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Forum / Familie und Gesundheit

Wo werde ich Krankenversichert wenn in LUX und DE ein Rentenantrag läuft?  

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RUECOSO
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13 Jahren  ago  

Hallo,

benötige dringend Hilfe! Befinde mich seit Mai 2011 in Luxembourg im Wartegeld. Ein Antrag auf Invalidenrente läuft in Luxembourg und in Deutschland. Keiner von beiden wurde bislang bewilligt. Jetzt verlangt meine DE Grenzgänger Kasse von mir, ich müsse mich aufgrud der Rentenantragstellung in DE auch in DE Krankenversichern. Seltsam ist nur, dass der Rentenantrag bereits seit Okt 2010 läuft. Da ich von DE keinerlei Leistungen beziehe, sehe ich nicht ein, dass ich in DE den hohen %-Satz an KV-Beiträgen zahlen soll (wohlgemerkt von meinem LUX Wartegeld). Hat irgend jemand bereits mit dieser absurden Regelung (angeblich gesetzl. Verpflichtung) bereits Erfahrung gemacht und muß ich dann evtl. auch die KV-Beiträge rückwirkend zur Antragstellung in DE nachzahlen? Wenn DE mir die Rente bewilligt, habe ich kein Problem von der DE Rente KV-Beiträge in DE zu zahlen. Freue mich über jeden noch so kleinen Hinweis dem ich nachgehen kann! Danke


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13 Jahren  ago  

Zum Wartegeld kann ich nichts sagen. Bei mir war es damals so, dass mein Rentenantrag in Lux. bereits bewilligt war, in Deutschland noch nicht. Daraufhin verlangte meine KK in D, dass ich die Beiträge zahlen muss u. sobald die dt. Rente bewilligt wäre, würde ich diese dann zurückerhalten. Bei mir ging es dannn letztendlich alles in allem nahtlos ineinander über. Ich kann Dir nur von dem neuen Gesetz berichten, dass es wohl seit 01.07. gibt (manche KK wissen davon, manche wiederum nicht): Es soll wohl so sein, dass wenn man Rente aus Lux. und D erhält, man die KK Beiträge in Deutschland auch auf seine Lux. Rente zahlen muss, das sind dann ca. 10,2 %. Ich persönlich kann DIr nur raten, den Weg zur Gewerkschaft in Lux. zu suchen und den Fall zu klären; noch erhälst Du ja nur Leistungen aus Lux.; meines Erachtens können die deutschen da nicht auch zuschlagen - aber meinen heisst ja nicht wissen! Hier ist mittlerweile so vieles im Umbruch, es blickt kein Mensch mehr durch, was nun rechtens ist und was nicht. Da benötigt man einfach professionelle Hilfe und die kann Dir nur jemand bieten, der sich damit auskennt!

Drücke Dir die Daumen!


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13 Jahren  ago  

Hi RUECOSO,

bitte schau mal im Netz nach: EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009

Ja, du musst dich in D versichern.

Der Hinweis das du im Moment keine Leistung beziehst ist so nicht richtig. Du hast Versicherungsschutz, das ist die Leistung. Stell dir vor du hättest einen Unfall oder würdest schwer krank und müsstest einen längeren Krankenhausbesuch aus der eigenen Tasche zahlen.


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13 Jahren  ago  

und wer Zeit hat sollte sich hier mal durcharbeiten:

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=867


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RUECOSO
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13 Jahren  ago  

Hallo,

erst mal vielen Dank für die tollen Hinweise. Werde mich mal durchlesen und sehen was ich finde. Habe heute Morgen meine Rechtsanwältin der VDK informiert. Auch Sie zweifelt an der Tatsache, das ich an DE zahlen muß.

** an Info ** Das ist so nicht richtig, Luxembourg bezahlt alle Krankeheitsangelegenheiten, da ich in LUX ganz normal KV bin. Bin ja aus gesundheitlichen Grüden permanent im KH. Trotzdem vielen dank für den TIP

PS: Wer in Deutschland Berufsunfähig wird kauft sich am besten einen Strick so lange er noch Geld dafür hat!


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13 Jahren  ago  

@info: Aber er hat doch insofern Recht, dass er keinerlei Leistung aus Deutschland bezieht und meines Wissens zahlt er auf das Wartegeld aus Lux. auch dort seine Sozialleistungen. So ist es zumindest bei den Leuten, die nur Rente aus Lux. erhalten; die zahlen auch dort KK Beiträge und alle sonstigen Sozialleistungen. Dann dürfte das ja beim Wartegeld nicht anders sein!


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RUECOSO
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13 Jahren  ago  

BeimWartegeld werden genau dieselben Sozialleistungen abgezogen wie als Arbeiter, Rentner oder Arbeitsloser.


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info
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13 Jahren  ago  

das wird nicht ganz so einfach wie gedacht - dann fangen wir mal weit vorn an.

Grundsätzlich sind alle Punkte aus dem DBA Deutschland/Luxemboug zu beachten.

Hier werden nicht nur Steuer sondern auch Versicherungspflichten behandelt.

Jetzt kommen im Prinzip zwei Punkte - A das DBA wurde 2009 bis 2011 überarbeitet - B die neue EU Verordnung über die Sozialversicherungen 2010 die in nationales Recht umgesetzt wurden.

Jetzt ist die Lage wie folgt.

Es kommen Leistungen aus Lu (Wartegeld), jedoch ist die Person nicht körperlich in Lu anwesend.

Damit fallen die Sozialversicherungspflicht und das Steuerrecht an das Wohnland - hier Deutschland.

Wie gesagt, zwei massive Neuerungen aus 2010 - hier braucht es schon einen guten Anwalt der die Sache aufrollen kann.

Grundsätzlich stellt es sich für mich so dar das die KKV wohl nur die Teile kennen will aus denen Rechte resultieren.


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toka
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13 Jahren  ago  

Wartegeld kommt nach der Reklassierung und ist noch vor der Rente, darum "Wartegeld". Wenn man im Wartegeld ist, ist man auch in Lux bei der KK versichert, da man ja in der Krankheit die zur Rente führt ist. Der beste Tip ist hier ganz klar: gehe zur Luxemburgischen Gewerkschaft und frage die. Frau Jeblick in der Stadt Luxemburg bei der OBGL hat mich damals (2006) durch meine Reklassierung begleitet und die ist richtig gut! Oder rufe einfach mal die http://www.cns.lu/?&language=de an, die wissen das auch.

Mir sagte man es damals so: Wartegeld bekommt man als Grenzgänger nur, wenn man noch in der Krankheit/Reklassierung ist. Kein "normaler" Grenzgänger bekommt diese Leistungen in LU und so wird man dort behandelt wie ein richtiger Luxemburger.