem Amt auch bekäme für ein Jahr. (statt wie in Lux für Vollzeit nur 6 Monate). Wie würde sich dies auf mein Arbeitsverhältnis auswirken? Da Luxemburg ja nur dieses Modell mit den 6 Monaten Elternurlaub + Elterngeld in Vollzeit kennt... Heißt das nach Ablauf der Luxemburger 6 Monate ist mein Kündigungsschutz dann weg? Müsste ich trotzdem auch in Luxemburg den Antrag stellen? Hat das schon mal jemand von Euch gemacht oder kennt sich aus?

Danke schon mal und viele Grüße!


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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10 Jahren  ago  

Du musst nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Hast ja keinen Elternurlaub beantragt. Nix mit "nach 6MOnaten"; nach 8 Wochen oder 12 Wochen, wenn du stillst.


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wieni
225 Messages

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10 Jahren  ago  

Der Unterschied zwischen Lux und DE sind ja "nur" 3 Monate:

LUX: Mutterschutz nach der Geburt + Stillen = 3 Monate Elternurlaub 6 Monate Vollzeit --> 9 Monate, mit ca.1900 Euro Elterngeld pauschal (wenn die das auf den Mindestlohn anheben)

In DE: Mutterschutz + Elternurlaub = zusammen 12 Monate Das Elterngeld wird ja erst nach dem Mutterschutz gezahlt und ist dann auch abhängig von Deinem luxemburger Einkommen. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, wenn Dein Bruttogehalt nicht bei ca 5200 Euro liegt bekommst Du weniger als 1800 Euro.

Um diese 3 Monate Differenz aus DE zu bekommen und zu Hause zu bleiben, müsstest Du Dich wohl mit Deinem Arbeitgeber irgendwie einigen. Vielleicht unbezahlter Urlaub? Oder eben kündigen? Sprich:Luxemburger Arbeitsverhältnis und deutsches Elterngeld gleichzeitig geht mal so pauschal nicht glaub ich.

Wenn Du in Lux noch nichts beantragt hast und das Kind schon da ist, schliesse ich mich meiner Vorrednerin an, dann müsstest Du in Lux wieder arbeiten gehen nach dem Mutterschutz, weil der Elternurlaub in Lux so 4 Monate vor der Geburt beantragt werden muss.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

mmh, jetzt bin ich verwirrt. In Deutschland gibt es doch 12 Monate Elterngeld (14 wenn der Mann auch zwei Monate macht). Aber das beginnt nicht nach dem Mutterschutz, sondern ab der Geburt? Ich bin in der glücklichen Situation, dass ich den Maximal-Satz von 1.800 € bekäme und damit mehr als aus Lux und werde aller Voraussicht nach meine alte Arbeit ohnehin nicht mehr aufnehmen können, von daher bin ich wirklich schwer am überlegen, ob ich nicht das deutsche Elterngeld beantrage. Ich hatte gehofft irgendwer hätte damit schon Erfahrung wie man Lux und D am besten kombiniert, was man wann wo beantragen muss und was nicht geht ?!


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wieni
225 Messages

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10 Jahren  ago  

Das deutsche Elterngeld beginnt quasi mit der Geburt, wird aber mit dem Mutterschutz verrechnet. D.h. die ersten 12 Monate Elterngeld enden am 1. Geburtstag des Kindes. Sprich, bei 3 Monaten nachgeburtlichem Mutterschutz gibts noch 9 Monate Elterngeld obendrauf - nicht 12. Wenn Du Deinen Job eh nicht mehr machen möchtest/kannst, dann ist die Sache nicht so kompliziert.

- Mutterschutzgeld aus Lux - ggf kündigen oder Vertrag auflösen und eben das deutsche Elterngeld beantragen

Bei uns war es so: - Frau + Mann haben in Lux gearbeitet - Vertrag der Frau lief während des Mutterschutzes aus, Haushaltseinkommen kommt aber zu 100% aus Lux via Mann - Mutterschutzgeld aus Lux bekommen - Elterngeld in DE beantragt und genehmigt, allerdings abzüglich der Erziehungszulage die uns laut Familienkasse aus Lux zusteht - Kindergeld in DE beantragt und abgelehnt, weil Lux vorrangig ist, wegen Haushaltseinkommen aus Lux - mit den ganzen deutschen Bescheiden haben wir in Lux Kindergeld und Erziehungszulage beantragt (Bearbeitung läuft noch, ist aber nur eine Formsache)


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Danke Wieni für deine Antworten! Jetzt sehe ich wesentlich klarer.

