So, haben nun auch den Ablehnungsbescheid wegen der vorgeburtlichen Zulage erhalten.
Meine Frau ist EU-Beamtin und ich im Bankensektor in Lux taetig. Wir leben beide in D.
Zur Begruendung der Ablehnung:
1. Gem Artikel 277 bis 287 des Sozialgesetzbuches (gibt's die in deutsch?) muss die Mutter am Datum der letzten vorgeburtlichen Untersuchung ihren Wohnsitz in Lux haben (klar, trifft auf uns nicht zu).
2. Sich den 5 vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen haben...(hat sie!)
Laut Antrag sind Sie in D wohnhaft, unterliegen nicht dem lux Arbeits- und Sozialrecht und haben kein abgeleitetes Recht auf "die gleichen sozialen und steuerlichen Verguenstigungen wie ein inlaendischer Arbeitnehmer (siehe Artikel 7. (2) der EU-Verordnung No 1612/68).
Da die unter 1. genannte Bedingung nicht erfuellt ist, war der antrag abzulehenen.
Ferner kann ihr Ehemann, der Arbeitnehmer in Lux ist, die Leistung nicht beziehen, da die Bezugsbedingungen ausschliesslich von der Mutter zu erfuellen sind.
MfG Der Praesident
Wie kann das sein? Meine Frau arbeitet doch in Lux und erhaelt auch Kindergeld.
Hatte gelesen, dass es sehr vom Sachbearbeiter abhaengig sein soll, aber hier wurde vom Praesident beschieden.
Werde auf jeden fall Anfechten (ist das in Lux auch ein Widerspruch?)
Hat von Euch schon jemd aehnliches erlebt? Hat man eine Chance?
Vielen Dank fuer Eure Antworten und schoene Gruesse