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Forum / Familie und Gesundheit

Wieder mal Probleme Elterngeld / Erziehungszulage  

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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Hallo,

eventuell kann mir hier jemand helfen oder hatte bereits ähnliche Erfahrungen mit der Elterngeldstelle in der BRD gemacht. Zu dem Fall:

Frau hat bis mitte 2012 in BRD voll gearbeitet. Seit July 2012 ist sie dann wegen Umzug und Schwangerschaft arbeitslos. Kind kam Feb 2013 zur Welt. Ich arbeite in Luxemburg.

Soweit sogut!

Wir haben in Luxemburg nun die Erziehungszulage beantragt. Das sind 485€ (2Jahre). In der BRD hat die Elterngeldstelle nun einen Betrag von 750€ errechnet was ihr dort zustehen würde. Das aber nur für ein Jahr. Die Elterngeldstelle in der BRD sagt nun das ihr nix mehr aus der BRD zusteht, weil sie keinen Arbeitgeber hat und demnach Lux primär zuständig sei. Sie hat nun "pech" gehabt das ich in Luxemburg arbeite (wortwörtlich am Telefon) ... aber wir zahlen ja weniger steuern hat man mir noch gesagt!!!! Eine Freschheit wie ich finde, das kann man doch nicht vergleichen?!?!

Fakt ist das meiner Frau die 750€ zustehen müssten da wir in der Zeit nicht verheiratet waren und sie dafür auch arbeiten war. Wenn sie volle zwei Jahre zuhause bleiben wollte würde sie mit dem Lux Model besser fahren, aber sie möchte nach einem Jahr wieder arbeiten und macht demnach fast 300€ verlust im Monat. Dann hat sie einen dicken verlust gemacht und ich bin schuld weil ich in Lux arbeite 😥 ... ist das gerecht? Was kann man da tun? Sozialgericht?


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OpRisk
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11 Jahren  ago  

Die Aussage, Luxemburg sei nun zuständig ist natürlich quatsch. Meine Frau hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der vor der Geburt unserer Tochter auslief und daher war Sie bis zur Geburt auch arbeitslos. Wie du schon richtig sagst wird das Elterngelb auf Basis der Einkünfte der Vergangenheit berechnet (ich meine die letzten 12 Monate). So war es auch bei meiner Frau. Sie bekommt seit der Geburt für insgesamt 12 Monate Elterngeld aus Deutschland und ist so lange auch noch in Deutschland pflichtversichert. Nach den 12 Monaten kommt Sie und unsere Tochter dann in die luxemburgische Familienversicherung. Die Erziehungszulage in Lux haben wir ebenfalls beantragt, wobei wir im ersten Jahr hier nichts erhalten werden da Elterngeld aus Deutschland > als lux. Erziehungszulage. Am besten geh einfach nochmal bei der Elterngeldstelle vorbei und sprich mit einem anderen Sachbearbeiter. Grüße


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

danke für die Info!Können sie mir eventuell den Sachbearbeiter nennen der diesen Fall bearbeitet hat? Das schlimme ist ja, das niemand so recht weiß was in diesem speziellen Fall eigentlich richtig oder falsch ist. Ich habe nun auch mal mit der Elterngeldstelle in SB telefoniert und die meinten wiederrum das die in TR einen Fehler gemacht haben und in SB hätten sie die Differenz gezahlt. Weiterhin wurde meiner Frau ja gekündigt und sie hat ALG1 bezogen was eine Lohnersatzzahlung sei und so behandelt wird als sei sie in einer Anstellung. Ich solle zur Not auch gerichtlich dagegen vorgehn.