Wir ziehen weg aus der Region, von daher ist Rückkehr Lux nach der Babypause eher ausgeschlossen. Eine andere Option wäre ja evtl. den Elternurlaub doch in Lux zu beantragen und danach zu kündigen und sich arbeitslos zu melden, bis das Kind alt genug für eine Krippe ist (d.h.in meinen Augen zumindest mal ein Jahr alt ist). Nach dem Mutterschutz gibt es ja die Möglichkeit zu kündigen ohne Wahrung von Fristen zwecks Wahrnehmung Kindesbetreuung und ohne dass das Arbeitsamt einen sperrt. Funktioniert das mit dem Ablauf der Elternzeit auch? Weiß das jemand?


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wieni
225 Messages

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10 Jahren  ago  

Keine Ahnung wie das deutsche Arbeitsamt das handhabt,wenn man nach der Elternzeit kündigt. Aber, wenn das Kind da ist bekommt man erst mal von der ehemaligen BFA nen Wisch, dass man zumindest rententechnisch 3 Jahre zu Hause bleiben darf. Ggf kommt für Euch ja auch das neue Elterngeld plus in Betracht? Ich glaube da kann man dann auf 2 Jahre 900 Euro bekommen. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit in Lux den Urlaub, den manbis dahin nicht genommen hat hinten dran zu hängen. Ich kenne Leute die kommen damit auf die gleiche Zeit wie das deutsche Elterngeld. Und wenn man wegzieht kann man ja seinen Job so oder so nicht weitermachen, vielleicht ist da das deutsche Arbeitsamt "gnädig".


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Fleuschi
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10 Jahren  ago  

genau das Problem haben wir auch. Beide arbeiten in Lux. und wohnen in D. Nach der Elternzeit werde ich def. nicht mehr dort arbeiten da die std. gekürzt werden und sich das nicht mehr lohnt. ob ich danach in L oder D kann ich noch nicht sagen. am liebsten natürlich in L. Aber bevor ich gar nix habe dann D. Für mich stellt sich jetzt die Frage..wo Elternzeit und Geld beantrage Offiziell ist ja L zuständig habe aber gehört dass ich meine stelle auch direkt nach Muschu kündigen könnte und dann D Elternzeit etx. beantragen kann. Stimmt das? Toll wäre natürlich Elternzeit und Geld aus D ( also Teilzeit) und dann 20 Std. bzw. 25 Std. auf meiner alten Arbeit noch für 2 Jahre arbeiten.

Geht das? Was würde sich für uns mehr lohnen? Kann mir das vllt. jemand ausrechnen??

Nettoverdienst von mir ist 1540 Euro (hab kein Problem damit daa offen dazulegen) 😉 Gerne auch per Email antworten: [email protected]

Ich daaaaaanke euch.

Ach ja. Wäre toll wenn die Antwort möglichst bald kommen könnte da wir vor 2 Wochen erfahren haben dass wir bis ende März den Antrag auf Elternzeit abgeben müssen. Hab diese Woche schon bestimmt mit 10 Behörden aus D und L telefoniert aber irgendwie kam da nix verwertbares bei rum 🙁


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Annini
35 Messages

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10 Jahren  ago  

Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zB Kinderbetreuung steht besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Verfügbarkeit wird bei Müttern mit kleinen Kindern gerne durch Maßnahmen getestet. Stellt man sich anteilig 20 Stunden /Woche zur Verfügung wird der Anspruch auch entsprechend runtergerechnet...


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Warum nicht mal bei der Lux.- Gewerkschaft anfragen?


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Fleuschi
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10 Jahren  ago  

warte auf den Rückruf von der ogbl.