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Forum / Familie und Gesundheit

Wie sieht das denn mit der Geburtenzulage aus???  

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Gummihexe
28 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo! Wer hat denn nun Anspruch auf die Geburtenzulagen? Mein Mann arbeitet In Lux und ich auf 400€ Basis in Deutschland... Haben wir denn überhaupt einen Anspruch auf diese Zulagen?

Und wo bekomme ich die Anträge dafür... Wer kann mir da weiter helfen?

Lg Tina:confused:


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

nein, es besteht kein Anspruch da Du in D. arbeitest.


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soleo08
44 Messages

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14 Jahren  ago  

Die Mutter muss in Lux arbeiten oder wohnen... sonst gibts nix... sorry... ledig oder verheiratet ist dabei egal.. es geht nur um die Mutter...


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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14 Jahren  ago  

Kinder die in 2010 geboren wurden ..erhalten nix mehr. die Geb.zulage wurde gestrichen.


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eufforie
4 Messages

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14 Jahren  ago  

@ yambo Stimmt nicht. Unser Sohn kamm im Juni 2010 zu Welt. Da ich (die Mutter) in Lux arbeite, haben wir Vor- und Geburtlichenzulagen bekommen. Nachgeburtliche kommt erst wenn das Kind zwei Jahre alt ist.


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rudi68
89 Messages

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14 Jahren  ago  

Also ich arbeite in Luxemburg, meine Frau auf 400€ Basis in Deutschland und wir haben die Nachgeburtliche Zulage ohne Probleme erhalten.


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

@Mohikaner: wann wurde das Kind denn geboren, wann wurde der Antrag gestellt?


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Masipulami
174 Messages

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14 Jahren  ago  

@oernie: Wurde euer Kind denn dieses Jahr geboren?


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rudi68
89 Messages

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14 Jahren  ago  

Unsere Tochter wurde im März 2008 geboren. Aber ich wollte eigentlich auf den Kommentar von "soleo08" und "oernie" antworten. Wie das ab 2010 ist weiss ich nicht. Wir erwarten im Sommer 2011 unser 2. Kind und die Anträge für alle Zulagen habe ich schon erhalten.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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14 Jahren  ago  

Mohikaner hat die NACHGEBURTLICHE! Zulage erhalten, d.h. sein Kind wurde vor 2 Jahren ungefähr geboren.

Zulagenberechtigt sind nur noch Mütter die in Lux. arbeiten oder wohnen, auch wenn ihre Kinder 2010 geboren sind oder werden.

Wenn "nur" die Väter in Lux. arbeiten, bekommen die Familien seit 2010 eben nichts mehr ausgezahlt.


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mimsafreddi1
985 Messages

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14 Jahren  ago  

So, haben nun auch den Ablehnungsbescheid wegen der vorgeburtlichen Zulage erhalten.

Meine Frau ist EU-Beamtin und ich im Bankensektor in Lux taetig. Wir leben beide in D.

Zur Begruendung der Ablehnung: 1. Gem Artikel 277 bis 287 des Sozialgesetzbuches (gibt's die in deutsch?) muss die Mutter am Datum der letzten vorgeburtlichen Untersuchung ihren Wohnsitz in Lux haben (klar, trifft auf uns nicht zu). 2. Sich den 5 vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen haben...(hat sie!)

Laut Antrag sind Sie in D wohnhaft, unterliegen nicht dem lux Arbeits- und Sozialrecht und haben kein abgeleitetes Recht auf "die gleichen sozialen und steuerlichen Verguenstigungen wie ein inlaendischer Arbeitnehmer (siehe Artikel 7. (2) der EU-Verordnung No 1612/68). Da die unter 1. genannte Bedingung nicht erfuellt ist, war der antrag abzulehenen.

Ferner kann ihr Ehemann, der Arbeitnehmer in Lux ist, die Leistung nicht beziehen, da die Bezugsbedingungen ausschliesslich von der Mutter zu erfuellen sind.

MfG Der Praesident

Wie kann das sein? Meine Frau arbeitet doch in Lux und erhaelt auch Kindergeld.

Hatte gelesen, dass es sehr vom Sachbearbeiter abhaengig sein soll, aber hier wurde vom Praesident beschieden.

Werde auf jeden fall Anfechten (ist das in Lux auch ein Widerspruch?)

Hat von Euch schon jemd aehnliches erlebt? Hat man eine Chance?

Vielen Dank fuer Eure Antworten und schoene Gruesse


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

kann es sein dass Deine Frau nicht dem lux Arbeits- und Sozialrecht unterliegt weil sie EU Beamtin ist ?


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mimsafreddi1
985 Messages

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14 Jahren  ago  

Moeglich, hatte ich auch schon ueberlegt, aber wir beziehen ja auch Kindergeld/Bonus etc. Das sind ja auch sozialrechtliche- bzw steuerrechtliche Beguenstigungen.


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Kindergeld und -bonus bekommt Ihr, weil Du als Vater in Lux arbeitest. Da reicht ein Elternteil, soweit man verheiratet ist oder (wenn nicht verheiratet) aber das Kind den Wohnsitz des in Lux arbeitenden Elternteils hat.

Bei den Geburtszulagen kommt es nur darauf an, ob die Mutter in Luxemburg lebt oder aber dort sozialversichert ist. Dabei verhält es in Deinem Fall dann aber leider so, wie oernie sagt und sie bekommt den Bonus nicht, weil sie EU-Beamtin ist und nicht in Luxemburg lebt.


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mimsafreddi1
985 Messages

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14 Jahren  ago  

Danke fuer Deine Antwort Ckicka. Ist nachvollziehbar. Gibt's sonst noch Erfahrungen? Vielleicht in gleicher Konstellation: Mutter EU-Beamtin in D lebend?