Hallo,
benötige dringend Hilfe! Befinde mich seit Mai 2011 in Luxembourg im Wartegeld. Ein Antrag auf Invalidenrente läuft in Luxembourg und in Deutschland. Keiner von beiden wurde bislang bewilligt. Jetzt verlangt meine DE Grenzgänger Kasse von mir, ich müsse mich aufgrud der Rentenantragstellung in DE auch in DE Krankenversichern. Seltsam ist nur, dass der Rentenantrag bereits seit Okt 2010 läuft. Da ich von DE keinerlei Leistungen beziehe, sehe ich nicht ein, dass ich in DE den hohen %-Satz an KV-Beiträgen zahlen soll (wohlgemerkt von meinem LUX Wartegeld). Hat irgend jemand bereits mit dieser absurden Regelung (angeblich gesetzl. Verpflichtung) bereits Erfahrung gemacht und muß ich dann evtl. auch die KV-Beiträge rückwirkend zur Antragstellung in DE nachzahlen? Wenn DE mir die Rente bewilligt, habe ich kein Problem von der DE Rente KV-Beiträge in DE zu zahlen. Freue mich über jeden noch so kleinen Hinweis dem ich nachgehen kann! Danke