Hallo zusammen,
hat von euch jemand Erfahrung mit folgender Fragestellung:
Ich arbeite in Lux, mein Mann in D. Wohnhaft in Deutschland. Ich erwäge nun deutsches Elterngeld zu beantragen, was ich laut deutschem Amt auch bekäme für ein Jahr. (statt wie in Lux für Vollzeit nur 6 Monate). Wie würde sich dies auf mein Arbeitsverhältnis auswirken? Da Luxemburg ja nur dieses Modell mit den 6 Monaten Elternurlaub + Elterngeld in Vollzeit kennt... Heißt das nach Ablauf der Luxemburger 6 Monate ist mein Kündigungsschutz dann weg? Müsste ich trotzdem auch in Luxemburg den Antrag stellen? Hat das schon mal jemand von Euch gemacht oder kennt sich aus?
Danke schon mal und viele Grüße!