Hallo,
ich habe über die Suchfunktion zwar schon im Archiv geforstet, aber auf meine Frage keine wirkliche Antwort gefunden.
Wo muss das gemeinsame, eheliche Kind krankenversichert werden, wenn die Mutter in Lux arbeitet und somit auch in Lux krankenversichert ist, und der Vater in Deutschland als Beamter arbeitet und eine private Beamtenkrankenversicherung hat (also ein Teil der Arztkosten von der Stadt als Arbeitgeber und den Rest von der privaten KV erstattet bekommt) ? Ist hier vielleicht jemand, bei dem die Konstellation genauso ist und der mit antworten kann? Danke!