Hallo, hoffe Ihr könnt mir auf meine Frage eine Antwort geben. Meine Tochter ist 17 Jahre und absolviert z.Z.ein Freiwilliges Soziale Jahr (geht bis ende August) Im Juni wird sie 18.Ab Septeber beginnt sie ein einjähriges Praktikum u.danach eine dreijährige Ausbildung. Wie lange bekomme ich für meine Tochter aus Lux. die Unterschiedszahlung?
Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gibt es, wenn
das Kind sich in einer ersten Ausbildung oder im Studium befindet. Es darf dann jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobben. Die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Jahr ist seit Beginn des Jahres 2012 übrigens nicht mehr maßgeblich für den Erhalt des Kindergeldes. Und dabei geht es wirklich um diese konkrete Summe: Schon bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert. Achtung: Beendet das Kind im Laufe des Jahres seine Ausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld nicht das ganze Jahr über. In dem Fall wird auch die Einkommensgrenze entsprechend gekürzt.
Bis zum 21. Lebensjahr gibt es Kindergeld, wenn
das Kind keinen Ausbildungsplatz und keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat. Wenn Ihr Kind auf seine Bewerbungen über Monate hinweg nur Absagen erhält, verfällt damit nicht der Anspruch auf Kindergeld. Es kann längstens bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden, wenn das Kind sich bei der Arbeitsvermittlung meldet und auch eigene Bemühungen unternimmt, eine Arbeitsstelle zu finden.
das Kind keinen Arbeitsplatz hat. Zum Beispiel, weil es nach der Ausbildung vom Betrieb nicht übernommen wurde, oder aus anderen Gründen ohne Arbeit ist. Das Kind muss bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet sein und darf wirklich keiner Beschäftigung nachgehen.
Das Kindergeld wird nicht weiter gezahlt
während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes.
Das Kindergeld wird weiter gezahlt, wenn
Ihr Kind ein feiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht. der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - also zum Beispiel zwischen Abschluss der Schule und Beginn der Ausbildung – nicht länger als vier volle Monate dauert. Gleiches gilt für die Zeit bis zum Beginn des Wehr- und Zivildienstes.
Meines Wissens wird das Kindergeld für Kinder über 18 Jaher nicht mehr gezahlt bzw. es wird einfach eingestellt. Es gibt hier verschiedene Threads dazu; suche mal ein wenig. Es steht wohl ein Urteil an, welches das ganze dann regelt. Ich persönlich würde zur Familienkasse nach Lux. fahren und das ganze vor Ort klären. Ich glaube aber, selbst wenn die Lux. nicht mehr zahlen, erhälst Du aber das Kindergeld dann weiterhin aus Deutschland. Bin mir aber nicht zu 100 % sicher. Und das ist alles immer so eine Sache, wenn hier Auszüge reingestellt werden; wäre dann gut, wenn die Quelle dabei stünde. Denn wenn es hart auf hart kommt und sie das Kindergeld einstellen, kannst Du ja auch nicht kommen und sagen, aber ich habe hier im Forum gelesen, dass es weiter gezahlt wird. Also mein Rat: Nimm Dir die Zeit und fahre zur Familienkasse, dann weisst Du, woran Du bist und das aus sicherer Quelle!
Hallo zusammen,
die Frage von mdanny1 stelle ich mir auch gerade: Ich habe einen Sohn (16) und eine Tochter (17), die die 12. Klasse im Gymnasium besucht. Im April d.J. wird sie 18.
Deutschland wird weiterhin KG zahlen, aber Luxemburg zahlt dann wohl nicht mehr. Mich würde interessieren, wie sich das auf die Differenzzahlung und den Kinderbonus auswirkt. Denn den bekomme ich doch sicher auch nicht mehr, oder...? Hat jemand eine ähnliche Konstellation und kann Informationen weitergeben?
Vielen Dank & schönen Abend!